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Urteil Keine Mietpreisüberhöhung nach Wegfall der Mangellage
Schlagworte
Keine Mietpreisüberhöhung nach Wegfall der Mangellage
Leitsatz
Der Mieter hat auch dann die Ausnutzung eines geringen Angebots im Sinne des § 5 WiStG nach dem 1. September 1995 darzulegen und zu beweisen, wenn der Mietvertrag vorher abgeschlossen wurde (Ergänzung "Stichtagsurteil", GE 1998, 1211).
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