« zurück zur Suche
Urteil Mietpreisüberhöhung und Mangellage
Schlagworte
Mietpreisüberhöhung und Mangellage
Leitsätze
1. Bis zum 31. August 1995 ist ein geringes Angebot an Wohnraum zu vermuten; für den Zeitraum danach trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast (Stichtagsregelung).
2. Für die Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze wegen höherer laufender Aufwendungen ist eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht nötig.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat