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  1. BVerwG 8 B 81.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Aufbauenteignung; Überschuldung; Beweislast; Überzeugungsbildung
    Leitsatz: 1. Hält das Verwaltungsgericht einen Beteiligten in dem Sinne für "beweispflichtig", daß er die ihm günstigen Beweismittel selbst zu benennen hat, und läßt es deswegen das nicht unter Beweis gestellte Vorbringen des Beteiligten unberücksichtigt, beruht die Entscheidung auf einer fehlerhaften Überzeugungsbildung. 2. Es bleibt offen, ob bei einer Inanspruchnahme eines überschuldeten Grundstücks nach dem Aufbaugesetz auch eine Vermutung dahin besteht, daß die Überschuldung das bestimmende oder wesentlich mitbestimmende Motiv im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG für die Enteignung war (wie Urteil vom 30. Mai 1996 - 7 C 49.95 - Buchholz 428 § 1 Nr. 79 = ZOV 1996, 380 und Beschluß vom 13. August 2003 - 7 B 24.03 -).
    BVerwG
    16.01.2006
  2. BVerwG 8 B 66.99 - Wiederaufnahmeverfahren; Restitutionsklage; Urkunde; russische Kassationsentscheidung; Sondergericht
    Leitsatz: 1. Sowjetische Militärtribunale sind keine Sondergerichte im Sinne von § 153 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 6 ZPO. 2. Wird eine Urkunde erst nach Erlaß des nicht mit Berufung angreifbaren verwaltungsgerichtlichen Urteils errichtet, scheidet eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO i. V. m. § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO aus.
    BVerwG
    07.07.1999
  3. OVG 2 N 35.98 - Verwaltungsprozeßrecht; Rechtsschutzinteresse; Bauvorbescheid; fehlende Zustimmung des Eigentümers
    Leitsatz: Zum fehlenden Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheides bei fehlender Zustimmung des Eigentümers.
    OVG Berlin
    29.06.1999
  4. VG 16 A 181.00 - Sachaufklärung im Denkmalschutzrecht; wirtschaftliche Zumutbarkeit; Abrißgenehmigung; wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks
    Leitsatz: Mit welcher Prüfungsintensität sich Denkmaleigentümer und Behörden den Fragen der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit zu nähern haben und welche Kriterien in diesem Zusammenhang maßgeblich sein sollen, erscheint weitgehend ungeklärt. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    20.04.2006
  5. 3 K 1102/95 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Schätzungsgutachten; Manipulation; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Unredlichkeit des Erwerbers bei Beteiligung seiner Mutter (Vorsitzende des Rates des Kreises) bei der Vergabe des Auftrages zur Wertermittlung.
    VG Dresden
    24.02.1997
  6. 1 E 450/94. Me - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; Investitionsvorrang
    Leitsatz: 1. § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG enthält eine materielle Präklusionsvorschrift. Die Präklusion erfaßt auch und vor allem die Behauptung, im Anspruch auf Rückübertragung nach § 3 Abs. 1 VermG verletzt zu sein. 2. Auch in dieser Auslegung ist § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG mit dem Grundgesetz vereinbar.
    VG Meiningen
    18.10.1994
  7. VG 25 A 538.92 - Investitionsvorrang; Beschleunigungsgebot; Vollziehbarkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Widerrufsanspruch; einstweilige Anordnung; aufschiebende Wirkung
    Leitsatz: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrages nach § 80 Abs. 7 VwGO im Investitionsvorrangrecht.
    VG Berlin
    14.09.1993
  8. VG 25 A 492.91 - Gerichtszuständigkeit; Zuständigkeit; Gerichtsstand der belegenen Sache
    Leitsatz: Für Rechtsstreitigkeiten über Bescheide der Treuhandanstalt, durch die die Veräußerung eines Grundstücks nach § 3 a VermG zugelassen wird, ist das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt; es gilt der besondere Gerichtsstand der Belegenheit der Sache (§ 52 Nr. 1 VwGO).
    VG Berlin
    11.10.1991
  9. 11 T 120/20 - Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung
    Leitsatz: 1. Die öffentliche Zustellung des Titels gegen einen ehemaligen Mieter setzt (nur zumutbare) Nachforschungen des Vermieters über den Aufenthaltsort voraus. 2. Diese sind bei einem Vermieter jedenfalls dann erfüllt, wenn die Meldeanschrift durch einen Mitarbeiter an Ort und Stelle überprüft und ein ehemaliger Mitbewohner vergeblich um Auskunft gebeten wurde. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Schweinfurt
    28.10.2020
  10. 54 C 1151/11 - Wegegrunddienstbarkeit; Eintragung nach SachenRBerG
    Leitsatz: 1. Wurde ein sich teilweise auf dem Grundstück der Gemeinde befindliches Rolltor bereits zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung von dem Eigentümer des an das Grundstück angrenzenden Grundstücks genutzt, und ist die Nutzung für die Zufahrt zu dem Grundstück deshalb notwendig, weil das Tor das Grundstück zum öffentlichen Verkehrsraum abschließt, so besteht regelmäßig ein Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit. 2. Die Unmöglichkeit des Ausbaus des Gehwegs wegen des Vorhandenseins des Rolltores steht der Eintragung regelmäßig nicht entgegen, wenn die Nutzung des Tores das belastete Grundstück nicht wesentlich beeinträchtigt. Davon ist nicht auszugehen, wenn die Fläche, auf der das Tor befestigt ist, lediglich 20 cm beträgt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    AG Eisenach
    07.02.2013