« zurück zur Suche
Urteil Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen Mieterkellers
Schlagworte
Selbsthilfe des Vermieters zur Räumung eines nicht zugewiesenen Mieterkellers
Leitsatz
1. Der Vermieter ist berechtigt, im Wege der Selbsthilfe einen nicht gekennzeichneten und keinem Mieter zugewiesenen Keller zu öffnen und auszuräumen.
2. Eine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen und eine verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht besteht dann nicht, wenn vorher der Keller vom Mieter im Wege verbotener Eigenmacht in Besitz genommen worden war (Abgrenzung zu BGH - VIII ZR 45/09 - GE 2010, 1189).
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat