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  1. OVG 10 N 87.16 - Baugenehmigung, Werbeanlage, Fremdwerbung, faktisches allgemeines Wohngebiet, nicht störende Gewerbebetriebe, Versorgung des Gebietes
    Leitsatz: 1. Zur (Un-) Zulässigkeit von Anlagen der Fremdwerbung nach § 10 Abs. 4 Satz 1 BauO Bln 2016 in einem „aktischen“ allgemeinen Wohngebiet.2. Bei der Frage, ob die Eigenart der näheren Umgebung einem (faktischen) Baugebiet im Sinne von §§ 2 bis 5 BauNVO entspricht, ist die ganze Bandbreite des Gebiets einzubeziehen, also unter Einschluss der ausnahmsweise zulässigen Vorhaben, sofern die vorhandenen Vorhaben sich auf wirkliche Ausnahmefälle beschränken.
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.02.2017
  2. 8 A 681/16 - Zuordnung des Eigentums an Entwässerungsgräben an Kommune von Amts wegen, Verwaltungsvermögen, Finanzvermögen
    Leitsatz: Bei einem komplexen Entwässerungssystem innerhalb einer Gemeinde besteht das ureigene Bedürfnis derselben, dieses als Teil der Wasserregulierung im Gemeindegebiet anzusehen. Flurstücke als Teil eines im Gemeindegebiet liegenden solchen umfassenden Entwässerungssystems mit dieser Nutzung sind der Kommune als Verwaltungsvermögen zuzuordnen. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Magdeburg
    25.01.2018
  3. VG 29 K 29.16 - Verkauf von Unternehmensanteilen, Mitverkauf von Entschädigungsversprechen, Aufteilung in Feststellung der Berechtigung und anschließende Berechnung der Entschädigungshöhe, Darlegungs- und Beweislast, Foreign Claims Settlement Commission
    Leitsatz: 1. Im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ist eine Aufteilung in Feststellung der Berechtigung und ggf. anschließender Berechnung der Entschädigungshöhe möglich. 2. Hat die Klägerin ihre Beteiligung an einer Gesellschaft nach der Schädigung verkauft, so obliegt es ihr, den Nachweis zu führen, dass sie das (fingierte) Entschädigungsversprechen nicht ebenfalls auf den Erwerber übertragen hat, sondern dieses Recht bei ihr verblieben ist (vgl. BVerwG, ZOV 2015, 271). Kann sie diesen Nachweis mangels Vorlage des Vertrages nicht führen, und liegen vielmehr erhebliche Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nicht nur die Beteiligung, sondern weitergehende Rechte auf den Erwerber übertragen hat, kann sie Ansprüche nach dem DDR-EErfG mangels Berechtigung nicht mit Erfolg geltend machen.
    VG Berlin
    26.01.2017
  4. VG 26 L 43.14 - Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung der SED-Diktatur; Projektförderung; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Haushaltsplan; fehlerfreies Ermessen
    Leitsatz: 1. Eine einstweilige Anordnung setzt voraus, dass das Begehren in der Hauptsache schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung erkennbar Erfolg haben wird, wobei an die Prüfung der Erfolgsaussichten ein strenger Maßstab anzulegen ist. 2. Durch die Ausweisung finanzieller Mittel in dem durch Haushaltsgesetz festgestellten Haushaltsplan wird die Verwaltung lediglich ermächtigt, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen (§ 3 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung - LHO -), Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden durch den Haushaltsplan hingegen nicht begründet (§ 3 Abs. 2 LHO). Dem gegen die Ablehnung einer weiteren Projektförderung aus derartigen Mitteln vorgehenden Antragsteller steht daher nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung zu. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    11.04.2014
  5. 9 K 92.12 - Häftlingshilfebescheinigung; Rücknahme; Zusammenarbeit mit politischer Abteilung der Kriminalpolizei
