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Suchergebnis Urteilssuche (6901 - 6910 von 7983)
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55 S 123/14 WEG - Nichtigkeit von EigentümerbeschlüssenLeitsatz: 1. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss, wonach der gesamte Zahlungsverkehr des Verwalters durch Eigentümer mit zusammen mehr als 50 % Miteigentumsanteilen abgezeichnet werden muss. 2. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss, wonach jede Änderung von Verträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eigentümer mit zusammen mehr als 50 % Miteigentumsanteilen abgezeichnet werden muss. 3. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss über die Höhe des Honorars eines künftig zu bestellenden Verwalters sowie über die Laufzeit künftiger Verwalterbestellungen. 4. Nichtig ist ein Eigentümerbeschluss, der die Auszahlung des von einem einzelnen Wohnungseigentümer erlangten Skontos für einen der Gemeinschaft zugute kommenden Sanierungsvertrag an diesen Wohnungseigentümer vorsieht. 5. Ein Eigentümerbeschluss, dem jegliche Eckdaten des Verwaltervertrags (Laufzeit, Vergütung) fehlen, ist dagegen nur anfechtbar, nicht aber nichtig (vgl. BGH, GE 2015, 522). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin08.05.2015
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18 S 416/13 - Beweislast des Mieters für Rückforderung angeblich überzahlter MietenLeitsatz: 1. Im Rückforderungsprozess hat der Mieter die Beweislast dafür, dass Mieterhöhungen unwirksam waren und die Zahlungen deshalb ohne Rechtsgrund erfolgten. 2. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Kostenmiete verlangt hatte und der Mieter bestreitet, dass die Wohnung der Preisbindung unterliegt, sofern der Vermieter im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast substantiiert vorträgt, dass die Preisbindungsvorschriften (hier: § 17 Abs. 1 II. WoBauG) anwendbar waren. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin22.04.2015
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65 S 508/12 - Gebührenstreitwert für Feststellungsklage zur Berechtigung einer MietminderungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert der Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Minderung wegen Mängeln der Mietsache richtet sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Minderung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.04.2014
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65 S 154/10 - Rückzahlung einer rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichszahlung für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen; VerjährungLeitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung eines bei Beendigung des Mietverhältnisses rechtsgrundlos geleisteten Ausgleichsbetrages für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen unterliegt nicht der kurzen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB, sondern der Regelverjährung von drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.10.2011
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1 S 4042/10 - Tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss; Beschlusskompetenz; Mithilfe bei Schneeräumarbeiten; Verteilungsgerechtigkeit; Unzumutbarkeit; Delegation der VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: 1. Die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich unzulässig. 2. Ausnahmsweise ergibt sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 1 WEG eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind. Das ist etwa bei einer Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer zur Mithilfe bei Schneeräumarbeiten der Fall. 3. Ob eine solche Regelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmen. Dabei sind insbesondere die Größe der WEG, die Verteilungsgerechtigkeit, der Umfang der von den einzelnen Eigentümern zu leistenden Arbeiten, sowie etwaige in der Person eines einzelnen Miteigentümers liegenden Gründe, die für ihn eine Unzumutbarkeit begründen können, zu berücksichtigen.LG München I02.08.2010
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65 S 352/09 - Eigenbedarf; Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Vertrag aus dem Jahr 1951Leitsatz: Tritt die Ehefrau des hochbetagten, Jahrzehnte in der Wohnung lebenden Mieters als Erbin in das Mietverhältnis ein und ist noch drei Jahre nach Versterben ihres Ehepartners total auf die Wohnung fixiert und nicht in der Lage, ein Leben in anderer Umgebung zu organisieren, so kommt trotz des gegebenen Eigenbedarfs eine unbefristete Fortsetzung des Mietvertrags in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Berlin04.05.2010
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6 O 262/09 - Nachrüstungspflicht von FI-Schutzschaltern bei NeuvermietungLeitsatz: Zur Frage der Auswechselung von Fehlerstromschutzschaltern bei verschärften DIN-Normen. (Leitsatz der Redaktion)LG Bielefeld29.10.2009
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- 12 O 294/07 - Überhöhte Kosten für Verplombung von Gartenwasserzählern; Abwasserkosten; Wasserkosten; Preiskalkulation; Zweckverband; Sprengwasser; Gartenwasser; Anfahrtskosten; AbfahrtskostenLeitsatz: 1. Ein Wasser- und Abwasserzweckverband ist wegen seiner Monopolstellung nicht berechtigt, für die Verplombung von Gartenwasserzählern eine unangemessen hohe Vergütung zu verlangen. 2. In der Preiskalkulation dürfen nur Kosten für die Abnahme und die Verplombung einschließlich Kosten für An- und Abfahrt geltend gemacht werden, nicht dagegen Verwaltungskosten.LG Potsdam05.06.2008
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7 O 404/07 - Besichtigungsrecht des Vermieters; schriftliche Ankündigung; zeitlicher Umfang: Wiederholung der Besichtigung; Ausspähung von Betriebsgeheimnissen; Routinekontrollen; Inaugenscheinnahme der Mietsache; Schutz der Privatsphäre; Anzahl der zutrittsberechtigten PersonenLeitsatz: 1. Der Vermieter hat auch ohne vertragliche Regelung einen Anspruch auf Besichtigung des vermieteten Objekts an einem Werktag in der Zeit zwischen 9 und 18 Uhr zur Besichtigung mit einem Kaufinteressenten durch einen Komplementär-Geschäftsführer selbst dann, wenn dieser zugleich an einem Konkurrenzunternehmen des Mieters beteiligt ist; die Besichtigung ist zwei Wochen vorher schriftlich anzukündigen. 2. Die Besichtigung kann alle zwei Jahre wiederholt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Tübingen21.12.2007
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64 S 19/06 - Sonderkündigungsrecht; Verweigerung der Untervermietungserlaubnis; Schweigen auf Untervermietungsantrag; unzulässige Nachfragen nach UntermieterLeitsatz: 1. Geht die Erlaubnis zur Untervermietung dem Mieter nach Ablauf der dem Vermieter zur Erklärung über den Untervermietungsantrag gesetzten Frist, aber vor der Kündigung des Mieters zu, kann der Mieter nicht mehr kündigen. 2. Hat der Vermieter jedoch die Untervermietungserlaubnis an Bedingungen geknüpft, zu deren Erfüllung der Mieter nicht verpflichtet ist, kann der Mieter binnen zehn Tagen nach Zugang der bedingten Untervermietungserlaubnis kündigen. 3. Der Vermieter darf die Erteilung der Untervermietungserlaubnis nicht noch davon abhängig machen, den Untermietinteressenten in seinen derzeitigen Wohnverhältnissen und seinem häuslichen Umfeld kennenzulernen, wenn der Mieter ihm bereits Namen, Familienstand, Geburtsdatum, Alter und Anzahl der Kinder sowie Beruf und Adresse des Untermietinteressenten mitgeteilt hat. 4. Das Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von dem befristeten Ausschluß der ordentlichen Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin02.05.2006