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Suchergebnis Urteilssuche (6891 - 6900 von 7983)
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83 O 27/22 - Widerspruch gegen Fortsetzung des MietverhältnissesLeitsatz: Besteht ein empfangsbedürftiges Schreiben aus zwei Seiten, besteht keine Vermutung dafür, dass der Empfänger auf dem Postweg neben der Seite 1 auch eine zweite Seite erhalten hat.(Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.03.2022
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55 S 25/21 WEG - Konten sind als Fremdkonten der GdWE anzulegen, offenes Treuhandkonto rechtfertigt ohne Abmahnung nicht die sofortige VerwalterabberufungLeitsatz: 1. Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft sind seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaften als Fremdkonten anzulegen, bei denen die Eigentümergemeinschaft Kontoinhaberin und der Verwalter lediglich kontoführungsbefugt ist.2. Die Führung des WEG-Kontos als offenes Treuhandkonto rechtfertigt - ohne vorherige Abmahnung - gleichwohl nicht die sofortige Abberufung der Verwalterin aus wichtigem Grund.LG Berlin15.02.2022
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1 S 94/20 - Betriebskosten, Nachzahlung, Kürzungsrecht, verbrauchsabhängige Abrechnung, Berechnungsmethode, Blockheizkraftwerk, deklaratorisches SchuldanerkenntnisLeitsatz: 1. Wird Warmwasser bei einer verbundenen Zentralheizung zwar unter Berücksichtigung des Verbrauchs abgerechnet, aber nicht nach genau der in § 9 Abs. 1 Satz 4 HeizkostenV vorgegebenen Rechenregel, so begründet dies ein Kürzungsrecht nach § 12 HeizkV.2. Dieses Kürzungsrecht gilt auch dann, (a) wenn wegen einer Kraft-Wärme-Kopplung eine Ausnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 3b HeizkostenV in Betracht kommt,(b) aber zugleich die Geltung der HeizkV mietvertraglich vereinbart ist. 3. Ein Kürzungsrecht wegen nicht verordnungsgemäßer Warmwasserkostenabrechnung erstreckt sich nur auf die Warmwasserkosten, aber nicht auf die Kosten der Raumbeheizung.(Leitsätze der Redaktion)LG Stralsund01.09.2021
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15 O 6089/20 - Betriebsuntersagung, Corona, Vertragsanpassung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Verwendungsrisiko, MangelLeitsatz: 1. Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen (Allgemeinverfügung im Zuge der Corona-Pandemie durch Untersagung des Gastronomiebetriebes) hat der Vermieter nicht zu verantworten und begründen keinen Mietmangel. 2. Eine Anpassung eines Vertrages wegen Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB) durch den Vermieter ist dann nicht geschuldet, wenn der Mieter verpflichtet ist, das Risiko der Beschränkung des Geschäftsbetriebs aufgrund der Pandemie durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung aufzufangen. (Leitsätze der Redaktion)LG München I20.01.2021
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65 S 194/20 - Zutrittsverweigerung nicht immer KündigungsgrundLeitsatz: 1. Eine mietvertraglich geregelte oder aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitete Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen, ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen. 2. Wird einem Vermieter der Zutritt verwehrt, weil er eine Wohnungsbesichtigung für das Ausmessen der Wohnung und Feststellung des Zustands durchführen wollte, der Mieter jedoch festgestellt hatte, dass die Wohnung im Internet zum Verkauf angeboten wurde, ist eine fristlose oder fristgerechte Kündigung allein deswegen nicht gerechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin20.11.2020
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64 S 155/18 - Kein Anspruch auf Kosten einer Ersatzunterkunft bei nicht gewährtem Zutritt zur WohnungLeitsatz: Aufwendungsersatz nach §§ 555d Abs. 6, 555a Abs. 3 BGB für die Kosten einer Ersatzunterkunft steht einem Mieter regelmäßig für Zeiträume nicht zu, während derer er dem Vermieter den zur Vornahme der Arbeiten erforderlichen Zugang zur Wohnung tatsächlich nicht gewährt. Verfügt der Vermieter bereits über einen Duldungstitel und könnte nach dessen Vollstreckung auch ohne freiwillige Mitwirkung des Mieters mit den Baumaßnahmen beginnen, mag dies dem Mieter zwar Anlass zur Anmietung einer Ersatzwohnung geben. Die dadurch entstehenden Kosten muss der Vermieter aber jedenfalls für solche Zeiträume nicht erstatten, während derer der Mieter nicht ernsthaft mit Maßnahmen der Zwangsvollstreckung und dem Beginn der Arbeiten rechnen muss, die Mietvertragsparteien vielmehr noch über die Modalitäten einer freiwilligen Zugangsgewährung zur Wohnung verhandeln, und während derer der Vermieter gar nicht weiß, dass dem Mieter bereits laufende Kosten für die Vorhaltung einer Ersatzwohnung entstehen, sodass er die Durchführung der Baumaßnahme kurzfristig ermöglichen könnte.LG Berlin11.03.2020
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66 S 275/17 - Voraussetzungen für Untervermietungserlaubnis, Vorlage von Einkommensbescheinigungen durch MieterLeitsatz: Der Vermieter ist nicht berechtigt, eine Entscheidung über die Erteilung der Untermieterlaubnis davon abhängig zu machen, dass der Mieter seine Vermögensverhältnisse näher darlegt; das gilt insbesondere auch für die Vorlage eines aktuellen und vollständigen Bescheids über Leistungen des JobCenters, die der Mieter erhält. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.04.2018
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53 S 46/16 WEG - Abwendungsbefugnis durch Zahlungen im Falle der „Abmeierungsklage“Leitsatz: Die Wirkung des § 19 Abs. 2 WEG kommt dem Kläger nur bei dem Entziehungsgrund wegen Wohngeldrückständen zugute, nicht aber, wenn daneben zugleich auch eine so schwere Verletzung der Gemeinschaftspflichten vorliegt, dass der Gemeinschaft die Fortsetzung mit dem Wohnungseigentümer nicht mehr zugemutet werden kann. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.11.2017
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85 S 103/15 WEG - Unzulässige Klimaanlage eines GewerbemietersLeitsatz: Eine von der Gemeinschaft nicht genehmigte Klimaanlage, die der Mieter einer Teileigentumseinheit zum Hof hin sichtbar angebracht hat, ist von diesem zu beseitigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.11.2016
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65 S 108/16 - Balkonanbau ist eine ModernisierungLeitsatz: 1. Der Anbau eines Balkons ist eine Modernisierungsmaßnahme, weil dadurch die Nutzungsmöglichkeiten der Wohnung erweitert werden, indem ein Heraustreten aus der Wohnung mit einem dortigen Aufenthalt im Freien ermöglicht wird, die Frischluftzufuhr verbessert wird und die Fläche des Balkons neben dem Aufenthalt weitere Nutzungsmöglichkeiten, auch saisonal unterschiedlich (Blumen, Wäschetrocknung, Vorratshaltung), bietet. Durch die damit gegebenen erweiterten Nutzungsmöglichkeiten wird der Gebrauchswert der Wohnung im Sinne von § 555b Nr. 3 BGB nachhaltig, das heißt dauerhaft, verbessert; in innerstädtischen Berliner Lagen häufig anzutreffende Einschränkungen (Lärm auf dem Innenhof, Einsehbarkeit auf den Balkon bzw. erhöhte Einsehbarkeit in andere Wohnungen) rechtfertigen keine andere Einschätzung. 2. Dass für Modernisierungsarbeiten in einer Wohnung ca. drei Wochen bzw. 15 Arbeitstage benötigt werden und den Handwerkern dafür Zutritt zur Wohnung zu verschaffen ist, begründet auch bei einem berufstätigen Mieter keine unzumutbare Härte, zumal der Zutritt nicht persönlich gewährt werden muss, sondern auch durch Vertrauenspersonen gewährleistet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin12.08.2016