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Urteil Straßenreinigungsentgelt für Anlieger


Schlagworte

Straßenreinigungsentgelt für Anlieger

Leitsatz

§ 7 des Straßenreinigungsgesetzes von Berlin v. 19. Dezember 1978 (GVBl. S. 2501) ist mit Art. 3 GG auch insoweit vereinbar, als diese Vorschrift die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten zur Deckung (eines Teils) der Kosten der Straßenreinigung allein den Anliegern der (im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten) Straßen auferlegt.

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