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1 K 407/09 - Nachträgliche Festsetzung des Ablösebetrages für untergegangene dingliche Rechte; VerwirkungLeitsatz: 1. Ist in den Fällen, in denen dem Berechtigten statt der Rückübertragung nur noch ein Erlösauskehranspruch zusteht, irrtümlich versäumt worden, den Ablösebetrag für die anlässlich der Schädigung untergegangenen dinglichen Belastungen in dem Bescheid über die Berechtigtenfeststellung festzusetzen, kann dies auch noch nachträglich in Form einer Ergänzung zum Bestandteil dieses Bescheides gemacht werden. 2. Dieser nachträglichen Festsetzung steht der Einwand der Verwirkung nur dann entgegen, wenn der Berechtigte infolge eines bestimmten Verhaltens des Ablöseberechtigten darauf vertrauen durfte, dass der Ablösebetrag nach so langer Zeit nicht mehr festgesetzt werden würde (Vertrauensgrundlage), ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht zur nachträglichen Festsetzung des Ablösebetrages nicht mehr ausgeübt werden würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde. (Leitsätze der Redaktion)VG Cottbus14.06.2012
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VG 29 K 385.10 - Entschädigung für verfolgungsbedingten Betriebsverlust; Schätzung; mehrstufiger Betrieb; Groß- und Einzelhandel; Richtzahltabelle; Gesamtbeschäftigtenzahl; Aufteilung auf einzelne Betriebsteile; ErsatzLeitsatz: Ist bei einem mehrstufigen Betrieb (Groß- und Einzelhandel) nur die Gesamtbeschäftigtenzahl bekannt, kann die Behörde den vergleichsweise niedrigsten Schätzwert heranziehen, der sich für die ermittelte Gesamtbeschäftigtenzahl aus den einschlägigen Tabellenzeilen der anzuwendenden Tabellen des Groß- und Einzelhandels ergibt, es sei denn, der sich ergebende Schätzwert wird dem Gesamtcharakter des Betriebes offenkundig nicht gerecht. (Nichtamtlicher Leitsatz)VG Berlin15.09.2011
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VG 29 K 36.09 - Entschädigungsberechnung für ein Volkshaus (Partei- und Gewerkschaftsvermögen)Leitsatz: Zur Finanzierung von Volks‑ und Gewerkschaftshäusern durch nicht grundbuchlich gesicherte Darlehen befreundeter Organisationen. Zur Frage, ob und in welcher Höhe ein nicht näher bezeichnetes „Darlehenskonto" als langfristige grundstücksbezogene Verbindlichkeit anerkannt werden kann. (Nichtamtliche Leitsätze)VG Berlin27.01.2011
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1 K 512/06 - Bodenformland; Neubauernstelle; Bodenreform; steckengebliebene Enteignung nach dem DDR-EntschädigungserfüllungsgesetzLeitsatz: 1. Ein Antrag auf Entschädigung nach dem DDR-EErfG kann fristwahrend bei der Behörde gestellt werden, die über den vermögensrechtlichen Antrag entschieden hat, auch wenn diese für die Entscheidung über den Entschädigungsantrag nicht zuständig ist. 2. Der Verlust von Bodenreformland nach der Bodenreformverordnung von 1951 kann grundsätzlich Ansprüche nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG begründen. 3. Voraussetzung ist ein in der DDR nicht erfüllter Anspruch auf Entschädigung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein solcher formell abgelehnt wurde. Es reicht aus, dass eine Berechnung bzw. Prüfung des Anspruchs erfolgt ist.VG Leipzig09.05.2008
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VG 29 A 38.05 - NS-VEntschG; Volkshaus; Entschädigungsgrundlagenbescheid bestandskräftig; Entschädigungshöhe; Unternehmen; Schätzung; Berechnungsmodus; Abzug von Grundpfandrechten; sonstiges Betriebsvermögen; Inventar; Vorliegen einer Inventarliste; Bewertung des Inventars; Richtzahlenverfahren; Mindestrichtwerte; Spruchreife; Schätzung der Behörde; gerichtliche Überprüfung; Verurteilung zur NeuschätzungLeitsatz: Aufgrund des Entscheidungsvorrangs der sachverständigen Behörde darf das Verwaltungsgericht die Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens nach § 4 Abs. 3 EntschG grundsätzlich nicht selbst vornehmen.VG Berlin14.02.2008
