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106 C 46/17 - Austausch des Kaltwasserabsperrhahns als Kleinreparatur, zulässige formularmäßige Höchstbetragsgrenze von 120 € je Einzelreparatur, Gartenpflege bei nur passiver Nutzung, pauschalierte MahnkostenLeitsatz: 1. Eine Höchstbetragsgrenze von 120 € für die einzelne Reparatur führt nicht zur Unwirksamkeit einer formularvertraglichen Kleinreparaturklausel.2. Ein Kaltwasserabsperrhahn in einer Mietwohnung ist ein allein dem Mieter zugänglicher Wasserinstallationsgegenstand; die Kosten für dessen Austausch unterfallen der Kleinreparaturklausel.3. Für die Umlagefähigkeit von Kosten der Gartenpflege im Rahmen der Betriebskostenabrechnung ist es nicht erforderlich, dass der Mieter die Gartenfläche uneingeschränkt nutzen darf; es genügt, wenn der Mieter - wie alle anderen Mitmieter - die Gartenfläche betrachten und dort z. B. Tiere - insbesondere die Vögel - beobachten kann.4. Für eine vorgerichtliche Mahnung der Vermieterseite können vom Mieter - auch wenn für das Mahnschreiben keine Portokosten angefallen sind - pauschal 3,80 € verlangt werden, denn die Überprüfung des Zahlungseingangs, das Ausdrucken und Kuvertieren des Schreibens sowie das Einwerfen in den Hausbriefkasten bedeutet einen Material- und Zeitaufwand, der mit 3,80 € nicht übersetzt ist.5. Die (unschädliche) Falschbezeichnung „Mahnung vom …“ statt richtigerweise „Betriebskostenabrechnung vom …“ ist zur Individualisierung im verjährungshemmenden Mahnbescheid hinreichend.(Nichtamtliche Leitsätze)AG Schöneberg03.08.2017
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16 C 50/17 - Kein Ersatz für vorprozessuale Anwaltskosten nach MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Im Mieterhöhungsverfahren nach § 558 BGB entstandene vorgerichtliche anwaltliche Mahnkosten stellen grundsätzlich keinen ersatzfähigen Verzugsschaden dar.AG Schöneberg12.06.2017
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233 C 543/14 - Keine Sicherheitsleistung für behindertengerechten Umbau bei fehlender RückbaupflichtLeitsatz: 1. Beginn und Dauer einer beabsichtigten Mietermodernisierung müssen nicht im Klageantrag angegeben sein.2. Die Installation einer Einbaubadewanne statt einer freistehenden Badewanne stellt eine dauerhafte Wertverbesserung dar.3. Hat der Mieter diese Modernisierung mit Zustimmung des Vermieters selbst durchgeführt, ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum Rückbau verpflichtet.4. Liegt der Einbau schon über 25 Jahre zurück und ist die Badewanne verbraucht, kann nach Treu und Glauben der behinderte Mieter eine Step-in-Badewanne ohne Sicherheitsleistung einbauen lassen, da er nicht zum Rückbau verpflichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg06.10.2015
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116 C 48/14 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel 2013; Beweislast für wohnwertmindernde Merkmale; Abstellraum; überwiegend schlechter Zustand des TreppenhausesLeitsatz: 1. Das wohnwerterhöhende Merkmal „Einbauschrank oder Abstellraum mit Sichtschutz innerhalb der Wohnung" ist auch dann in Ansatz zu bringen, wenn der Mieter eine zu Mietbeginn vorhandene Kammer auf eigenen Wunsch mit Genehmigung des Vermieters entfernt hat. 2. Einzelne Abnutzungsstellen im Treppenhaus (z. B. an Türgriffen, Bodenfliesen, Handläufen, die einem besonders intensiven täglichen Gebrauch ausgesetzt sind) belegen noch nicht die Behauptung des Mieters, dass sich „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 befinden würden. 3. Durch die Vorlage von einzelnen Detailfotos des Treppenhauses genügt der Mieter seiner Darlegungs- und Beweislast für das von ihm behauptete wohnwertmindernde Merkmal „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand" nicht. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Mitte26.08.2014
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8a C 63/13 - Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Verpixelung der Aufnahmen des Nachbargrundstücks zulässigLeitsatz: Wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann nicht die Entfernung einer auf dem Nachbargrundstück installierten Videokamera verlangt werden, wenn diese das eigene Grundstück nicht erfasst oder wenn der erfasste eigene Bereich automatisch verpixelt wird. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding25.06.2014
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19a C 15/14 - Betriebskostenabrechnung; Kostensteigerungen; Belegeinsicht; Ausschluss von Mietereinwendungen; verspätete Geltendmachung; Verhinderung unzureichender KonkretisierungLeitsatz: 1. Der Einwand des Mieters, dass die Kosten bei einzelnen Betriebskostenarten gegenüber denjenigen der Vorperiode erheblich gestiegen sind, ist nicht ausreichend. 2. Teilt der Vermieter auf die Bitte des Mieters um Belegeinsicht mit, dass er dessen unsubstantiierte Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung für nicht durchgreifend halte, kann der Mieter nicht davon ausgehen, dass der Vermieter Belegeinsicht ohne weitere Nachfrage gewähren würde. (Leitsätze der Redaktion)AG Wedding16.06.2014
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204 C 267/13 - Mieterhöhungsverlangen; Berliner Mietspiegel 2013; Orientierungsmerkmale; Eigenleistungen des Vormieters; Unerheblichkeit von behebbaren MängelnLeitsatz: 1. Ersetzt der (Vor-) Mieter vorhandene Ausstattungsgegenstände durch eigene, führt dies nicht zum Wegfall der wohnwerterhöhenden Merkmale. 2. Behebbare Mängel der Mietsache sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg07.05.2014
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162 C 939/13 - Parkettschäden durch HundekrallenLeitsatz: Hat der Vermieter die Haltung eines bestimmten Hundes gestattet, kann er sich auf Beschädigungen des Parketts auch dann nicht berufen, wenn der Formularmietvertrag eine entsprechende Haftung des Mieters vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)AG Koblenz20.12.2013
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218 C 152/13 - Keine Eigenbedarfskündigung für Wohnung im ersten Stock bei leer stehender Wohnung im zweiten Stock; Unerheblichkeit der Gehbehinderung bei Vorhandensein eines AufzugsLeitsatz: 1. Ein Räumungsverlangen nach einer Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im ersten Stock ist rechtsmissbräuchlich, wenn dem Vermieter eine vergleichbare Wohnung im zweiten Stock zur Verfügung steht, so dass die Wohnung des Mieters nicht mehr im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB benötigt wird. 2. Auf eine Gehbehinderung des Angehörigen kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn im Haus ein Fahrstuhl vorhanden ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg26.09.2013
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7 C 90/12 - Urinverschmutzung im Hauseingangsbereich; Pinkel-MinderungLeitsatz: Auch ohne erhebliche Beeinträchtigung des Mietgebrauchs kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn Urinpfützen den Zugang zum Haus erschweren. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte24.10.2012