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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung
Leitsätze
1. Wirksame Beschlüsse können auf einer abgesagten Eigentümerversammlung grundsätzlich nicht gefaßt werden.
2. Einer Anfechtung solcher "Beschlüsse" bedarf es nicht.
(Leitsatz der Redaktion)
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