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Suchergebnis Urteilssuche (3671 - 3680 von 7944)

  1. 105 C 191/22 - Strenge Anforderungen an Kündigungswiderspruch wegen unzumutbarer Härte
    Leitsatz: 1. Eine allgemeine Wohnungsmangellage begründet noch keine unzumutbare Härte, die den Mieter zum Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung berechtigt, sondern erhöht die Anforderungen an die Bemühungen des Mieters zur Wohnungssuche.2. Zumutbar ist die Beauftragung eines Maklers, die Wohnungssuche auch in Außenbezirken, der Abschluss eines befristeten Mietvertrages, auch über eine Wohnung mit schlechtem Schnitt.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    17.10.2022
  2. V ZR 34/22 - Kein neues obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Eigentümerwechsel
    Leitsatz: Ist ein nach § 53 Abs. 1 JustG NRW vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht ein im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens vorgenommener Parteiwechsel auf Beklagtenseite keinen neuen Schlichtungsversuch erforderlich (Fortführung von Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 9/10, NJW-RR 2010, 1726).
    BGH
    16.12.2022
  3. IV ZR 88/19 - Erforderlichkeit einer Bauteilöffnung
    Leitsatz: Zur Frage der Anweisung an den gerichtlich bestellten Sachverständigen, eine Bauteilöffnung vorzunehmen.
    BGH
    23.09.2020
  4. 65 S 419/10 - Beschädigte asbesthaltige Bodenfliesen als Mangel; Vinylasbest
    Leitsatz: 1. Asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen jedenfalls dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern besteht, weil durch eine Beschädigung der Fußbodenfliesen die in der Fliese gebundenen Asbestfasern an den Bruchkanten freigesetzt werden können; ein neben der vorhandenen allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen muss der Mieter jedenfalls nicht hinnehmen. 2. Beschädigte asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen auch dann einen Mangel der Mietsache dar, wenn der Mieter Fliesen lediglich als Untergrund zur Verlegung eines Teppichbodens nutzt. Daraus lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte keine Parteivereinbarung herleiten, wonach der Mieter gegenüber dem Vermieter darauf verzichtet, dass gebrochene Fußbodenplatten auszutauschen und fachgerecht zu entsorgen sind. 3. Bei Fliesenbrüchen/Fliesenrissen aufgrund der Belastung durch ein aufstehendes Regal handelt es sich jedenfalls dann, wenn sie nicht in pflichtwidriger Weise durch Lagerung besonders schwerer Sachen verursacht wurden, um Folgen eines üblichen Mietgebrauchs der Wohnung, die dem Mieter nicht angelastet werden können; Bodenfliesen müssen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen. 4. Zur Höhe der angemessenen Minderung der Miete für die Gebrauchsbeeinträchtigung durch gerissene Asbestfliesen (hier: 10 % Minderung für eine gerissene Asbestfliese). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2013
  5. BVerwG 8 B 46.17 - Rückgabe von Gegenständen - Altar und Altargeräte, Kanzel, Taufgestell, Emporen, Orgel, Epitaphe, ein Grabmal und mehrere Grabplatten, Handschriften und Drucke, Pfarrarchiv - aus Pfarrkirche, gutsherrliche Eigenkirche
    Leitsatz: Zur Frage, ob der fristgerechte Restitutionsantrag für ein Rittergut mit sog. Eigenkirche das Inventar der Kirche mit umfasste. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    24.07.2018
  6. VfGBbg 12/17 - Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen nicht ausgeschöpften Rechtswegs, Unterbringung in einem Normalkinderheim aus erzieherischen Gründen
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen für die Unterbringung in einem Normalkinderheim aus erzieherischen Schwierigkeiten (hier: Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten durch die gesamte Schulzeit ab der ersten Klasse). (Leitsatz der Redaktion)
    VerfG Brandenburg
    16.02.2018
  7. 1 BvR 2285/03 - Besichtigungsrecht des Wohnraumvermieters; Besitzrecht des Mieters und Eigentumsgarantie; Räumungskündigung wegen Pflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Den Mieter trifft aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten. 2. Im Hinblick auf Art. 14 Abs. 1 GG sind vor Annahme einer eine Räumungskündigung rechtfertigenden Pflichtverletzung des Mieters einerseits das Eigentumsrecht des Mieters am Besitz der Mietwohnung und in diesem Zusammenhang auch die Dauer des Mietverhältnisses und die von Besichtigungen ausgehende Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG sowie andererseits das Eigentum des Vermieters an der Mietsache und seine Beeinträchtigung durch das Verhalten des Mieters umfassend zu würdigen. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    16.01.2004
  8. VI ZB 40/02 - Berufungsbegründungsfrist, Prüfungspflicht des Rechtsanwalts zur -; Sorgfaltspflichten, - des Rechtsanwalts bei Fristkontrolle
    Leitsatz: Der Rechtsanwalt, dem die Handakten zur Anfertigung der Berufungsbegründung vorgelegt werden, hat eigenverantwortlich die Berufungsbegründungsfrist zu prüfen.
    BGH
    05.11.2002
  9. VI ZB 54/01 - Keine Wiedereinsetzung bei Umzug
    Leitsatz: a) Eine Prozeßpartei hat bei Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, daß sie für ihre Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt. b) Dies setzt nicht in jedem Fall eine ständige postalische Erreichbarkeit voraus; vielmehr kann auch die Mitteilung einer Mobilfunknummer ausreichen, über die eine fernmündliche Kontaktaufnahme möglich ist. c) Erkennt die Partei einen Defekt ihres Mobiltelefons, der sie am Abhören der auf ihrer "Mailbox" eingegangenen Nachrichten hindert, gereicht es ihr zum prozessualen Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, wenn sie im Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Entscheidung nicht von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufnimmt.
    BGH
    05.11.2002
  10. 1 W 430/10 - Nachweis der Eintragungsunterlagen
    Leitsatz: Wird in einem Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO als Inhalt des geschlossenen Vergleichs festgestellt, dass eine der Parteien die Löschung einer bestimmten Eigentumsverschaffungsvormerkung bewilligt, so kann diese Bewilligung dem Grundbuchamt durch Vorlage einer Ausfertigung des Feststellungsbeschlusses formgerecht im Sinne des § 29 GBO nachgewiesen werden.
    KG
    06.01.2011