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239 C 85/21 - Kein Auskunftsanspruch für vom Vermieter nicht in Anspruch genommene Ausnahmetatbestände von der Mietpreisbremse, Rügepflicht bei StaffelmieteLeitsatz: 1. Für einen Auskunftsanspruch des Mieters über die Vormiete und sonstige Ausnahmetatbestände nach der Mietpreisbremse (§ 556e BGB, § 556f BGB) besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Vermieter sich auf diese Ausnahmetatbestände beruft.2. Hat der Vermieter sich auf eine Modernisierung vor Beginn des Mietverhältnisses berufen als Ausnahme von § 556d BGB und vorprozessual Auskunft über den Zeitpunkt, die konkrete Maßnahme und die dafür angefallenen Kosten erteilt, fehlt einer Klage ebenfalls das Rechtsschutzbedürfnis, denn bei einer unrichtigen Auskunft macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.3. Die Rückzahlung nicht geschuldeter Miete kann der Mieter nur nach einer Rüge gemäß § 556g Abs. 4 BGB verlangen. Bei einer Staffelmiete ist die Rüge für jede neue Mietstaffel erforderlich; eine nicht gerügte vorangegangene Mietstaffel bleibt in ihrer wirksam begründeten Miethöhe erhalten.(Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg28.10.2021
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11 C 108/20 - Wirksames Abtretungsverbot für Ansprüche aus MietverhältnisLeitsatz: 1. Die formularmäßige Vereinbarung, wonach es dem Mieter nicht gestattet ist, Ansprüche und/oder Rechte an einen Inkassodienstleister abzutreten, ist wirksam. 2. Die Klage eines Inkassodienstleisters aus abgetretenem Recht wegen überzahlter Mieten nach der Mietpreisbremse ist dann als unbegründet abzuweisen. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg24.11.2020
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210 C 272/18 - Rauchwarnmeldereinbau durch MieterLeitsatz: Eine Pflicht zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern besteht nicht, wenn die Wohnung vom Mieter bereits mit normgerechten Geräten ausgestattet worden ist, die durch eine Fachfirma jährlich gewartet werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg31.01.2019
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512 C 18/17 - Anfechtungswiderklage contra HausgeldklageLeitsatz: Einer Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Teileigentümer auf Zahlung von Hausgeldrückständen kann nicht mit einer Widerklage wegen der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen begegnet werden, weil diese gegen die übrigen Wohnungseigentümer und nicht gegen die Gemeinschaft zu richten wäre. Die Zustellung der Widerklage an den Verwalter erfolgte nicht in seiner Eigenschaft als Vertreter der übrigen Wohnungseigentümer, sondern nur als Vertreter der Gemeinschaft. (Leitsatz der Redaktion)AG Dortmund22.08.2017
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9 C 406/16 - Kein Ersatz von Anwaltskosten für sofortige AbmahnungLeitsatz: Verstößt der Mieter gegen eine vertragliche Unterlassungspflicht (hier: Betrieb eines elektrischen Heizlüfters im Badezimmer mit möglichen Gesundheitsgefahren), ist die sofortige Beauftragung eines Rechtsanwalts für eine Abmahnung unverhältnismäßig; dessen Kosten können nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte14.06.2017
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13 C 1001/17 - Verschwiegenheitspflicht des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des SchuldnersLeitsatz: Der Gläubiger darf unter Umständen dem Bürgen bestimmte über die verbürgte Forderung hinausgehende, in der Person des Schuldners liegende Umstände mitteilen. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding13.01.2017
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202 C 3/16 - Mieterhöhungserklärung nach § 558 BGB löst kein Widerrufsrecht ausLeitsatz: Verlangt ein Vermieter, der Unternehmer ist, in Textform vom Wohnungsmieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, und stimmt der Mieter ausdrücklich oder konkludent zu, so handelt es sich nicht um ein widerrufliches Fernabsatzgeschäft, weil allein ein Briefwechsel über eine Mieterhöhung weder nach teleologischen noch nach grammatikalischen Gesichtspunkten in den Anwendungsbereich i.S.d. § 312b I 1 BGB fällt. Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäftes bedarf es zusätzlicher Anforderungen, wie z. B. dem Umstand, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt; die normale - schriftliche - Korrespondenz mit einem Vertragspartner stellt kein solches Dienstleistungssystem dar. (Leitsätze der Redaktion)AG Gelsenkirchen27.04.2016
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15 C 85/15 - Kürzere Kündigungsfrist bei Vermietung und gleichzeitiger Erbringung von PflegeleistungenLeitsatz: Wenn der Vertrag über die Überlassung von Wohnraum zwar nicht rechtlich, jedoch tatsächlich vom Abschluss des Vertrages über die Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen abhängig gemacht worden ist, kann das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz mit den dort vorgesehenen kurzen Kündigungsfristen anwendbar sein. (Leitsatz der Redaktion)AG Mitte16.12.2015
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10 C 326/14 - Heilungswirkung der späteren Zahlung auch für fristgerechte KündigungLeitsatz: Bei einer fristlosen und hilfsweise zugleich ausgesprochenen fristgerechten Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird durch spätere Zahlung des gesamten Rückstands auch die fristgerechte Kündigung unwirksam (gegen BGH GE 2005, 429). (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg01.07.2015
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237 C 285/14 - Kein Maklerlohn bei anfechtbarem HauptvertragLeitsatz: Der Maklerlohnanspruch entfällt, wenn nach Abschluss des Mietvertrages dieser einvernehmlich aufgehoben wird und der Mieter zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt war (hier: Verschweigen von Schimmelschäden). (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg23.03.2015