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Suchergebnis Urteilssuche (6051 - 6060 von 7944)
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2 K 124/93. Me - Ausgangsbehörde; Restitutionsantrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsordnung; Aufbaugebietserklärung; InvestitionsbescheinigungLeitsatz: 1. Abschließende Entscheidung im Sinne des Art. 14 Abs. 4 2. VermRÄndG ist die Entscheidung der Ausgangsbehörde. 2. Offensichtliche Unbegründetheit im Sinne von § 1 Abs. 2 GVO (1992) liegt nur dann vor, wenn sich die Abweisung eines Restitutionsantrages geradezu aufdrängt.VG Meiningen28.07.1993
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1 E 241/93. Me - Anhörung des Anmelders; Investitionsvorhaben; Anhörungsfrist; VerfahrensfehlerLeitsatz: 1. Ist die Anhörung nach § 5 Abs. 1 InVorG nicht erfolgt, beginnt die Frist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG nicht zu laufen, so daß ein Bescheid nach § 5 Abs. 2 Satz 2 InVorG nicht ergehen darf. 2. § 5 Abs. 1 und 2 InVorG beinhalten nicht nur Formvorschriften, so daß Verstöße nicht nach § 46 ThürVwVfG geheilt werden können. 3. Bezieht sich ein Investitionsvorhaben auf mehrere Grundstücke und findet gem. § 20 InVorG ein einheitliches Verfahren statt, wirken sich Verfahrensfehler grundsätzlich auf das gesamte Verfahren aus.VG Meiningen13.07.1993
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VG 21 A 710.92 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Anfechtungsklage; aufschiebende Wirkung; Investor; gleichwertiges InvestitionsvorhabenLeitsatz: 1. Die gegen den Investitionsvorrangbescheid nach Widerspruch gerichtete Anfechtungsklage hat keine aufschiebende Wirkung. Dem Interesse, vom Vollzug verschont zu bleiben, kommt nur dann Vorrang zu, wenn das Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als das Unterliegen. 2. Sind die konkurrierenden Investitionsvorhaben von gleichem Rang, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nicht in Betracht. 3. Es ist einem Anmelder unbenommen, sich bei der Durchführung eines Investitionsvorhabens eines Dritten zu bedienen. Das gilt auch dann, wenn der Berechtigte beim Investor, einer GmbH, eine Mehrheit hält, und ihre Berechtigteneigenschaft in die Gesellschaft eingebracht hat. 4. Bei der Auswahl gleichwertiger Vorhaben darf die Reihenfolge der Berechtigung berücksichtigt werden. Hiernach genießt der durch den Nationalsozialismus Verfolgte den Vorrang vor dem durch Maßnahmen der DDR Betroffenen. 5. Die Auswahl ist keine Ermessensentscheidung; sie unterliegt vielmehr rechtlicher Bindung.VG Berlin24.03.1993
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VG 10 A 777.91 - Ausgleichsabgabe; Zweckentfremdung; Wohnnutzung; WohnraumerhaltungLeitsatz: Verzicht auf Ausgleichsabgabe für Zweckentfremdung nur dann, wenn mit dem die Wohnnutzung erheblich überwiegenden öffentlichen Interesse nicht gleichzeitig ein privates erwerbswirtschaftliches Interesse verbunden ist.VG Berlin19.03.1993
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C 1 K 278/92 - Zuständigkeit für Vermögenszuordnung; Treuhandanstalt; Behördenangabe in VerwaltungsaktLeitsatz: 1. Für die Vermögenszuordnung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 VZOG ist die Präsidentin der Treuhandanstalt als Behörde der Bundesrepublik Deutschland und nicht die Treuhandanstalt als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig. 2. Eine von der Präsidentin der Treuhandanstalt zu ermächtigende Person i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VZOG kann nur eine natürliche Person und nicht eine Außenstelle der Treuhandanstalt sein. 3. Schriftliche Verwaltungsakte, die über die erlassende Behörde widersprüchliche Angaben enthalten, sind rechtswidrig und aufzuheben.VG Chemnitz09.02.1993
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VG 25 A 120.92 - Investitionsvorrangbescheid; verspätete Vorlage des InvestitionskonzeptLeitsatz: Keine Berücksichtigung eines erst einen Monat nach Erlaß eines Bescheides nach § 3 a VermG vorgelegten Investitionskonzeptes.VG Berlin08.10.1992
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VG 16 A 266.89 - Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige ZweckentfremdungLeitsatz: Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -VG Berlin20.10.1989
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2-13 S 624/23 - Vollstreckungsabwehrklage nach Verurteilung zur Zahlung einer SonderumlageLeitsatz: Ist ein Eigentümer rechtskräftig zur Zahlung einer Sonderumlage verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, dass der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.LG Frankfurt/Main21.11.2024
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64 T 71/24 - Kein selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: Das selbständige Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht eröffnet, um die Einordnung einer Wohnung innerhalb einer Mietspiegelspanne zu klären, indem ein Sachverständigengutachten über in der „Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung“ genannte positive und negative Wohnwertmerkmale eingeholt wird.LG Berlin II23.10.2024
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6 O 204/23 - Kein größerer Mindestabstand für TrompetenbäumeLeitsatz: Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine „stark wachsenden Bäume“ i.S.v. § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW.LG Kleve29.08.2024