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Suchergebnis Urteilssuche (4351 - 4360 von 7938)

  1. I ZB 25/02 - Keine Erstattung für Fotokopiekosten
    Leitsatz: Fotokopiekosten sind - vorbehaltlich der in § 27 Abs. 1 Nr. 2 und § 6 Abs. 2 BRAGO geregelten Ausnahmen - grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
    BGH
    05.12.2002
  2. X ZB 22/02 - Verhandlung, mündliche - und Übergangsrecht
    Leitsatz: Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 283 Abs. 1 ZPO ein Schriftsatzrecht eingeräumt worden ist.
    BGH
    05.11.2002
  3. II ZR 113/96 - Schlagworte: Spanien; Miteigentumsanteil; Übertragung; internationales Sachenrecht; Kollisionsrecht; internationales Privatrecht
    Leitsatz: 1. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts wegen zu beachten, wenn bei der Beurteilung eines Rechtsverhältnisses (hier: Übertragung eines Miteigentumsanteils und Ansprüche aus Miteigentum an einem ausländischen Grundstück) die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt. 2. Zur kollisionsrechtlichen Behandlung des Rechtsverhältnisses zwischen Miteigentümern einer in Spanien belegenen Eigentumswohnung.
    BGH
    25.09.1997
  4. V ZB 8/90 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Zweitbeschlusskompetenz
    Leitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist befugt, über eine schon geregelte Angelegenheit erneut zu beschließen. Der neue Beschluß muß jedoch schutzwürdige Belange eines Wohnungseigentümers aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses beachten.
    BGH
    20.12.1990
  5. 12 U 25/08 - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung, mit Berufung angegriffenes Räumungsurteil, Berufungsbegründung, OHG als Beklagter, Vermögenslage der Gesellschaft, nicht der Gesellschafter maßgebend, Nachteil, wirtschaftliche Existenzgefährdung bei Räumung, Geschäftslokal als einzige Einnahmequelle
    Leitsatz: 1. Droht die Zwangsvollstreckung aus einem ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbaren, mit der Berufung angegriffenen Räumungsurteil vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, kann bei der Entscheidung über die Einstellung der Zwangsvollstreckung die Erfolgsaussicht der Berufung nicht entscheidend berücksichtigt werden, wenn noch keine abschließende Berufungsbegründung vorliegt. 2. Bei der Beurteilung der Fähigkeit einer oHG als Beklagter, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden zu können, kommt es nur auf die Vermögenslage der Gesellschaft an, nicht aber auf die der Gesellschafter. 3. Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne des § 707 ZPO wegen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Fälle der Räumung des Geschäftslokals (Hotel) als einziger Einnahmequelle der Beklagten.
    KG
    28.02.2008
  6. 7 U 50/02 - Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten nur mit Wirkung für die Zukunft; formularmäßiges Änderungsrecht
    Leitsatz: 1. Der Vermieter - auch von Geschäftsraum - darf sich nicht auf eine Formularklausel berufen, wonach er berechtigt sein soll, den Umlegungsmaßstab für Betriebskosten zum Anfang eines Berechnungszeitraums neu zu bilden. 2. Jedenfalls sind Änderungen des Verteilungsschlüssels nur mit Wirkung für die Zukunft möglich. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Frankfurt a. M.
    12.03.2003
  7. 24 W 71/01 - Kalenderjahreskonforme Abrechnungsbeschlüsse und Wirtschaftspläne; Vertrauensschutz für abweichende Wirtschaftsperioden bei Altfällen
    Leitsatz: 1. Jedenfalls bei Eigentümerbeschlüssen, die bis Ende des Jahres 2000 gefaßt worden sind, gebietet der Vertrauensschutz (BGHZ 145, 158 = GE 2000, 1478), Jahresabrechnungs-, Entlastungs- und Wirtschaftsplanbeschlüsse nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil sie nicht für das Kalenderjahr, sondern für davon abweichende Wirtschaftsperioden aufgestellt sind. Denn diese Eigentümerbeschlüsse liegen innerhalb der Beschlußkompetenz und wirken für alle Wohnungseigentümer gleichmäßig. 2. Ist ein von dem Kalenderjahr abweichender Wirtschaftsplan (etwa für eine Heizperiode) aus dem Jahr 2000 oder früher angefochten, kommt auch eine gerichtliche Einschränkung des beschlossenen Wirtschaftsplans nur auf das restliche Kalenderjahr nicht in Betracht, weil über den mutmaßlichen Fortgeltungswillen der Wohnungseigentümer bis zum nächsten Wirtschaftsplan ohnehin die Erstreckung auf die ersten Monate des Folgejahres zu erreichen ist.
    KG
    27.02.2002
  8. 24 W 6942/98 - Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Wohnungseigentümerbeschlußanfechtung; Kostenverteilungsschlüssel
    Leitsatz: 1. Auch wenn einem Wohnungseigentümer weder die Einladung zu einer Eigentümerversammlung noch das Versammlungsprotokoll bekanntgegeben worden ist, kann nach Ablauf der Jahresfrist des § 22 II 4 FGG Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist des § 23 IV 2 WEG nicht gewährt werden. 2. Das Rechtsbeschwerdegericht hat Eigentümerbeschlüsse selbst auszulegen und, falls weitere Ermittlungen erforderlich sind, die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
    KG
    20.01.1999
  9. 2 RE Miet 1/92 - Rechtsentscheid; Parteivereinbarung; Wohnraummietvertrag; Abschlussbefugnis des Berechtigten
    Leitsatz: 1. Die konkludente Vereinbarung der Parteien über die Behandlung eines Vertragsverhältnisses als Wohnraummietvertrag ist zulässig und bindend. 2. Der Berechtigte (Grundstückseigentümer) ist nicht gehindert, Mietverträge über das Grundstück noch vor Beendigung der Verwaltung durch den VEB bzw. dessen Rechtsnachfolger abzuschließen. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Naumburg
    22.07.1993
  10. 9 ReMiet 1/82 - Darlehensablösung
    Leitsatz: Wird ein vom Vermieter aufgenommenes dinglich gesichertes Darlehen, das der Finanzierung des Erwerbs eines Gebäudes gedient hat, durch ein anderes Darlehen abgelöst so scheitert die Umlegung einer damit eingetretenen Erhöhung der Kapitalkosten auf den Mieter des Gebäudes nach § 5 MHRG weder daran, daß das erste Darlehen, noch daran, daß das zweite Darlehen nach Zuteilung eines Bausparvertrags des Vermieters mit der Bausparsumme abgelöst werden sollte bzw. soll und eine entsprechende Begrenzung der Laufzeit des jeweiligen Darlehens von vornherein vereinbart worden ist. Zu der weiter vorgelegten Frage ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Karlsruhe
    09.08.1982