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Suchergebnis Urteilssuche (5571 - 5580 von 7944)

  1. BVerwG 3 B 8.11 - Erlösauskehranspruch; Ersatzgrundstück; Wertausgleich; Erhaltungskosten des Verfügungsbefugten; Aufrechenbarkeit gegenüber Erlösauskehranspruch
    Leitsatz: 1. Die als Ersatzgrundstück i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG angebotenen Grundstücke müssen nach ihrer Funktion und den wertbildenden Faktoren dem veräußerten Grundstück entsprechen. Dazu ist Gesamtwürdigung der Umstände wie Größe, Zuschnitt, Lage, Bebauung und sonstige Ausstattung sowie Nutzbarkeit erforderlich. 2. Die Frage, ob eine Wertgleichheit durch den finanziellen Ausgleich von Wertdifferenzen hergestellt werden kann, stellt sich erst dann, wenn die Vergleichbarkeit - auch unter Wertgesichtspunkten - zuvor bejaht worden ist. 3. Die Verwertungsmöglichkeit des Ersatzgrundstücks nach dem Sachenrechtsbereinigungsrecht ist nicht per se ungeachtet der übrigen Umstände generell ausschlaggebend. 4. Kosten der laufenden Verwaltung, die dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten nach dem 9. April 1991 bis zur Veräußerung entstanden sind, können nur nach den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses geltend gemacht werden mit der Folge, dass kein Anspruch auf Erstattung der gewöhnlichen Erhaltungskosten besteht, wenn dem Besitzer die Nutzungen verbleiben, und auch sonstige Aufwendungen nur mit einem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen verrechnet werden können. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    24.05.2011
  2. BVerwG 8 B 42.10 - Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten; Überzeugungsgrundsatz; Aufklärungsrüge
    Leitsatz: 1. Ein Grundstück oder Gebäude war überschuldet, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den um die eingetragenen Grundpfandrechte verminderten Zeitwert der Immobilie überschritten haben und wenn diese vorhandenen Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. 2. Die Prüfung der Überschuldung wird erleichtert, wenn der notwendige Reparaturaufwand schon bei überschlägiger Betrachtung deutlich vom Betrag des Einheitswertes abzüglich bestehender oder unmittelbar bevorstehender Verbindlichkeiten abweicht. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    09.08.2010
  3. BVerwG 8 B 32.08 - Enteignungsverbot; Schutzversprechen; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Ausschlussgrund
    Leitsatz: Ein Schutzversprechen wegen der zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführten Enteignung setzt ein aktives Handeln der Besatzungsmacht voraus, das nur in der Form der Rückgängigmachung der Enteignung möglich gewesen wäre. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    20.11.2008
  4. BVerwG 8 B 30.07 - Kostenentscheidung; außergerichtliche Kosten; Beigeladener; Berichtigung; Tatbestandsberichtigung; Änderung des Kostenausspruchs; nichtiger Be-schluß; Unwirksamkeit; grober Fehler
    Leitsatz: 1. Eine Beschwerde, die die Änderung der Kostenentscheidung eines Urteils durch einen auf § 119 VwGO gestützten Beschluß angreift, ist nicht gemäß § 158 Abs. 1 VwGO ausgeschlossen, wenn sie nicht die sachliche Unrichtigkeit der Kostenentscheidung rügt, sondern den Verfahrensfehler, daß der Beschluß von Rechts wegen nicht hätte ergehen dürfen (Bestätigung des Beschlusses vom 2. Juni 1999 - BVerwG 4 B 30.99 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 10). 2. Ein auf § 119 Abs. 1 VwGO gestützter Beschluß, der neben der Berichtigung des Tatbestandes auch den Urteilsausspruch inhaltlich ändert, ist insoweit nichtig.
