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202 C 310/11 - Mieterhöhungsverlangen: Berücksichtigung von Mietereinbauten; behebbare Mängel; Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug; Hauswartskosten; Heizkostenabrechnung nach dem AbflussprinzipLeitsatz: 1. Werden Mietereinbauten vom Vermieter finanziert, sind sie beim Mieterhöhungsverlangen zu seinen Gunsten zu berücksichtigen. 2. Behebbare Mängel sind für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete unerheblich. 3. Für die Notwendigkeit eines Vorwegabzugs der auf Gewerberäume entfallenden Betriebskosten wegen erheblicher Mehrbelastung der Wohnungsmieter ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig. 4. Hat der Vermieter unwidersprochen dargelegt, dass in den Hauswartskosten keine Anteile für nicht umlagefähige Kosten enthalten sind, bedarf es keiner weiteren Erläuterung dieser Kostenposition. 5. Auch über Heizkosten darf nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg19.12.2011
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BVerwG 8 B 2.17 - DDR, Grundstück, Gebäude, Entschädigung, Ersatzeinheitswert, Bemessungsgrundlage, BerechnungLeitsatz: Ein in Ermangelung eines festgestellten Einheitswertes ermittelter Ersatzeinheitswert ist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EntschG für die Berechnung der Bemessungsgrundlage einer Entschädigung nach dem Vermögensgesetz maßgeblich. Neben dem von der Ausgleichsbehörde ermittelten Einheitswert für das bebaute Grundstück kann nicht zusätzlich ein Einheitswert für das zuvor unbebaute Grundstück angesetzt werden; nicht bebaute sogenannte Ergänzungsfläche sind aber zusätzlich zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG26.01.2018
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BVerwG 8 B 23.16 - Vertretungsanzeige, Empfangsvollmacht, Anscheinsvollmacht, VerwirkungLeitsatz: Im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren löst die Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts nur dann eine Empfangsvollmacht für den Vertretenen aus, wenn dieser dem Rechtsanwalt eine solche erteilt hat oder jedenfalls der Rechtsschein einer Vollmacht anzunehmen ist.BVerwG20.01.2017
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BVerwG 8 B 24.13 - Unternehmensrestitution; Vorrang der Unternehmensrestitution vor der Singular-, insbesondere der Grundstücksrestitution; Unternehmensbegriff; Stilllegung eines UnternehmensLeitsatz: Die Unternehmensrestitution nach § 6 VermG hat nur Vorrang vor der Singular-, insbesondere der Grundstücksrestitution, wenn die Schädigungsmaßnahme im Sinne von § 1 VermG eine lebende und entwicklungsoffene Vermögensgesamtheit oder - anders ausgedrückt - eine lebensfähige, werbende Organisationseinheit getroffen hatte; ein stillgelegtes Unternehmen lebte nicht mehr. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG02.10.2013
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BVerwG 4 C 3.08 - Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf baupolizeiliches Einschreiten; Drittschutz; Nachbarschutz; Denkmalwürdigkeit; Erhaltungspflicht; Schutzpflicht; Umgebungsschutz; Denkmalzone; Investitionen; Verhältnismäßigkeit; Belange des Denkmalschutzes; TatbestandswirkungLeitsatz: Der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals muss jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt. Ist ein Vorhaben in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals denkmalrechtlich genehmigt, können wegen der Tatbestandswirkung der Genehmigung Belange des Denkmalschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht beeinträchtigt sein.BVerwG21.04.2009
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BVerwG 3 C 36.05 - Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches Vorschubleisten; Nationalsozialismus; NSDAP; SA; Gauredner; SA-Sanitäts-Standartenführer; Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit; Erbgesundheitsgericht; Erbgesundheitslehre; Sterilisation; Zwangssterilisation; Unfruchtbarmachung; Erbkrankheit; Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses; Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluß; AusschlußtatbestandLeitsatz: In der langjährigen Tätigkeit als Gauredner der NSDAP liegt ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG. Die Hauptamtlichkeit einer Tätigkeit für die NSDAP oder eine ihrer Gliederungen ist nicht Voraussetzung für die Erheblichkeit des Vorschubleistens.BVerwG14.12.2006
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BVerwG 3 C 35.97 - Klagebefugnis; Vermögenszuordnungsbescheid; steckengebliebener KaufvertragLeitsatz: 1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid. 2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden. 3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB. 4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrages kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden.BVerwG19.11.1998
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BVerwG 7 C 7.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Übergangsregelung; Stichtagsregelung für Ausschluss redlichen ErwerbLeitsatz: Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das 2. VermRÄndG finden nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des 2. VermRÄndG noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren. Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG a. F. (kein redlicher Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nach dem 18. Oktober 1989) ist mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 1 GG vereinbar.BVerwG12.11.1993
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BVerwG 7 C 5.92 - Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 EV; Organisationsentscheidung; AnfechtungsklageLeitsatz: Die Abwicklung einer Einrichtung nach Art. 13 des Einigungsvertrags ist (grds.) kein Verwaltungsakt, sondern eine allein auf den verwaltungsinternen Bereich zielende Organisationsentscheidung. Sie kann daher von den bei der Einrichtung tätigen Bediensteten nicht mit der Anfechtungsklage angegriffen werden.BVerwG12.06.1992
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OVG 10 N 88/21 - Keine Hemmung des Fristablaufs der Geltungsdauer einer BaugenehmigungLeitsatz: Nachbarrechtsbehelfe gegen eine Baugenehmigung hemmen mangels planwidriger Regelungshöhe den Fristablauf der Geltungsdauer einer Baugenehmigung nicht.(Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg28.03.2023