    Leitsatz: 1. Eine kurzzeitige, vom Betroffenen selbst beendete Zusammenarbeit mit der Abteilung 1 der Kriminalpolizei stellt keine Verletzung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit i. S. v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HHG dar. 2. Soweit es um die Verfolgung und Ahndung schlichten kriminellen Unrechts geht, kann ein Bericht, der einen Diebstahl zum Gegenstand hat, nicht als Verstoß gegen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit gewertet werden. (Leitsatz 1 von der Redaktion; Leitsatz 2 der Entscheidung entnommen)
    VG Berlin
    03.06.2013
  6. 6 K 1565/10 - Ausgleichsleistungsausschluss wegen menschenunwürdiger Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern”; Zurechnung des Verhaltens des Betriebsleiters
    Leitsatz: 1. Die fehlende Feststellung besonders negativer Bedingungen ist nicht Voraussetzung der Annahme eines zum Ausgleichsleistungsausschluss führenden Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit, der bei der Beschäftigung von internierten sowjetischen Kriegsgefangenen und „Ostarbeitern" angenommen werden kann. 2. Der Anspruch auf Ausgleichsleistung kann auch dann ausgeschlossen sein, wenn das Handeln eines Dritten wegen seiner leitenden Stellung dem Unternehmen zugerechnet werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Dresden
    01.08.2012
  7. 29 K 334.10 - Feststellung des Ablösebetrages nach Erlöschen zu übernehmender Grundpfandrechte; Rechtsschutzbedürfnis für Bescheidungsklage; Antragsberechtigung der begünstigten Bank
    Leitsatz: Zur Feststellung bei Ende der staatlichen Verwaltung zu übernehmender Grundpfandrechte gem. § 16 Abs. 6 VermG i. V. m. § 4 Abs. 6 HypAblV ist auch nach deren Löschung die begünstigte Bank noch antragsberechtigt.
    VG Berlin
    15.09.2011
  8. 29 K 76.10 - Bemessungsgrundlage für NS-Verfahren-Entschädigung; Erhöhung um Altsparerentschädigung; Anscheinsbeweis für Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 1942
    Leitsatz: Sind einem Juden nach dem 31. Dezember 1939 Wertpapiere entzogen worden, streitet wegen der insoweit bestehenden Verfügungsbeschränkungen ein Anscheinsbeweis dafür, dass er sie vor dem 1. Januar 1940 erworben hat, so dass die Entschädigung gemäß § 20 Abs. 1 BRüG i. V. m. § 5 ASpG um die Altsparerentschädigung zu erhöhen ist. Dieser Anscheinsbeweis gilt jedoch nicht für Reichsanleihen, da deren Erwerb gerade durch Juden zur Kriegsfinanzierung erwünscht war.
    VG Berlin
    17.08.2010
  9. 1 K 1079/99.Me - selbständiges Gebäudeeigentum; LPG-Nutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums nach Art. 233 § 2 b Abs. 2 EGBGB in Verbindung mit § 27 LPG-G 1982 bzw. § 13 LPG-G 1959 kommt es allein darauf an, daß der vormaligen LPG ein Nutzungsrecht zustand. Ob das Nutzungsrecht vom Eigentümer des Bodens freiwillig übertragen wurde oder ob der Übertragungsakt nach dem Recht der DDR formwirksam war, ist unerheblich. 2. Einzelfall, in dem Gebäude auf Grundlage bestandskräftiger Baugenehmigungen errichtet worden sind.
    VG Meiningen
    12.01.2005
  10. 2 K 19/00 Me - Wiederaufgreifen des Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Widerspruchsverfahren; Nachreichen neuer Beweismittel
    Leitsatz: 1. Das Wiederaufgreifen des Verfahrens zumindest nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG ist nicht durch Sonderregelungen des Vermögensgesetzes ausgeschlossen. 1. Neue Beweismittel können auch noch im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, nachgereicht werden. Wenn während des Verwaltungsverfahrens über die Wiederaufnahme noch weitere neue Gründe oder Beweismittel auftauchen, die ein Verfahren nach § 51 VwVfG möglich machen würden, gebietet es schon die Verfahrensökonomie, solche Beweismittel und Gründe in das laufende Verfahren einzuführen.
    VG Meiningen
    04.02.2003