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Suchergebnis Urteilssuche (4531 - 4540 von 7978)

  1. 204 C 171/05 - Anforderungen an Gesellschafterbeschluß zur Nachschußpflicht
    Leitsatz: Eine Satzungsbestimmung einer GbR, die die Möglichkeit von Nachschußpflichten regelt, muß eindeutig sein und eine Obergrenze enthalten. 2. Der Beschluß der Gesellschafter über Nachschußzahlungen muß mit den Stimmen aller Gesellschafter getroffen werden; ein Mehrheitsbeschluß reicht nicht. 3. Das gilt auch für einen geschlossenen Immobilienfonds (gegen Kammergericht GE 2005, 735)
    AG Charlottenburg
    30.06.2005
  2. 220 C 450/04 - Anspruch des Mieters auf Angabe der Verbrauchsdaten der anderen Mietparteien; Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Bei einer Heizkostenabrechnung kann der Mieter verlangen, daß ihm Listen über die Meßwerte der Verbrauchsdaten aller anderen Wohnungen vorgelegt werden; Vorschriften des Datenschutzes stehen dem nicht entgegen.
    AG Charlottenburg
    03.05.2005
  3. 32 M 8139/04 - Auftrag zur Teilräumung vom Gerichtsvollzieher zu beachten
    Leitsatz: 1. Der Gerichtsvollzieher ist bei einem Räumungsauftrag nicht berechtigt, ein Transportunternehmen hinzuzuziehen, wenn der Gläubiger an sämtlichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend macht und in der Wohnung lagernden Müll selbst entfernen will. 2. Der Gerichtsvollzieher kann bei der Teilräumung eine Hilfskraft hinzuziehen (und darf Kostenvorschuß verlangen) für die Durchsicht der Räumlichkeiten nach persönlichen Gegenständen des Schuldners (Papiere, Zeugnisse, Fotos).
    AG Köpenick
    15.03.2005
  4. 73/70 II 644/02 - Keine Verteilung der Heizkosten nach Durchschnittsverbrauch des ganzen Hauses
    Leitsatz: Werden für die Heizkostenabrechnung die Verbrauchswerte für eine Wohnung nicht abgelesen, kann unabhängig von der Ursache jedenfalls nicht die Kostenverteilung nach dem Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen des Hauses vorgenommen werden.
    AG Charlottenburg
    11.04.2003
  5. 228 C 330/01 - Unwirksame Vereinbarung zur Umstellung von Bruttomiete auf eine Nettomiete
    Leitsatz: Die Vereinbarung zur Umstellung auf eine Nettomiete ist dann unwirksam, wenn der Betriebskostenbegriff nicht näher definiert wird und der Vermieter den Anschein erweckt, die zu zahlenden Betriebskostenvorschüsse deckten derzeit die Betriebskosten.
    AG Charlottenburg
    09.04.2002
  6. 17 C 423/01 - Keine Begrenzung von wohnwerterhöhenden Merkmalen durch Sondermerkmale
    Leitsatz: Der Zuschlag zum Mittelwert bei Überwiegen von wohnwerterhöhenden Merkmalen in der Gruppe 2 des Berliner Mietspiegels ist nicht auf den Betrag für das Sondermerkmal der modernen Einbauküche begrenzt (gegen LG Berlin GE 2002, 261).
    AG Mitte
    27.03.2002
  7. 202 C 418/01 - Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen aus Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Hat der Mieter eine nach § 5 WiStG überhöhte Miete über sechseinhalb Jahre lang rügelos gezahlt, ist ein Überzahlungsanspruch verwirkt.
    AG Charlottenburg
    23.01.2002
  8. 26 C 499/00 - Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei niedriger DDR-Miete
    Leitsatz: Hat sich der Eigentümer als Gegenleistung für den Eigentumsverzicht ein lebenslanges Wohnrecht bei geringfügiger Miete zu DDR-Zeiten versprechen lassen, kommt eine Anpassung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Grundstückswert erheblich gestiegen ist.
    AG Potsdam
    09.08.2001
  9. 317 C 474/00 - Kosten der Dachrinnenreinigung umlegbar
    Leitsatz: Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind als "Kosten der Entwässerung" nach der II. BV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. Im Mietvertrag ist es für die Umlage nicht erforderlich, daß diese Position weiter spezifiziert wird, denn der Verordnungsgeber hat sie in der II. BV ausreichend präzisiert.
    AG Hamburg-Altona
    03.01.2001
  10. 317 C 474/00 - Betriebskosten; Dachrinne; Dachrinnenreinigung; Entwässerung
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind als "Kosten der Entwässerung" nach der II. BV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. 2. Im Mietvertrag ist es für die Umlage nicht erforderlich, daß diese Position weiter spezifiziert wird, denn der Verordnungsgeber hat sie in der II. BV ausreichend präzisiert.
    AG Hamburg-Altona
    03.01.2001