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Urteil Abrechnungspflicht des Erwerbers für die Vergangenheit?
Schlagworte
Abrechnungspflicht des Erwerbers für die Vergangenheit?
Leitsätze
1. Ein Mieter kann von dem Erwerber für die vor seinem Eigentumserwerb liegenden Abrechnungszeiträume keine Betriebskostenabrechnung verlangen.
2. Das gilt auch dann, wenn vorher eine Zwangsverwaltung bestand und der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgte.
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