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Urteil Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen schriftlicher Schmähung
Schlagworte
Schmerzensgeldanspruch des Mieters wegen schriftlicher Schmähung
Leitsatz
Wird bei einer begründeten Abmahnung des Mieters durch den Hausverwalter die sachliche Ebene verlassen und durch beleidigende Formulierungen das Persönlichkeitsrecht des Mieters verletzt, kann ein Schmerzensgeld verlangt werden (hier: je 250 € vom Verwalter und vom Eigentümer).
(Leitsatz der Redaktion)
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