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Suchergebnis Urteilssuche (3801 - 3810 von 7994)

  1. 63 S 331/06 - Rechtsmittelstreitwert bei Mieterhöhungsverlangen nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag; notwendiger Urteilstatbestand
    Leitsatz: Der Rechtsmittelstreitwert für ein Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des geltend gemachten Erhöhungsbetrages. Legt das Amtsgericht den Gebührenstreitwert zugrunde und fertigt in einem Urteil keinen Tatbestand, weil ein Rechtsmittel gegen das Urteil unzweifelhaft nicht zulässig sei, ist das Urteil aufzuheben (Anwendung der BGH - Rechtsprechung für Revision gegen ein Berufungsurteil).
    LG Berlin
    27.02.2007
  2. 3 T 536/97 - Erledigung; Verjährung; Kostentragung; sofortiges Anerkenntnis
    Leitsatz: Eine Partei, die befürchtet, ihre Ansprüche könnten demnächst verjähren, handelt mit der Einreichung der Klageschrift nicht mutwillig i. S. d. § 93 ZPO.
    LG Magdeburg
    02.10.1997
  3. 1 T 149/96 - selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse; Sanierungsmaßnahme; Mangelbeseitigung
    Leitsatz: Das rechtliche Interesse im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens und damit die Eignung zur Prozeßvermeidung ist im weitesten Sinne zu verstehen; es ist gegeben, wenn im Zusammenhang mit der späteren Durchsetzung eines eventuellen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs die Frage geklärt werden soll, welche Sanierungsmaßnahmen zur so möglichen Beseitigung eines Mangels in Betracht kommen.
    LG Ellwangen
    22.01.1997
  4. 21 S 110/96 - Rotwein-, Brand- und Hundeurinflecken auf Teppichboden und Abzug "neu für alt"
    Leitsatz: Ist der Teppichboden einer Wohnung während der Mietzeit durch Rotwein-, Brand- und Hundeurinflecken beschädigt worden, hat der Vermieter wegen Beschädigung durch vertragswidrigen Gebrauch einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung. Bei dem Abzug "neu für alt" ist von einer Lebens dauer von Teppichboden von zehn Jahren auszugehen.
    LG Dortmund
    03.09.1996
  5. 6 S 4785/95 - DDR-Mietvertrag; Kündigungsfrist; Kündigungsklausel
    Leitsatz: Die in einem aus der DDR-Zeit stammenden Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach der Mieter mit einer Frist von nur 14 Tagen kündigen kann, ist grundsätzlich wirksam.
    LG Chemnitz
    15.02.1996
  6. 142 C 1732/23 - Mietvertrag über Wohnung mit Stellplatz, keine gesonderte Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Wird eine Wohnung zusammen mit einem Tiefgaragenstellplatz vermietet, kann eine Mieterhöhung für das Mietverhältnis nur insgesamt verlangt werden.2. Auch wenn die Mietanteile im Vertrag gesondert ausgewiesen sind, ist ein in zwei Teile aufgespaltenes Mieterhöhungsverlangen unzulässig mit der Folge, dass auch die Zustimmungsklage unzulässig ist.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Koblenz
    25.01.2024
  7. 19 C 32/17 - Verzögerung der Betriebskostenabrechnung für den Mieter durch WEG-Verwalter
    Leitsatz: Stellt eine Verwalterin dem vermietenden Wohnungseigentümer die Übersendung der für seine Betriebskostenabrechnung mit dem Mieter erforderlichen Belege zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aussicht, hält sich aber ohne Angabe von Gründen nicht an den Termin, sind dem Wohnungseigentümer die für eine anwaltliche Mahnung entstehenden Gebühren von der Verwalterin zu erstatten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    18.12.2017
  8. 481 C 15463/16 WEG - Keine Vergütung für Beiratsmitglieder in der WEG
    Leitsatz: Die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beiratsmitglieder zur Abdeckung ihres Zeitaufwands entspricht grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Beiratsmitglieder haben unentgeltlich tätig zu sein und nur Anspruch auf Ersatz ihrer konkreten oder angemessen pauschalierten Aufwendungen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG München
    01.02.2017
  9. 7 C 159/14 - Keine Minderung bei verwittertem Zustand des Anstrichs von Außenfenstern; eingeschränkte Reinigungsmöglichkeit von Fenstern; optische Beeinträchtigung kein Mangel
    Leitsatz: 1. Der verwitterte Zustand des Anstrichs von Außenfenstern ändert nichts am vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch wenn er das Reinigen der Fenster erschwert. 2. Ein optischer Mangel löst weder einen Instandsetzungsanspruch noch eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    04.11.2014
  10. 3 C 177/11 - Erhöhung der Bruttomiete wegen Betriebskostensteigerungen
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter nach dem Mietvertrag einen der vereinbarten (Brutto-) Miete zur Gesamtmiete des Grundstücks entsprechenden Anteil zu übernehmen, wenn durch die Erhöhung der Grundstückskosten eine Mehrbelastung des Vermieters eintritt, ist der Vermieter auch bei einer ehemals preisgebundenen Altbaumiete berechtigt, einseitig Erhöhungen der Betriebskosten anteilig auf den Mieter umzulegen. 2. Die Mieterhöhungserklärung ist jedoch nur wirksam, wenn der Vermieter in ihr den Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert; die Angabe lediglich des Erhöhungsbetrages reicht nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    29.02.2012