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BVerwG 1 B 132.17 - Spätaussiedlerbescheinigung, Einreise, AntragszeitpunktLeitsatz: Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) enthält keine Regelung, die die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG davon abhängig macht, dass der Antrag zeitnah nach der Einreise gestellt worden ist. Das gilt insbesondere auch für Personen, die vor dem 1. Januar 2005 eingereist sind, dabei in den Aufnahmebescheid einer volksdeutschen Bezugsperson einbezogen waren und vor der Einreise einen eigenen Aufnahmeantrag gestellt hatten, der nicht beschieden worden ist.BVerwG05.02.2018
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BVerwG 3 C 12.14 - Berufliche Rehabilitierung, Verweigerung einer vorgesehenen Beschäftigung nach Studienabschluss, beruflicher Einsatz von Hochschulabsolventen in der DDRLeitsatz: 1. Ansprüche auf berufliche Rehabilitierung bestehen nicht nur bei Eingriffen in einen ausgeübten Beruf, sondern auch bei solchen in einen begonnenen Beruf ohne Aufnahme der Tätigkeit, sofern bereits eine hinreichend verfestigte Anwartschaft auf diese berufliche Tätigkeit erlangt worden ist. 2. Ob die Einsatzbeschlüsse der Kommissionen für die Absolventenvermittlung der DDR-Hochschulen zu einer solchen Verfestigung führten, bestimmt sich maßgeblich nach der tatsächlichen Handhabung des DDR-Rechts (hier: der Absolventenordnung); sie ist ausschließlich von den Tatsacheninstanzen aufzuklären.BVerwG28.05.2015
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BVerwG 9 C 15.14 - Grundsatz der Rechtssicherheit bei Heranziehung zu Anschlussbeiträgen, zeitliche Begrenzung der HeranziehungLeitsatz: 1. Landesrecht, das der Erhebung von Beiträgen, die einen einmaligen Ausgleich für die Erlangung eines Vorteils durch Anschluss an eine Einrichtung schaffen sollen, keine bestimmte zeitliche Höchstgrenze setzt, falls die maßgeblichen Satzungen - wie hier - zunächst nichtig waren und erst später durch rechtswirksame Satzungen ersetzt worden sind, verstößt gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit.2. Der Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit wirkt sich jedoch erst auf die nach Ablauf einer zumutbaren Übergangsfrist erlassenen Bescheide aus. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG15.04.2015
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BVerwG 8 B 75.10 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; Kaufpreisstundung; freie Verfügbarkeit; Wiederaufnahmegründe; neue BeweismittelLeitsatz: 1. Sowohl für die gesetzliche Vermutung der Verfolgungsbedingtheit des Rechtsgeschäfts als auch die Widerlegung der Vermutung ist auf das Kausalgeschäft abzustellen. War der Kaufpreis gestundet, richtet sich die Verfügungsgewalt des Veräußerers nicht nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises, sondern nach dem Zeitpunkt des Verkaufs und der anschließenden Abwicklung. 2. Bei der Beurteilung, ob neue Beweismittel für eine Wiederaufnahme des Verwaltungsverfahrens vorliegen, ist von den für den bestandskräftig gewordenen Bescheid maßgeblichen Rechtsgründen auszugehen und nicht unabhängig davon zu entscheiden, ob das neue Vorbringen den geltend gemachten Anspruch begründen kann. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG04.01.2011
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BVerwG 4 B 3.09 - Großflächiger Einzelhandel; Gesamtvorhaben; Erweiterung; zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Vermutungsregel; VerkaufsflächeLeitsatz: Die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 und 4 BauNVO gilt für die bauplanungsrechtliche Beurteilung großflächiger Einzelhandelsbetriebe im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 und 3 BauGB weder unmittelbar noch entsprechend. Ob eine Überschreitung von 1 200 m² Geschossfläche als Indiz dafür gewertet werden kann, dass schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind, bleibt offen.BVerwG12.02.2009
