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Urteil Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft
Schlagworte
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft
Leitsatz
Beabsichtigt ein Gläubiger, eine ihm als Sicherheit übergebene Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch zu nehmen, kann ihm der Hauptschuldner dies im Wege der einstweiligen Verfügung mit der Maßgabe untersagen lassen, dass der Gläubiger zuvor eine zugunsten des Hauptschuldners bestehende und liquide feststellbare Einrede auszuräumen hat.
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