« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (7701 - 7710 von 7812)

  1. 64 S 322/20 - Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Markise
    Leitsatz: Überwiegt das Interesse des Mieters an der Herstellung eines ausreichenden Sonnenschutzes auf dem Balkon das Interesse des Vermieters am Schutz der Bausubstanz sowie am Schutz vor optischen und ästhetischen Beeinträchtigungen, kann sich aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Anspruch des Mieters auf Genehmigung des - fachgerechten - Anbaus einer Markise ergeben. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann der Vermieter die Genehmigung davon abhängig machen, dass der Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist und eine zusätzliche Mietsicherheit leistet.
    LG Berlin
    13.03.2023
  2. 8 U 76/21 - Geschäftsräume, Versagung der behördlichen Genehmigung
    Leitsatz: 1. Öffentlich-rechtliche Nutzungsbeschränkungen berechtigen den Gewerberaummieter nicht zur Minderung, wenn der Mieter in seinem vertragsgemäßen Gebrauch mangels Einschreitens der Behörde nicht tatsächlich eingeschränkt ist (st. Rechtsprechung des BGH; s. z. B. BGH, NJW-RR 2014, 264).2. Beruht der Mangel der Mietsache (hier: fehlende Genehmigungsfähigkeit von Umbaumaßnahmen des Mieters für die Eröffnung eines Ladengeschäfts) sowohl auf vom Vermieter als auch vom Mieter zu vertretenden Umständen, ist die Miete um 50 % gemindert.
    KG
    16.03.2023
  3. 26 W 1/23 - Vollstreckung der Verpflichtung zum Zurückschneiden einer Hecke
    Urteil: ...Gericht ermächtigt werden könnten, die...
    OLG Frankfurt/Main
    24.03.2023
  4. 67 S 270/22 - Schadensminderungspflicht des Mieters im Rahmen der Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Zur Befugnis der Instanzgerichte, anhängige Rechtsstreitigkeiten entsprechend § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in dem dort anhängigen Verfahren C-400/22 auszusetzen.2. Der Mieter verstößt gegen die ihm gegenüber seinem Vermieter obliegende Schadensminderungspflicht, wenn er das mit einem Inkassodienstleister zur Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 556 ff. BGB gegenüber dem Vermieter eingegangene und - wegen eines dem Inkassodienstleister zur Last fallenden Verstoßes gegen Vorschriften des Verbraucherschutzes - zunächst nicht wirksam zustande gekommene Vertragsverhältnis im Nachhinein bestätigt oder genehmigt, sofern erstmals durch die nachträgliche Genehmigung oder Bestätigung Vergütungsansprüche des Inkassodienstleisters für von diesem zum Zeitpunkt der Genehmigung oder Bestätigung bereits erbrachte vorgerichtliche Rechtsdienstleistungen begründet werden.
    LG Berlin
    30.03.2023
  5. 64 S 331/22 - Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Wiedereinräumung des Besitzes an einer durch verbotene Eigenmacht entzogenen Wohnung, Hausbesetzung
    Leitsatz: ...Gericht den durch verbotene Eigenmacht...
    LG Berlin
    30.03.2023
  6. 1 BvR 667/22 - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klageerweiterung, Vermengung von Beschwer, Beschwerdegenstand und Streitwertfestsetzung, grobe Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes
    Teaser: ...Wenn ein Gericht – hier die 66...
    BVerfG
    13.04.2023
  7. 2 U 43/22 - Mietminderung, Mietmangel, Schuhe im Treppenhaus, Kinderwagen im Flur
    Leitsatz: Weder ein nackter, sich im Hof sonnender Vermieter noch ein Kinderwagen im Flur oder Schuhe im Treppenhaus sind Gründe für eine Mietminderung.(Leitsatz der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    18.04.2023
  8. I ZR 113/22 - Keine Reservierungsgebühr durch Formularmaklervertrag
    Der Fall: ...Gerichte Bestimmungen in Allgemeinen...
    BGH
    20.04.2023
  9. 30 C 796/22 (87) - Gemietete Heizkostenverteiler, Herausgabe der Schlüsselcodes für digitale Erfassungsgeräte, Wechsel des Ablesedienstleisters
    Leitsatz: a) Der vertragsgemäße Gebrauch eines funkablesbaren Erfassungsgerätes (hier: Heizkostenverteiler) umfasst die Möglichkeit, mit einem geeigneten Funk-Empfänger die erfassten Daten auszulesen.b) Dazu erforderliches Schlüsselmaterial (Codes) hat der Gerätevermieter dem Gerätemieter bei einem Wechsel des Mess-, Ablese- oder Abrechnungsdienstleisters auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Gerätemietvertrag vor dem Stichtag des § 5 Abs. 1 HeizkostenV, dem 1. Dezember 2022, geschlossen wurde.c) Unterbleibt die Herausgabe des Schlüsselmaterials durch den Gerätevermieter, wird von diesem der vertragsgemäße Gebrauch nicht gewährt, so dass der Gerätemieter den Gerätemietvertrag nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen kann.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Frankfurt/Main
    20.04.2023
  10. 25 C 183/22 - Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen
    Leitsatz: „Familienangehörige“ i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB sind nur Personen, für die das Prozessrecht mit Rücksicht auf die persönliche Beziehung zur Vermieterin ein Zeugnisverweigerungsrecht vorsieht. Darauf, ob ein besonders enges persönliches Band zwischen der Vermieterin und der Bedarfsperson besteht, kommt es nicht an.
    AG Mitte
    20.04.2023