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  1. 1 Ws Reha 25/15 - Opferrente, Mindestdauer der Freiheitsentziehung, besondere Härte
    Leitsatz: 1. Das Vorliegen einer besonderen Härte i.S.d. § 19 StrRehaG kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die in § 17a Abs. 1 StrRehaG als Anspruchsvoraussetzung für die sog. „Opferrente“ geregelte Mindestdauer der Freiheitsentziehung nur knapp bzw. um wenige Tage verfehlt wird.2. Die gesetzgeberische Entscheidung, die absolute Grenze der Anspruchsberechtigung bei einer Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen zu ziehen, mit der Folge, dass den Betroffenen, deren Freiheitsentzug diese Größenordnung nicht erreicht, regelmäßig kein Anspruch nach § 17a Abs. 1 StrRehaG zusteht, ist zu respektieren.3. Die Dauer einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung ist im gerichtlichen Verfahren nach §§ 7 ff. StrRehaG festzustellen. Sie unterliegt grundsätzlich nicht der nochmaligen Überprüfung im Verfahren nach § 25 StrRehaG. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Thüringen
    25.05.2016
  2. 11 U 16/14 - Auftragsverhältnis des Rechtsnachfolgers nach VermG; analoge Anwendung von § 667 BGB wegen planwidriger Lücke des VermG
    Leitsatz: Sinn und Zweck des § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG ist eine kollektive Wiedergutmachung zugunsten des jüdischen Volkes und die Verhinderung einer Erbenstellung des deutschen Staates, nicht jedoch, den ehemaligen Berechtigten trotz des Versäumens der materiellen Ausschlussfrist ihre Ansprüche zu erhalten. Die Rechtsnachfolgeregelung der Vorschrift ist abschließend. Eine analoge Anwendung von § 667 BGB ist ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    03.02.2015
  3. 2Z BR 139/00 - Aufnahme von Tagesordnungspunkten für Eigentümerversammlung; Protokollierung von Beschlüssen ohne Anzahl der Stimmen
    Leitsatz: 1. Ein Eigentümerbeschluß ist grundsätzlich nicht deswegen ungültig, weil die Versammlungsniederschrift lediglich festhält, daß er mit Mehrheit gefaßt wurde, ohne die Anzahl der Für- und Gegenstimmen anzugeben. 2. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung ist gegen den Verwalter gerichtlich geltend zu machen. Zur Auslegung eines solchen Antrags, der sich gegen die übrigen Wohnungseigentümer richtet, als Antrag gegen den Verwalter. 3. Zum Rechtsmißbrauch bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung.
    BayObLG
    12.07.2001
  4. 2Z BR 29/99 - Niederlegung; Verwalteramt; wichtiger Grund; Kündigung; Verwaltervertrag; Formalbeleidigung; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. In der Erklärung des Verwalters, er lege die Ausübung des Verwalteramts aus wichtigen Gründen fristlos nieder, liegt in der Regel auch die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags. Will der Verwalter Rechte aus dem Verwaltervertrag, insbesondere den Vergütungsanspruch, wahren, bedarf es dazu grundsätzlich eines ausdrücklichen Vorbehalts. Offen bleibt, ob überhaupt zwischen der Niederlegung des "Verwalteramts" und der Kündigung des Verwaltervertrages durch den Verwalter zu unterscheiden ist. 2. Aus dem Abstimmungsverhalten der Wohnungseigentümer (hier Ablehnung des Antrags, den Verwaltungsbeirat abzuberufen) kann der Verwalter wohl einen Grund für die außerordentliche Kündigung des Verwaltervertrags herleiten, nicht aber einen Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümer gemäß § 628 Abs. 2 BGB. Denn die Wohnungseigentümer sind dem Verwalter gegenüber aufgrund des Verwaltervertrags grundsätzlich zu keinem bestimmten Abstimmungsverhalten verpflichtet. Ein solcher Schadensersatzanspruch kann aber gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer und Mitglied des Verwaltungsbeirats bestehen, der die außerordentliche Kündigung des Verwalters durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten (hier: wiederholte schriftliche beleidigende und herabsetzende Äußerungen gegenüber dem Geschäftsführer der Verwalterin) ausgelöst hat.
    BayObLG
    29.09.1999
  5. 2Z BR 53/98 - Nießbrauch an Wohnungseigentum; Stimm- und Anfechtungsrecht des Nießbrauchers
    Leitsatz: Dem Nießbraucher an einem Wohnungseigentum steht im Verfahren über die Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen kein eigenes Antragsrecht zu; dies gilt auch bei der Anfechtung von Beschlüssen, die die Nutzung von Sondereigentum oder gemeinschaftlichem Eigentum oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums betreffen.
    BayObLG
    25.06.1998
  6. RE-Miet 3/94 - Rechtsentscheid; Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung; Untervermietungserlaubnisanspruch
    Leitsatz: Unterläßt es der Mieter von Wohnraum, vor der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten die Erlaubnis des Vermieters einzuholen, so verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten. Diese Pflichtverletzung kann ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB begründen, auch wenn dem Mieter gemäß § 549 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zusteht. Das Bestehen eines solchen Anspruchs ist im Rahmen der Prüfung zu würdigen, ob im Einzelfall eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt und ob der Mieter schuldhaft gehandelt hat.
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    26.04.1995
  7. 1 S 349/94 - Restitutionsbescheid; Rückübertragungsbescheid; sofortige Vollziehbarkeit; Sofortvollzug
    Leitsatz: Der die Rückgabe eines Grundstücks aussprechende Bescheid kann für sofort vollziehbar erklärt werden mit der Wirkung, daß das Eigentum nach Eintragung der Änderung ins Grundbuch übergeht.
    Sächsisches OVG
    08.12.1994
  8. 3 U 68/93 - Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages; Grundstückskaufsvertragsumdeutung; Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag; Nutzungsvertrag; Moratorium; Besitzrechtübertragung; Gebäudeeigentum; Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
    Leitsatz: 1. Keine Umdeutung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages in einen Miet- oder sonstigen Nutzungsvertrag. 2. Besitzüberlassung als entgeltlicher Nutzungsvertrag. 3. Moratorium nach Art. 233 § 2 a EGBGB als Grundlage zur Befugnis zur Übertragung des Besitzrechts. 4. Bebauung mit Billigung staatlicher Stellen
    Brdbg. OLG
    07.09.1994
  9. 20 REMiet 1/92 - Kündigung von Wohnraum, Zustimmung des Betriebsrats, Werkwohnung
    Leitsatz: Die in § 75 Abs. 2 Nr. 2 B PersVG und in § 87 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG geforderte Zustimmung des Personal- oder Betriebsrats zur Kündigung von Wohnräumen ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung nur bis zur rechtswirksamen Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
    OLG Frankfurt/Main
    14.08.1992
  10. OVG 2 A 9.88 - Bebauungsplan; Planungsrecht; Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet; Abwägungsgebot
    Leitsatz: 1. Zum Abwägungsgebot bei der Umplanung eines Wohngebiets in ein Gewerbegebiet. 2. Das (teilweise) Außerkrafttreten eines Bebauungsplanes wegen Funktionslosigkeit ist auch im Normenkontrollverfahren zu prüfen. 3. Zur Wirksamkeit und Überleitung des Berliner Planungsrechts in der Bauordnung von 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961.
    OVG Berlin,
    31.03.1992