« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (4441 - 4450 von 8054)

  1. 17 C 407/10 - Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwaltung; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2009; modernes Bad; geräumiger Balkon; Sanierungsarbeiten
    Leitsatz: 1. Das Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung mit der Anzeige, vom Vermieter entsprechend bevollmächtigt zu sein, ist auch ohne Beifügung der Vollmacht wirksam, wenn der Mieter die Erklärung nicht wegen Fehlens der Vollmacht unverzüglich zurückweist. 2. Ein Bad mit einer über der Badewanne nicht gefliesten Dachschräge und einer zu nah an die Badewanne gerückten Toilette ist kein modernes Bad. 3. Ein mangelbehafteter Zustand der Mietsache während der Sanierungsphase ist nicht mehr zu berücksichtigen, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung über das Mieterhöhungsverlangen beseitigt ist. 4. Der Balkon ist geräumig i.S.d. Berliner Mietspiegels 2009, wenn gleichzeitig drei Personen an einem dort aufgestellten Tisch sitzen und sich bewegen können, ohne die Sitzenden zu behelligen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    25.08.2011
  2. 6 C 650/96 - Kein Modernisierungszuschlag ohne Ankündigung; Verwirkung eines Modernisierungszuschlages
    Leitsatz: 1. Wird eine Modernisierungsmaßnahme nicht rechtzeitig nach § 541 b BGB angekündigt, ist das Mieterhöhungsrecht des Vermieters nach § 3 MHG auf Dauer ausgeschlossen. 2. Besteht kein Anspruch auf Zahlung des Modernisierungszuschlages, haftet der Mieter auch nicht auf Entgelt für die Nutzung der Modernisierungsmaßnahme (gegen KG, GE 1992, 920). 3. Ist ein Wertverbesserungszuschlag aus einem bestandskräftigen Preisstellenbescheid nach § 11 AMVOB jahrelang nicht geltend gemacht worden, sind Forderungen für die Vergangenheit verwirkt. Für die Zukunft kann sich demgegenüber der Vermieter auf die Mieterhöhungserklärung berufen.
    AG Tiergarten
    30.09.1997
  3. BVerwG 8 B 37.19 - Restitutionsanspruch nach Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten der LPG
    Leitsatz: Die auf das Vorliegen von Verfahrensmängeln (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig, soweit sie keine konkreten Prozessrechtsverstöße bezeichnet, sondern im Stile einer Berufungsbegründung die eigene Sachverhalts- und Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen der Vorinstanz setzt und neue Tatsachenfeststellungen fordert. Eine erhobene Besetzungsrüge muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechend substantiiert werden. Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden habe. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    17.12.2019
  4. BVerwG 5 PKH 1.17 D - Nichtzulassungsbeschwerde, „Rechtsbeschwerde“ und Revision gegen Beschlüsse und Gerichtsbescheide?
    Leitsatz: Unzulässige Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Gerichtsbescheid. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    15.08.2017
  5. BVerwG 3 B 29.10 - Klagebefugnis des betroffenen Dritten im Rahmen des Restitutionsprozesses
    Leitsatz: Ein rechtlich betroffener Dritter kann die behördliche Feststellung der (Entschädigungs-) Berechtigung im Rahmen einer vom Anmelder erhobenen auf Rückübertragung gerichteten Klage nur in den Grenzen des Streitgegenstandes angreifen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    31.05.2010
  6. BVerwG 8 B 81.07 - Bestandskraft und Verwaltungsakten; Bindungswirkung der Abweisung der Verpflichtungsklage auf Rückübertragung
    Leitsatz: Mit der rechtskräftigen, auf § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG gestützten Abweisung der Verpflichtungsklage auf Rückübertragung wird mit bindender Wirkung zwischen den Verfahrensbeteiligten festgestellt, dass dem Kl. kein Restitutionsanspruch zusteht.
    BVerwG
    14.11.2007
  7. BVerwG 8 B 32.05 - Kollektivverfolgter; Mischehe; Ehepartner; Rückerstattung; Bindungswirkung
    Leitsatz: Der nichtjüdische Ehepartner einer "Mischehe", der an der Ehe festhielt, gehörte auch dann zum Kreis der Kollektivverfolgten, wenn er nach Verfolgungsbeginn, aber vor Verlust des Vermögenswertes seinen Wohnsitz zusammen mit dem Ehepartner ins Ausland verlegte und in der Folgezeit auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat. Entscheidungen der Rückerstattungsgerichte (hier Board of Review) über die Vorfrage, ob der Antragsteller zum Kreis der Kollektivverfolgten gehörte, kommt für das vermögensrechtliche Verfahren keine Bindungswirkung zu.
    BVerwG
    26.04.2005
  8. BVerwG 8 B 2.01 - Divergenzrüge; Verfahrensmangelrüge; fiktive Klagerücknahme; Wegfall des Rechtsschutzinteresses; erfolglose Aufforderung zur Klagebegründung
    Leitsatz: 1. Wird mit einer Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) die fehlerhafte Anwendung einer prozessualen Vorschrift gerügt, liegt darin zugleich die Rüge eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). 2. Die fiktive Klagerücknahme gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO setzt voraus, daß im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung sachlich begründete Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses bestehen (wie Beschluß vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - NVwZ 2000, 1297 = ZOV 2000, 352). 3. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten reicht allein der Umstand, daß eine pauschale gerichtliche Aufforderung zur Klagebegründung erfolglos geblieben ist, regelmäßig nicht aus, den Wegfall des Rechtsschutzinteresses zu vermuten (Weiterführung der Rechtsprechung in dem Beschluß vom 5. Juli 2000 - BVerwG 8 B 119.00 - a. a. O.).
    BVerwG
    12.04.2001
  9. BVerwG 8 C 24.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Anscheinsbeweis, unlautere Machenschaft; Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten
    Leitsatz: 1. Das Verwaltungsgericht muß gegebenenfalls von Amts wegen erforschen, ob ein - zur Anwendung der Regeln des Anscheinsbeweises führender - typischer Geschehensablauf vorliegt. 2. Ob Tatsachen vorliegen, welche die ernstliche und naheliegende Möglichkeit eines atypischen Verlaufs begründen und damit den Anscheinsbeweis erschüttern, ist ebenfalls von Amts wegen zu ermitteln.
    BVerwG
    24.08.1999
  10. BVerwG 8 B 125.98 - Rechtsbescherde in vermögensrechtlichen Streitigkeiten; Zulassung durch das Verwaltungsgericht; Beschwerdegericht; Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
    Leitsatz: In vermögensrechtlichen Streitigkeiten ist gegen Rechtswegbeschlüsse des Verwaltungsgerichts die Beschwerde nur statthaft, wenn sie vom Verwaltungsgericht in dem Beschluß zugelassen wird. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig.
    BVerwG
    14.12.1998