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BVerwG 8 C 18.07 - Behörde; Bestellung; privater Dritter; maßgebliche Rechtsgrundlage; Begründungselement; Vergütung; Auslagen; Kostentragung; Vorfinanzierung; Risikoausfall; gesetzliche Vertreter; unbekannte EigentümerLeitsatz: 1. Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG räumt dem gesetzlichen Vertreter, der auf Antrag eines Dritten bestellt worden ist, keinen Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Vergütung und Erstattung seiner baren Auslagen gegen die Bestellungsbehörde ein. 2. Normzweck und Interessenlage gebieten keine analoge Anwendung von Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB i. V. m. § 16 Abs. 3 VwVfG mit der Folge, dass der gesetzliche Vertreter einen Vergütungs- und Erstattungsanspruch gegen einen privaten Dritten geltend machen kann, der seine Bestellung beantragt hat.BVerwG02.07.2008
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BVerwG 3 C 25.06 - Klagefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung von Amts wegen; Ermessensentscheidung; Klagebefugnis des Miterben; nicht beanspruchte Vermögenswerte; nicht bekannte oder nicht auffindbare Miteigentümer oder Miterben; Aufgebotsverfahren; Aufgebotsfrist; nachträgliche Meldung; Ausschlußbescheid; Bestandskraft; Ausschlußurteil; EntschädigungsfondsLeitsatz: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen nach § 60 Abs. 2 Satz 4 VwGO ist keine Ermessensentscheidung. Ein Bescheid nach § 15 Abs. 3 GBBerG, mit dem sämtliche Mitglieder einer ungeteilten Erbengemeinschaft mit ihren Rechten an einem Nachlaßgegenstand ausgeschlossen werden, kann von jedem einzelnen Miterben nach § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 BGB angefochten werden. Im Verfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EntschG i.V.m. § 15 GBBerG sind alle Anmeldungen zu berücksichtigen, die bis zur Bestandskraft des Ausschlußbescheides eingegangen sind.BVerwG16.05.2007
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BVerwG 5 B 88.06 - Ausschluß der Ausgleichsleistung wegen erheblichen Vorschubleistens; Kreisleiter; EntnazifizierungLeitsatz: 1. Der Ausschlußgrund des § 1 Abs. 4 AusglLeistG des "erheblichen Vor-schubleistens zugunsten des nationalsozialistischen Systems" ist nicht verfassungswidrig. 2. Eine hochrangige Funktion insbesondere in der Zivil- oder Militär-ver-wal-tung besetzter Gebiete kann dann eine dem Ausschlußgrund unterfallende Tätigkeit sein, wenn sie die Aufgabe hatte, die Ziele und insbesondere die Ideologie des nationalsozialistischen deutschen Staates innerhalb der Zivilbevölkerung und der zivilen Strukturen in diesem Gebiet umzusetzen. 3. Die Einstufung entsprechender Funktionen nach dem Anhang zur Kontrollratsdirektive Nr. 38 kann zwar Anhaltspunkte für die Unwürdigkeit i. S. v. § 1 Abs. 4 AusglLeistG geben, aber eine Einzelbetrachtung und -bewertung nicht ersetzen. (Nichtamtliche Leitsätze)BVerwG20.03.2007
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BVerwG 8 C 28.05 - Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Be-fehle; Enteignungsverbot; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Eintragung in Liste B in einem SMAD-BefehlLeitsatz: Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechts-wirk-lichkeit erkennbar geworden ist, daß er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat.BVerwG07.03.2007
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BVerwG 7 C 19.05 - Grundstücksbelastungen; Aufbaugrundschuld; Bestellung durch staatlichen Verwalter und MiterbenLeitsatz: Haben vor Herausgabe der Hinweise vom 15. September 1970 zur Durchführung der Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 an der Bestellung einer Aufbaugrundschuld neben dem für einzelne Erbanteile eingesetzten staatlichen Verwalter auch in der DDR lebende Miterben mitgewirkt, ist § 18 Abs. 2 Satz 1 VermG auf diese Aufbaugrundschulden regelmäßig nicht anwendbar.BVerwG31.08.2006