« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (6871 - 6880 von 7926)

  1. 64 S 205/92 - Ehegatten; Mietermehrheit; Beweislast; Mangel; Fehler; Sollbeschaffenheit; Grenzwerte; Schadstoffe; PAK; Holzschutzmittel; Hintergrundbelastung; Räumungsklage; Besitzaufgabe; Rechtschutzbedürfnis; Minderung; Überempfindlichkeit
    Leitsatz: 1. Auch bei Ehegatten wird nur derjenige Mieter, der den Mietvertrag selbst unterschreibt. 2. Die Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels trägt grundsätzlich der Mieter, der die Miete mindert. 3. Von einer Fehlerhaftigkeit des Mietobjekts ist nur dann auszugehen, wenn es von der vertragsmäßigen Sollbeschaffenheit abweicht. Hat der Gesetzgeber insoweit allgemein verbindliche Grenzwerte noch nicht festgesetzt, ist ein Mangel solange zu verneinen, wie die Konzentration bestimmter Stoffe (hier: polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Holzschutzmitteln) nicht das Maß der üblichen Hintergrundbelastung überschreitet. 4. Die Räumungsklage ist auch gegen den den Mietvertrag unterzeichnenden Ehegatten solange zulässig, wie dieser den Besitz an dem Mietobjekt nicht endgültig aufgegeben hat.
    LG Berlin
    04.08.1995
  2. 64 S 238/94 - Eigenbedarfskündigung; Kündigungsbegründung; Vollmachtsmangel; Prozeßvollmacht
    Leitsatz: 1. Die Begründung der Kündigung wegen Eigenbedarfs muß unter Umständen auch persönliche Daten offenbaren. 2. Die im Schriftsatz von dem Prozeßbevollmächtigten auf der Grundlage der Prozeßvollmacht erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses kann von der Gegenseite wirksam gem. § 174 BGB selbst dann zurückgewiesen werden, wenn der Mangel der Prozeßvollmacht nicht gerügt ist.
    LG Berlin
    14.10.1994
  3. 65 S 138/92 - Modernisierung; Badeinbau; Sammelheizung; Härte; allgemein üblicher Zustand
    Leitsatz: 1. Der Rechtsentscheid des BGH zum allgemein üblichen Zustand i. S. d. § 541b BGB (GE 1992, 375) ist für Berlin dahin zu verstehen, daß der Ausstattungsgrad im früheren Westteil maßgebend ist. 2. In den bis zum Jahre 1918 errichteten Wohnungen im Westteil Ber-lins ist zwar ein Badezimmer, nicht aber der Anschluß an eine Sammelheizung allgemein üblich.
    LG Berlin
    17.11.1992
  4. 12. O. 184/92 - Aufhebung der staatlichen Verwaltung; Aufwendungsersatzanspruch des Mieters
    Leitsatz: Nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung über ein Grundstück ist der gemäß § 16 Abs. 2 VermG aus den in bezug auf das Grundstück bestehenden Rechtsverhältnissen allein Berechtigte und Verpflichtete der Eigentümer; der ehemalige staatliche Verwalter haftet daneben nicht (mehr).
    LG Berlin
    25.06.1992
  5. 64 S 325/89 - Räumungsanspruch; Feriensache; nichtehelicher Lebenspartner; Eintritt in das Mietverhältnis; Kündigungserklärung
    Leitsatz: 1. Stützt der Vermieter im Prozeß seinen Räumungsanspruch sowohl auf die mietvertragliche Rückgabepflicht als auch auf Eigentum, so handelt es sich nicht um eine Feriensache. 2. Wenn der Mieter einen gemeinsamen Hausstand für längere Zeit mit seinem nichtehelichen Lebenspartner führt, so tritt auch dieser mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. 3. Die Kündigungserklärung muß deutlich den Willen des Vermieters erkennen lassen, das Mietverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden.
    LG Berlin
    13.03.1991
  6. 65 S 52/90 - Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Fristsetzung; Ablehnungsandrohung
    Leitsatz: Auch bei einer Zusammenfassung von verzugsbegründender Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in einem Schreiben ist keine doppelte Fristsetzung erforderlich.
    LG Berlin
    19.02.1991
  7. 62 S 235/89 - Altbau Berlin; Bestandsschutz; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. Eine bislang preisrechtlich zulässige Miete genießt auch nach Außerkrafttreten der Preisbindung Bestandsschutz und kann nicht im Hinblick auf § 5 Wirtschaftsstrafgesetz unzulässig bzw. teilweise unzulässig werden. 2. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß es sich bei der bisherigen Miete im Sinne von § 3 GVW auch um die preisrechtlich zulässige Miete handelt, denn es kann nicht - jedenfalls nicht ohne weiteres - unterstellt werden, daß ein Vermieter eine preisrechtlich unzulässige Miete verlangt hat.
    LG Berlin
    16.11.1989
  8. 12 O 215/87 - Gewerbemietvertrag über Wohnraum ohne Genehmigung
    Leitsatz: 1. Ein gegen die Zweckentfremdungsverbot-Verordnung verstoßender Mietvertrag ist nichtig. 2. Zur Höhe der Nutzungsentschädigung.
    LG Berlin
    05.12.1988
  9. 64 S 30/88 - Unberechtigte Eigenbedarfskündigung verpflichtet zum Schadenersatz; Beendigung des Mietverhältnisses, Eigenbedarfskündigung, grundlose, Eigenbedarf, vorgetäuschter, positive Vertragsverletzung des Vermieters, Schadenersatz, Umfang, Kündigungsgrund, Beweislast
    Leitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis gem. § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB, obwohl weder er noch seine Familienangehörigen noch sonstige zu seinem Haus-halt gehörende Personen die Wohnung benötigen, so begeht er eine positive Vertragsverletzung, die ihn zum Ersatz des dem Mieter entstehenden Schadens verpflichtet. 2. Grundsätzlich muß zwar der Mieter beweisen, daß der Kündigungsgrund nicht vorlag. Die Beweislast kehrt sich aber zu Lasten des Vermieters um, wenn sich nach dem Auszug des Mieters herausstellt, daß der Vermieter die Wohnung nicht entsprechend dem angegebenen Kündigungsgrund nutzt. Dann ist es Sache des Vermieters darzulegen, daß der Kündigungsgrund bestanden hat und erst nach der Räumung der Wohnung durch den Mieter entfallen ist. 3. Der Mieter hat einen Anspruch auch auf Ersatz der Kosten des wegen der unberechtigten Kündigung angestrengten Räumungsprozesses, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist. Der Mieter ist aber verpflichtet, seinerseits zur Schadensminderung beizutragen, wozu auch ein Anerkenntnis in zweiter Instanz gehört. 4. Der Mieter kann als Schadensersatz darüber hinaus nur diejenigen Mehrkosten ersetzt verlangen, die durch die Anmietung einer Wohnung gleichen Wohnwertes, gleicher Qualität und gleicher Ausstattung wie die geräumte Wohnung entstehen.
    LG Berlin
    24.06.1988
  10. 11 S 384/87 - Konkludentes Mietverhältnis; schlüssiges Verhalten; Zwangsvollstreckung; Räumungsvollstreckung
    Leitsatz: Die Zwangsvollstreckung aus einem schon mehrere Jahre alten Räumungsurteil kann unzulässig sein.
    LG Hamburg
    20.05.1988