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V ZR 463/99 - Gemeindegrundstück; Wirtschaftseinheit; EigentumsübergangLeitsatz: Ist ein in Rechtsträgerschaft der Gemeinde stehendes Grundstück sowohl von einer Wirtschaftseinheit als auch von der Gemeinde genutzt worden, so hat die Umwandlung der Wirtschaftseinheit nicht den Übergang der gesamten Fläche des Grund und Bodens in das Eigentum der Kapitalgesellschaft bewirkt.BGH23.02.2001
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III ZB 34/99 - Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten über die Rückzahlung eines Ablösungsbetrages bei Rückgabe einer Unternehmensbeteiligung; Ablösungsbetrag; UnternehmensbeteiligungsrückgabeLeitsatz: Zur Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten in Streitigkeiten über die Rückzahlung eines Ablösungsbetrages im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Unternehmensbeteiligung nach dem Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (DDR-GBl. I S. 141).BGH28.10.1999
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V ZR 40/98 - Wirksamer Prozeßvergleich ohne GenehmigungsvermerkLeitsatz: a) Bei einem gerichtlichen Vergleich wird die notarielle Beurkundung auch dann durch das Protokoll ersetzt, wenn in diesem der Vermerk unterblieben ist, daß die Erklärungen vorgelesen (oder sonst in gesetzlicher Form eröffnet) und genehmigt worden sind. b) Im Verfahren um die Grundstücksverkehrsgenehmigung kann vor dem Landwirtschaftsgericht ein Vergleich geschlossen werden, der sich auf Bestimmungen über die Veräußerung von Grundstücken beschränkt.BGH18.06.1999
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II ZR 293/93 - LPG Typ III; Rechte und Pflichten; landwirtschaftlicher Betrieb (Scheune); chemische AltlastenLeitsatz: 1. § 17 a Abs. 5 GVG ist auch im Verhältnis zwischen der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit und dem Landwirtschaftsgericht in den nichtstreitigen Landwirtschaftssachen entsprechend anwendbar. 2. Über Rechte und Pflichten der Beteiligten in der LPG Typ III (Hinweis der Redaktion).BGH05.02.1996
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V ZR 164/94 - Grundstückskaufvertrag; preisrechtliche Genehmigung des (Stopp-) Kaufpreises; Vertragsanpassung wegen Wegfalls der GeschäftsgrundlageLeitsatz: a) Ist der bei einem DDR Grundstücksgeschäft vereinbarte (Stopp-) Kaufpreis preisrechtlich genehmigt worden, kommt Nichtigkeit des Vertrages wegen eines groben Mißverhältnisses zwischen Preis und Leistung nicht in Betracht (Fortführung zum Urteil vom 9. Juli 1968, V ZR 118/67, WM 1968, 1248, 1249). b) Eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einem vor der Wende abgeschlossenen und erfüllten DDR Grundstücksgeschäft kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn auch durch den Wegfall des Nutzungsrechtes einer LPG die verkaufte Ackerfläche eine außergewöhnliche Wertsteigerung (noch vor der Wiedervereinigung) erfährt.BGH24.11.1995
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XII ZR 265/91 - Fortgeltung der Altverträge über Erholungsgrundstück; Streitwert für HerausgabeklageLeitsatz: 1. Der Streitwert für eine Klage des Verpächters auf Räumung und Herausgabe des Pachtgrundstücks bemißt sich nach § 9 ZPO nach der 12 1/2fachen Jahrespacht zuzüglich der vereinbarten Leistungen anderer Art. 2. a) Die Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden sind, richtet sich nach Art. 232 § 4 Abs. 1 EGBGB auch dann ausschließlich nach § 314 ZGB, wenn die Verträge schon vor dem Inkrafttreten des ZGB am 1. Januar 1976 bestanden haben. b) Die Weitergeltung der §§ 312 ff. ZGB für solche Verträge ist mit dem Grundgesetz vereinbar.BGH31.03.1993
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V ZB 9/88 - Wohnungseigentum; Aktivlegitimation für Gemeinschaftsanspruch gegen Verwalter; Stimmrecht des Verwalter/WohnungseigentümersLeitsatz: a) Die Frage, ob der einzelne Wohnungseigentümer einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG gerichtlich geltend machen kann, betrifft die Zulässigkeit des Antrags. b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann einen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zustehenden Anspruch gegen den Verwalter nicht ohne einen dahingehenden Beschluß der Gemeinschaft gerichtlich geltend machen. c) Ein Wohnungseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist auch dann nach § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigt, wenn er nicht in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer, sondern als Verwalter gerichtlich in Anspruch genommen werden soll.BGH15.12.1988
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1 Reha Ws 26/19 - Wiederaufnahme des strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahrens, sächsischer Volksentscheid, Friedenssicherung, Untersuchungsbericht, HaftbefehlLeitsatz: 1. Die Richtlinien zum sächsischen Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes waren trotz der in ihnen enthaltenen individuellen, gegen Unternehmer gerichteten Schuldtatbestände keine Rechtsnormen, sondern Verwaltungsvorschriften. 2. Der sächsische Volksentscheid hat nur der Friedenssicherung gedient, obgleich in Bezug genommene Dokumente auch die Bestrafung von Kriegs- und Naziverbrechern als Zweck der Aktion benennen. 3. Einer individuellen, durch das sächsische Gesamtministerium bestätigten individuellen Beschuldigung als Kriegs- und Naziverbrecher durch die Präsidialkommission steht entgegen, dass dem Betroffenen im Untersuchungsbericht kein strafbares Handeln zur Last gelegt wurde. (Leitsätze der Redaktion)OLG Dresden18.09.2020
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3 U 56/15 - Rechtsweg für Besitzschutzansprüche nach Besitzeinweisung der öffentlichen Hand durch HoheitsaktLeitsatz: Hat die öffentliche Hand den Besitz an einem Grundstück im Wege der Besitzeinweisung durch hoheitlichen Akt erlangt, ist sie für die Abwehr von Besitzstörungen auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen.OLG Rostock23.12.2015
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8 U 32/14 - Gesteigerte Kontrollpflicht des Grundstückseigentümers zur Erfüllung des WinterdienstesLeitsatz: 1. Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes kann in Berlin auch dann bestehen, wenn aktuell kein Niederschlag fällt oder gefallen ist. 2. Festgefrorener Splitt hat keine abstumpfende Wirkung und genügt nicht den in § 3 Abs. 1 Berliner StrReinG festgelegten Anforderungen. 3. Bei der Überwachung des Verrichtungsgehilfen zur Erfüllung der Streupflicht durch den Grundstückseigentümer ist ein strenger Maßstab anzulegen. 4. Nach der Neuregelung des Berliner StrReinG vom 11. November 2010 bestand besonderer Anlass, den Verrichtungsgehilfen auf die Einhaltung der verschärften Streupflicht eindringlich hinzuweisen. 5. Besondere Kontrollpflichten bestehen, wenn sich schon am Vortag aufgrund einer defekten Dachentwässerung Glätte gebildet hatte. (Leitsätze zu 2 bis 5 von der Redaktion)KG23.06.2014