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  1. 2 BvR 1786/20 - Eilantrag zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel, akute Suizidgefahr des Räumungsschuldners
    Leitsatz: Über den zulässigen Antrag auf einstweilige Anordnung ist nach Maßgabe einer Folgenabwägung zu entscheiden. Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich die Verfassungsbeschwerde später aber als begründet, könnte aus dem rechtskräftigen Versäumnisurteil vollstreckt und die Räumung der Wohnung des Mieters durchgeführt werden. Dadurch könnten möglicherweise nicht rückgängig zu machende schwerwiegende Folgen für Leben und Gesundheit des Beschwerdeführers eintreten. Erginge demgegenüber die einstweilige Anordnung, bliebe die Verfassungsbeschwerde später aber ohne Erfolg, so würde sich die Räumung um wenige Monate verzögern. Das würde weniger schwer wiegen als die dem Beschwerdeführer drohenden Nachteile. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    15.10.2020
  2. VIII ZR 371/18 - Vermieters Eigenmacht und Kündigungsschaden des Mieters
    Leitsatz: Kündigt der Mieter fristlos, weil der Vermieter oder ein vom ihm Beauftragter ohne Erlaubnis des Mieters den Balkon seiner Wohnung betritt, kommen als Kündigungsfolgeschaden die Kosten einer Zwischen- oder Ersatzunterkunft, Maklerkosten, Kosten für den Umzug und/oder die Einlagerung von Möbeln und die Kosten für den Ausbau und Einbau der mietereigenen Küche in der neuen Wohnung in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    20.10.2020
  3. VIII ZA 6/20 - Beschwer bei Verurteilung zur Duldung der Zutrittsgewährung
    Leitsatz: Für das Interesse des Mieters, den Zutritt zu seiner Wohnung zwecks Anbringung von Rauchmeldern nicht dulden zu müssen, kann eine Beschwer von 500 € angenommen werden, sodass eine Berufung unzulässig ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    20.10.2020
  4. 67 S 266/19 - Unnötige Einschaltung eines Inkassodienstleisters bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse, Mieters Pflicht zur Schadensminderung
    Leitsatz: Die vorgerichtliche Einschaltung eines Inkassodienstleisters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen die sog. Mietpreisbremse ist nicht erforderlich und verstößt gegen die Pflicht zur Schadensminderung, wenn sowohl der Mieter selbst als auch ein von ihm beauftragter Mieterverein den Vermieter zuvor vergeblich zur Absenkung der Miete auf das mietpreisrechtlich zulässige Maß aufgefordert haben.
    LG Berlin
    22.10.2020
  5. 67 S 167/20 - Nichtige Abtretung von Mietendeckel-Ansprüchen an Inkassounternehmen
    Leitsatz: 1. Die zugunsten eines zur dauerhaften „Mietsenkung“ beauftragten Inkassounternehmens erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist nichtig, auch wenn das Inkassounternehmen zusätzlich zur Einziehung von Bagatellforderungen mandatiert ist (entgegen BGH, Urt. v. 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208). 2. Der Vermieter wird durch die (tat-) richterliche Würdigung, ein vom Mieter zur dauerhaften „Mietsenkung“ und dem Einzug von Bagatellforderungen beauftragtes Inkassounternehmen sei nicht zur Forderungsabwehr, sondern zum Einzug von Forderungen mandatiert, da die an den Vermieter gerichtete Aufforderung des Inkassounternehmens, nicht mehr als die preisrechtlich zulässige Miete zu verlangen, keine Reaktion auf ein Verlangen des Vermieters darstelle, sondern lediglich dazu diene, für die Zukunft die Geltendmachung weitergehender Rückzahlungsansprüche des Mieters entbehrlich zu machen, in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn die Würdigung der tatsächlichen Grundlage im Parteivortrag entbehrt und zudem den sich durch den Internet-Auftritt des Inkassounternehmens, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Inhalt der vom Mieter erteilten Vollmacht bestimmten Mandatsinhalt ausblendet.
    LG Berlin
    22.10.2020
  6. 67 S 204/20 - Mieterhöhung für Mischmietverhältnisse
    Teaser: .... Hätten, so das Gericht, die...
    LG Berlin
    22.10.2020
  7. V ZB 45/20 - Wiedereinsetzung wg. unrichtiger Rechtsmittelbelehrung, Berufungseinlegung bei unzuständigem Gericht
    Leitsatz: ...dem funktionell unzuständigen Gericht...
    BGH
    22.10.2020
  8. 65 S 185/19 - Keine Minderung bei unterbundener Besichtigung
    Leitsatz: Ein Mieter, der dem Vermieter nicht die Möglichkeit gibt, die im Vorfeld einer Mangelbeseitigung erforderlichen Feststellungen zu treffen, kann sich auf seine Rechte aus §§ 536 Abs. 1 (Mietminderung), 320 BGB (Zurückbehaltung) nicht berufen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.10.2020
  9. OVG 10 B 8.18 - Vorhaben im unbeplanten Innenbereich, Wohngebäude im rückwärtigen Teil eines Grundstücks, nähere Umgebung, Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nichtüberbaubare Grundstücksfläche im Blockinnenbereich
    Leitsatz: Hinsichtlich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, ist in der Regel ein kleinerer Umriss der näheren Umgebung anzunehmen als bei der Art der baulichen Nutzung. Dies entbindet allerdings nicht von einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall.(Fortführung von OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 - juris = OVGE BE 34, 20; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2014 - BVerwG 4 B 38.13 -, juris = NVwZ 2014, 1246)
    OVG Berlin-Brandenburg
    26.10.2020
  10. VIII ZR 230/19 - Verbindliche Anerkennung der Betriebskostenabrechnung, Befriedigung aus der Kaution durch Aufrechnung mit streitigen Forderungen
    Leitsatz: a) Die Regelungen in § 556 Abs. 3, 4 BGB hindern die Mietvertragsparteien nicht, nach Zugang einer Betriebskostenabrechnung an den Mieter eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass der Mieter den ausgewiesenen Saldo als verbindlich anerkennt. Weder formelle Mängel der Abrechnung noch die mit einer solchen Vereinbarung etwa verbundene Verkürzung der dem Mieter zustehenden Einwendungsfrist (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB) stehen der Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung entgegen. b) Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 24. Juli 2019 - VIII ZR 141/17, GE 2019, 1105 = NJW 2019, 3371 Rn. 25 ff.).
    BGH
    28.10.2020