    BVerwG
    17.09.2007
  5. BVerwG 7 C 11.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Vermögensverlust in der Zwangsversteigerung; Ursächlichkeit der Verfolgung durch die Nationalsozialisten; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb vor dem 8. Mai 1945; Widmung zum Gemeingebrauch
    Leitsatz: 1. Die Verfolgung durch die Nationalsozialisten ist für den Vermögensverlust in der Zwangsversteigerung dann ursächlich gewesen, wenn der verfolgte jüdische Eigentümer nicht oder nicht wirklich in der Lage war, die Zwangversteigerung des Eigentums durch freie und ungehinderte Ausübung von Rechten abzuwenden, die einem Eigentümer zur Verfügung gestanden hätte. 2. Ein Erwerb vor dem 8. Mai 1945 genießt nicht den Schutz des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG. 3. § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nicht aus, wenn das dem Gemeingebrauch gewidmete Grundstück niemals im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen gestanden hat. (zu 1. und 2. Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    14.04.2005
  6. BVerwG 7 B 62.03 - Nichtzulassungsbeschwerde gegen Gerichtsbescheid
    Leitsatz: 1. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, kann der Beteiligte in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht eine Verletzung rechtlichen Gehörs als Verfahrensmangel erfolgreich geltend machen, wenn er die Möglichkeit nicht wahrgenommen hat, gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 4 VwGO mündliche Verhandlung zu beantragen. 2. Hat das Verwaltungsgericht durch Gerichtsbescheid entschieden, können die Beteiligten in den Fällen des § 135 VwGO mit der Nichtzulassungsbeschwerde keine Verfahrensrügen erheben, die sich gegen die Richtigkeit der festgestellten Tatsachen richten.
    BVerwG
    17.07.2003
  7. BVerwG 8 C 6.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Strafrechtliche Rehabilitierung; überholendes Enteignungsverfahren
    Leitsatz: Der Rückübertragungsanspruch nach § 3 Abs. 2 StrRehaG in Verbindung mit § 1 Abs. 7 VermG wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß später ein (weiteres) "Enteignungs"verfahren durchgeführt wurde, das keinen Schädigungstatbestand nach § 1 VermG erfüllt.
    BVerwG
    19.07.2000
  8. BVerwG 7 C 17.94 - Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung
    Leitsatz: Dem Anmelder eines Restituionsanspruchs fehlt für die Anfechtung eines den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheids das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die in dem Bescheid gebilligte Veräußerung des Vermögenswerts wegen erfolgloser Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes und nachhaltigen Beginns der zugesagten Investitionen gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG auf Dauer Bestand hat.
    BVerwG
    22.06.1995
  9. OVG 10 S 10.14 - Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag, Sanierungsausgleichsabgabe, Sanierungsabgabe, Beschwerde, Anlegung eines objektiven Maßstabs, vorläufiger Rechtsschutz
    Leitsatz: 1. Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Heranziehungsbescheid zur Zahlung der Sanierungsausgleichsabgabe.2. Die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwerts liegt durch die Gesamtheit der Einzelmaßnahmen vor, die durch den Oberbegriff der Sanierung zusammengefasst werden.3. Auch wenn Einzelmaßnahmen wie die Errichtung von Spielplätzen und deren derzeitige Unterhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt und diese Einrichtungen auch bestimmungswidrig zu anderen Zwecken als zum Spiel der Kinder genutzt werden, wird dadurch die Erreichung des Sanierungsziels der Herstellung neuer Grün- und Freiflächen sowie Kinderspielplätze nicht ernsthaft in Zweifel gezogen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    18.12.2014
  10. OVG 11 N 32.09 - Altlastenfreistellung; Freistellungsbescheid; Investitionsvorhaben; Antragsfrist; spätere Geltendmachung
    Leitsatz: Ein Investitionskonzept musste, um prüffähig und Grundlage der behördlichen Freistellung von Altlasten und erforderlichen umfassenden Interessenabwägung sein zu können, durch die eine zeitlich begrenzte Entlastung von Sanierungskosten und damit letztlich eine Subventionierung erfolgt (vgl. Urteil des Senats vom 28. Oktober 2010 - 11 B 29.08 -, juris Rz. 43), innerhalb der Antragsfrist hinreichend konkretisiert und damit jedenfalls regelmäßig auch schriftlich dargelegt werden. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
    OVG Berlin-Brandenburg
    17.02.2012