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Urteil Rechte und Ansprüche auf ein in der DDR gelegenes Grundstück im Hinblick auf Auskehr des Erlöses aus der Verwertung dieses Grundstücks und hilfsweise die Wiederaufnahme verschiedener verwaltungsgerichtlicher Verfahren
Schlagworte
Rechte und Ansprüche auf ein in der DDR gelegenes Grundstück im Hinblick auf Auskehr des Erlöses aus der Verwertung dieses Grundstücks und hilfsweise die Wiederaufnahme verschiedener verwaltungsgerichtlicher Verfahren
Leitsatz
Die Beschwerdebegründung genügt nicht den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO. Sie zielt bei wohlwollendem Verständnis in erster Linie auf die Geltendmachung von Verfahrensmängeln, legt einen solchen aber nicht in der rechtlich gebotenen Weise dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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