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9 S 258/13 - Räumung trotz Wohlverhaltens des Mieters; vertragswidriges Verhalten; Hausfriedensstörung; PflichtverletzungLeitsatz: Hat der Mieter eine Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens verursacht, fragt sich, wie mit der anschließend erhobenen Räumungsklage umzugehen ist, wenn der Mieter sich danach für einen längeren Zeitraum „vertragskonform" verhält. (Leitsatz der Redaktion)LG Karlsruhe29.01.2014
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65 S 201/12 - Bauzaun am Nachbargrundstück; kein Minderungsrecht bei späteren Bauarbeiten; BaulärmLeitsatz: War bei Beginn des Mietverhältnisses ein Bauzaun auf dem Nachbargrundstück, bestand ein hohes Baurisiko, so dass ein Minderungsrecht des Mieters wegen Lärm- und Staubbeeinträchtigungen durch spätere Bauarbeiten ausscheidet (Beschaffenheitsvereinbarung). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin04.03.2013
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63 T 198/12 - Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor AmtsgerichtLeitsatz: Ist neben dem Hauswartsdienstvertrag kein eigenständiger Mietvertrag über die dem Hauswart überlassene Wohnung abgeschlossen worden, sind für eine Klage auf Räumung der Werkdienstwohnung die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin29.11.2012
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12 T 1/12 - Kautionsrückzahlung bei Auslaufen des gekündigten MietverhältnissesLeitsatz: Der Mieter hat während des noch laufenden Mietverhältnisses auch dann noch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn er bereits fristgemäß gekündigt hatte. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.02.2012
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63 S 36/10 - Verspätete Aufrechnung des Vermieters mit Gegenansprüchen bei Kautionsrückzahlungsklage; Mietkaution; Fristversäumnis bei KlageerwiderungLeitsatz: Versäumt der Vermieter bei einer Klage des Mieters auf Rückzahlung der Kaution die mehrfach verlängerte Frist zur Klageerwiderung unentschuldigt, kann die Aufrechnung mit Gegenansprüchen auf Schadensersatz als verspätet zurückgewiesen werden. Das kommt auch bei einem frühen ersten Termin in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin05.10.2010
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65 S 121/09 - Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen schriftlicher SchmähungLeitsatz: Wird bei einer begründeten Abmahnung des Mieters durch den Hausverwalter die sachliche Ebene verlassen und durch beleidigende Formulierungen das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzt, kann ein Schmerzensgeld verlangt werden (hier: je 250 € vom Verwalter und vom Eigentümer). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.10.2009
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1 T 13169/08 - Baustopp durch einstweilige Verfügung im WohnungseigentumLeitsatz: Im Verfahren der einstweiligen Verfügung ist eine Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen. Dabei ist die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers zu berücksichtigen, wonach auch rechtswidrige bzw. angefochtene Eigentümerbeschlüsse, solange sie nicht durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärt wurden, gültig und daher zu vollziehen sind.LG München I08.08.2008
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65 S 244/01 - Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung; Verfassungswidrigkeit der Berliner SperrfristregelungLeitsatz: Die in Berlin aufgrund von § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 BGB a. F. erlassene Rechtsverordnung ist für Kündigungen ab dem 1. September 2000 außer Kraft. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin23.08.2002
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62 S 504/01 - Angabe von Kürzungsmitteln bei MieterhöhungLeitsatz: Hat die öffentliche Hand nur Mittel für Instandsetzungsarbeiten gewährt, muß die Mieterhöhungserklärung keine Hinweise auf Kürzungsmittel enthalten. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die zugewandten Förderungsmittel vertragswidrig teilweise auch zur Modernisierung verwendet; das würde allenfalls Rückforderungsansprüche der öffentlichen Hand begründen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.04.2002
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311 S 42/01 - Keine Mietpreisüberhöhung für einverständliche Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages; Betriebskosten; Dachrinnenreinigung; Ameisenbekämpfung; Glasreinigung, Rahmenreinigung; Fensterreinigung; Dachreinigung; Ungezieferbekämpfung; Beseitigung von EinbruchspurenLeitsatz: 1. Bei einer einverständlichen Mieterhöhung während der Laufzeit des Vertrages scheidet eine Mietpreisüberhöhung aus, da der Vermieter dadurch kein geringes Angebot ausnutzt. 2. Entsprechendes gilt für den Beitritt zu einem bestehenden Mietvertrag. 3. Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind in der Regel keine umlegungsfähigen Betriebskosten; entsprechendes gilt für die Beseitigung von Ameisenbefall im Mauerwerk.LG Hamburg21.05.2001
