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Suchergebnis Urteilssuche (5151 - 5160 von 7944)
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16 C 16/88 - Eigenbedarf für den außerhalb des Elternhauses wohnenden Sohn; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Kündigungsgründe; berechtigte Interessen; FamilienangehörigeLeitsatz: Es liegt kein Eigenbedarf des Vermieters vor, wenn ein Vermieter für seinen Sohn Eigenbedarf geltend macht, diesem es aber ausschließlich darauf ankommt, eine eigene Wohnung zu beziehen, notfalls auch außerhalb des elterlichen Hauses.AG Schöneberg31.05.1988
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102 C 244/87 - Mieterwechsel; Kosten einer Zwischenablesung; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung, verbrauchsabhängig; Heizperiode, Auszug vor Beginn; Zwischenablesung, Kosten; Betriebskostenvorschüsse, Abrechnung; GradtageLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
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102 C 244/87 - Mieterwechsel; Heizkostenaufteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Zwischenablesung; Kosten; Gradtagszahlen; Ermittlung der Heizkosten; Heizperiode, Auszug vor BeginnLeitsatz: 1. Die Kosten einer Zwischenablesung sind nur dann umlagefähig, wenn sich der Mieter zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet hat. 2. Zieht ein Mieter vor Beginn der Heizperiode aus, ist der Vermieter bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung zur Zwischenablesung berechtigt, aber nicht verpflichtet.AG Schöneberg14.04.1988
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13 C 452/87 - Miete; vorzeitige Zahlung an ZwangsverwalterLeitsatz: Der Mieter wird durch eine vorzeitige Mietzinszahlung für den folgenden Monat an den Zwangsverwalter gegenüber dem Käufer des Grundstücks auch dann frei, wenn ihm nach Überweisung aber vor Fälligkeit des Mietzinses Mitteilungen zugehen, daß die Zwangsverwal tung aufgehoben sei und Mietzinszahlungen ab dem folgenden Monat an den Käufer des Grundstücks zu leisten seien.AG Charlottenburg06.11.1987
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14 C 5/87 - Aufrechnung gegenüber Zwangsverwalter; Zwangsverwaltung/Aufrechnung des Mieters mit Rückforderungsanspruch wegen preisrechtswidriger Mietüberzahlung gegen Vermieter; Rückforderungsanspruch gegen Vermieter/Aufrechnung in der Zwangsverwaltung; Aufrechnung in der ZwangsverwaltungLeitsatz: Entsprechend §§ 575, 574 BGB darf ein Mieter auch gegen eine Mietzinsforderung des Zwangsverwalters mit einer ihm zustehenden Forderung gegen den Vermieter aufrechnen, wenn die Mietzinszahlung an den Vermieter selbst gem. § 574 BGB wirksam gewesen wäre.AG Neukölln20.05.1987
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6 C 488/86 - Grunddienstbarkeit; Geh-und Fahrrecht; Freihalten des FahrstreifensLeitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann von einem grunddienstbarkeitsberechtigten Hinterlieger das Verschlossenhalten der Zufahrtstür verlangen. 2. Zum Anspruch des Grunddienstbarkeitsberechtigten (Geh- und Fahrrecht) auf Freihalten des Fahrstreifens von Anpflanzungen in einer bestimmten Breite und einer bestimmten lichten Weite der Tordurchfahrt.AG Tempelhof-Kreuzberg04.02.1987
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15 C 653/86 - Mieterhöhung/Beschränkung auf "Kostenmiete"; Mieterhöhung/Beschränkung auf Kostenmiete; Wirtschaftlichkeitsberechnung/keine Beifügung bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG; Erhöhungsverlangen/Beifügung eines Gutachtens; Gutachten/mehr als drei Jahre alte Vergleichsmieten; Vergleichsmieten/mehr als drei Jahre alt; Sachverständigengutachten/als Begründungsmittel; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten bei Mieterhöhung gem. § 2 MHGLeitsatz: 1. Die von dem Repräsentanten einer Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft auf einer Mieterversammlung abgegebene Erklärung, einen über die Kostenmiete hinausgehenden Mietzins nicht geltend machen zu wollen, ist für die Zulässigkeit einer Mieterhöhungsklage nach § 2 MHG ohne rechtliche Bedeutung. Insbesondere ergibt sich aus einer solchen "Ankündigung" nicht die Verpflichtung, dem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG eine Wirtschaftlichkeitsberechnung beizufügen. 2. Die Heranziehung eines Gutachtens mit Vergleichsmieten, die vor mehr als 3 Jahren berechnet wurden, führt nicht zur Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens nach § 2 MHG.AG Wedding19.01.1987
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6 C 343/86 - Betriebskostenzuschlag/neueingeführte Betriebskosten; Betriebskostenzuschlag/neu eingeführte Betriebskosten; Betriebskostenerhöhung/neu eingeführte Betriebskosten; neu eingeführte Betriebskosten/Betriebskostenzuschlag; Mehrkosten bei BetriebskostenLeitsatz: Betriebskostenerhöhungen dürfen nur dann auf den Mieter abgewälzt werden, wenn gerade die Mehrkosten bei Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind. Der Vermieter, der früher nicht einmal diejenigen Kosten aufgewendet hat, die für eine ordentliche Bewirtschaftung erforderlich waren, darf die infolge einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entstehenden Mehrkosten nicht auf den Mieter abwälzen.AG Schöneberg17.11.1986
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6 C 430/86 - Eigenbedarfskündigung; Wohnungsbedarf/Eigenbedarfskündigung; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Raumbedarf/Eigenbedarfskündigung; Beendigung des MietverhältnissesLeitsatz: Die Eigenbedarfskündigung erfordert auch ein objektiv hinreichend gewichtiges Bedürfnis des Vermieters bzw. seiner Familienangehörigen an der begehrten Wohnung (a.A. ReMiet des OLG Hamburg vom 10.12.1985 in GE 86, 185).AG Wedding22.10.1986
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4 C 765/84 - Komfortzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Bad (Begriff); Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Instandsetzungszuschlag; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Betriebskostenzuschlag; Hauswartkosten; ReinigungsfirmaLeitsatz: 1. Ein Bad mit einem Kohlebadeofen fällt unter die Mieterhöhungstatbestände des § 2 XII. BMG (ausdrückliche Aufgabe früherer Rechtsprechung). 2. Der Wohnwertzuschlag ist verfassungsgemäß. 3. Kosten, die der Vermieter an eine Reinigungsfirma für die Zeit der Überbrückung bis zur Einstellung eines Hauswarts entrichtet, gehören zu den "Kosten für den Hauswart". 4. Der Nachweis gem. § 3 Abs. 1 XII. BMG zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages setzt eine nachvollziehbare Berechnung und Erläuterung nach Art, Umfang und Entstehungsgrund voraus.AG Charlottenburg18.04.1985