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6 K 776/05 Ge - Altschuldenhilfegesetz; Anspruch auf Erlös und Auskehr; Ausschluss der Rückübertragung wegen Änderung der Nutzungsart; Wertausgleich; komplexer WohnungsbauLeitsatz: 1. Das öffentliche Interesse an der veränderten Nutzung von Ein- oder Zweifamilienhäusern kann entfallen, wenn in größeren Gemeinden und Städten mit einem entsprechend großen kommunalen Wohnungsbestand Grundstücke mit nur wenigen Wohneinheiten beansprucht werden. 2. Das gilt auch für die Verwertung eines Grundstücks im komplexen Wohnungsbau oder Siedlungsbau. 3. Über die Höhe des Erlösauskehranspruchs einschließlich der geltend gemachten Zinsen haben gegebenenfalls die Zivilgerichte zu befinden. (Leitsätze der Redaktion)VG Gera12.11.2007
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VG 4 A 47.07 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Neufestsetzung von GrundpfandrechtenLeitsatz: 1. § 16 Abs. 5 VermG lässt sich auf Grundpfandrechte, die nicht durch den staatlichen Verwalter bestellt, sondern aufgrund einer besonderen staatlichen Anordnung in das Grundbuch eingetragen wurden, weder unmittelbar noch entsprechend anwenden. Insoweit bleibt es vielmehr bei dem Grundsatz der uneingeschränkten Übernahme der Grundstücksbelastungen nach § 16 Abs. 2 VermG. 2. Dies gilt auch dann, wenn die staatlich angeordnete Eintragung des Grundpfandrechts in den Zeitraum einer staatlichen Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 4 VermG fällt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin05.10.2007
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VG 16 A 15.06 - Kunststoffenster in Denkmalen nicht genehmigungsfähig; Baudenkmal; Gesamtanlage; Hufeisensiedlung; Störungen des Erscheinungsbildes; Fenster; Veränderung; Instandsetzung; Reihenhaus; Gartenseite; Isolierglas-Kunststoffenster; Genehmigungsanspruch (verneint)Leitsatz: Der Einbau von Kunststoffenstern in ein historisches Gebäude ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Nur wenn der schlechte Bauzustand eine Erhaltung nicht mehr zuläßt, ist der Austausch gegen in Material, Gestaltung und Funktion gleiche Ersatzfenster zulässig.VG Berlin06.09.2007
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15 K 254/03 - Kleingarten, Bungalowsiedlung, KleingartensiedlungLeitsatz: Werden Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt, handelt es sich auch dann um eine die Zuordnung rechtfertigende kommunale Aufgabe, wenn daraus eine Bungalowsiedlung entsteht, die Gemeinde aber das Gelände parzelliert und durch gemeinschaftliche Einrichtungen zusammengefaßt hat, die Parzellen in der Größe im wesentlichen Kleingärten entsprechen, ein Grundstück unentgeltlich als Parkplatz zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sich die tatsächliche Nutzung nicht von einer Kleingartensiedlung unterscheidet und die meisten Nutzer zumindest im näheren Umfeld der Gemeinde wohnten.VG Potsdam06.12.2004
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5 K 452/04 GE - Ausschlussfrist für Erwerbsrecht; staatliches Fehlverhalten; EntschädigungLeitsatz: Die Versäumung der Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 VermG ist bei staatlichem Fehlverhalten unbeachtlich, wenn es von Anfang an (nur) um die Gewährung einer Entschädigung geht.VG Gera15.07.2004