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Suchergebnis Urteilssuche (7641 - 7650 von 7812)
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2 K 663/99 Me. - Eigentumsverlust; Vermögensverfall; verfolgungsbedingter EigentumsverlustLeitsatz: Der Eigentumsverlust im Zusammenhang mit § 3 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz ist erst dann eingetreten, wenn hinsichtlich eines konkret bezeichneten Grundstücks nach § 8 der 11. VO festgestellt worden ist, daß die Voraussetzungen für den Vermögensverfall vorliegen.VG Meiningen10.01.2001
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2 K 290/93. Me - Parteivermögen; WiederzurverfügungstellenLeitsatz: Kein Wiederzurverfügungstellen von materiell-rechtsstaatlich erworbenem Parteivermögen, bevor feststeht, daß dieses Vermögen nicht zur Begleichung von Verbindlichkeiten der Partei einzusetzen ist.VG Meiningen15.06.1994
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2 K 234/93 Me - Beweislastregel; unlautere Machenschaft; Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung; Nötigung; zeitlicher ZusammenhangLeitsatz: 1. Auch im Rahmen des Vermögensgesetzes verbleibt es bei der materiellen Beweislastregel, wonach jeder Beteiligte die Tatsachen, aus denen er die ihm günstigen Rechtsfolgen herleitet, darzulegen hat (im Anschluß an BVerwG, B. v. 1.11.1993, NJW 1994, S. 468). 2. Liegt zwischen der Drohung mit einer entschädigungslosen Enteignung nach dem Aufbaugesetz für den Fall des Nichtverkaufs eines Grundstücks und dem Abschluß des notariellen Kaufvertrags ein Zeitraum (hier: über zwei Wochen), der geeignet ist, Informationen einzuholen, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die Drohung im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts noch fortwirkt.VG Meiningen19.10.1994
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2 K 19/00 Me - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Widerspruchsverfahren; Nachreichen neuer BeweismittelLeitsatz: 1. Das Wiederaufgreifen des Verfahrens zumindest nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG ist nicht durch Sonderregelungen des Vermögensgesetzes ausgeschlossen. 1. Neue Beweismittel können auch noch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nachgereicht werden. Wenn während des Verwaltungsverfahrens über die Wiederaufnahme noch weitere neue Gründe oder Beweismittel auftauchen, die ein Verfahren nach § 51 VwVfG möglich machen würden, gebietet es schon die Verfahrensökonomie, solche Beweismittel und Gründe in das laufende Verfahren einzuführen.VG Meiningen04.02.2003
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2 K 1220/97.Me - Vertriebeneneigenschaft; ständiger Wohnsitz von Vertriebenen; Unterbrechung der WohnsitznahmeLeitsatz: Ein Aufenthalt von etwa zwei Jahren außerhalb des Beitrittsgebiets stellt ausnahmsweise dann keine Unterbrechung der Wohnsitznahme im Sinne von § 2 I VertrZuwG dar, wenn besondere Umstände hinzutreten, die erkennen lassen, daß die Verlagerung des Aufenthaltes nicht endgültig sein sollte.VG Meiningen22.03.2000
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2 K 102/95 Me. - Miterbenanteil; Erbauseinandersetzung; staatlicher Verwalter; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; SchädigungLeitsatz: Die Übertragung eines staatlich verwalteten Miterbenanteils durch den staatlichen Verwalter auf einen anderen Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung stellt eine Veräußerung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG dar. Gleichwohl liegt eine Restitutionsansprüche begründende Schädigung nur vor, wenn die Erbauseinandersetzung maßgeblich vom staatlichen Verwalter initiiert worden ist oder wenn die Aufhebung der Erbengemeinschaft zu einem den gesetzlichen Vorschriften widersprechenden Ergebnis geführt hat. Der Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes ist nicht eröffnet, wenn im Rahmen einer Erbauseinandersetzung zugleich die Übertragung solcher Grundstücksmiteigentumsanteile vereinbart wird, für die keinerlei staatliche Verwaltung besteht.VG Meiningen24.04.1996
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2 E 339/93. Me - Anhörungsverfahren; InvestitionsvorrangbescheidLeitsatz: Mangelnde Beteiligung des Rechtsnachfolgers eines Anmelders im Anhörungsverfahren führt zur unheilbaren Rechtswidrigkeit des Investitionsvorrangbescheides.VG Meiningen15.09.1993
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2 E 232/95. Me - Berechtigung; Investitionsvorrang; GlaubhaftmachungLeitsatz: 1. Die Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG ist im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Restitutionsanspruches spricht. Hierzu bedarf es neben einem substantiierten und schlüssigen Vortrag der Vorlage aussagekräftiger Unterlagen. 2. Die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Berechtigung nach Aktenlage offenkundig ist. Ausschlaggebend ist die Aktenlage bei der Behörde, die zur Entscheidung über den Investitionsantrag berufen ist.VG Meiningen20.06.1995
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1 K 867/97.Me - Gebäudeeigentum: Altgebäude; Neubau; AltsubstanzLeitsatz: Zur Feststellung von selbständigem Gebäudeeigentum.VG Meiningen02.11.2000
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1 K 686/97 Me. - selbständiges Gebäudeeigentum bei zwangsweiser Mitgliedschaft eines Bauern in einer LPG; GebäudeeigentumLeitsatz: Auch die zwangsweise Mitgliedsschaft eines Bauern in einer LPG steht der Zuordnung selbständigen Gebäudeeigentums nicht entgegen (wie BVerwG, B. v. 30. April 1997, 11 B 86/96, VIZ 1997, 656).VG Meiningen08.03.2001