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Suchergebnis Urteilssuche (3801 - 3810 von 7938)
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2 C 266/92 - Kündigung wegen Zahlungsverzug, nachträgliche Zahlung des MietrückstandesLeitsatz: Keine ordentliche Kündigung nach § 564 b Abs. 2 Ziffer 1 BGB, wenn der Mieter erstmalig mit zwei Monatsmieten in Zahlungsrückstand gekommen ist und diesen Zahlungsrückstand innerhalb der Schonfrist ausgeglichen hat.AG Tempelhof-Kreuzberg04.08.1992
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5 C 72/90 - Mangel; MinderungsquotenLeitsatz: Mietminderung in Höhe von 5 % bei Fäkalienrückfluß in der Toilette; 3 % bei defektem Badewannenabfluß; 0,5 % bei nicht ordnungsgemäßer Steckdose; 1 % bei nicht funktionierender Hausbeleuchtung; 10 % bei abblätternder Farbe und Verschmierungen im Treppenhaus; 3 % bei undichtem Glasdach des Treppenhauses; 1 % bei defekter Gegensprechanlage.AG Schöneberg31.10.1990
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45 C 69/90 - Fortsetzung, Unzumutbarkeit, Mietverhältnis, fristlose Kündigung, MitmieterLeitsatz: Nach Auszug desjenigen Mitmieters aus der Wohnung, welcher durch sein Verhalten Anlaß zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages gegeben hat, ist die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem verbleibenden Mieter dem Vermieter in der Regel zumutbar.AG Bochum27.03.1990
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60 C 258/ 89 - Zwangsverwalter; Aktivlegitimation; Passivlegitimation; BetriebskostenabrechnungLeitsatz: Ist die Zwangsverwaltung aufgehoben worden, ist der Zwangsverwalter nur noch im Rahmen der Abwicklung der Zwangsverwaltung aktiv- oder passivlegitimiert (hier: keine Abrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen gegenüber dem Mieter).AG Bergisch Gladbach18.01.1990
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218 C 191/89 - Mietzahlung, unpünktliche; Fälligkeit des Mietzinses; formularvertragliche Vereinbarung; Vertragsverletztung, erhebliche; Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: Geringfügige wiederholte Überschreitungen des vertraglich vereinbarten Mietzahlungstermins stellen keine erhebliche Pflichtverletzung dar und rechtfertigen deshalb keine Kündigung des Mietvertrages. Die formularvertragliche Vereinbarung der Mietzinsfälligkeit unter Eingang des Mietzinses auf dem Konto des Vermieters kann als überraschende Klausel unwirksam sein.AG Köln11.08.1989
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3 C 434/89 - Beweissicherungsverfahren; Kosten; erforderliche Aufwendungen; FeuchtigkeitLeitsatz: Der Mieter kann die ihm entstandenen Kosten für ein Beweissicherungsverfahren vom Vermieter ersetzt verlangen, das aufgrund von Feuchtigkeit in seiner Wohnung und der Behauptung des Vermieters, die Ursache hierfür stamme aus dem Bereich des Mieters, notwendig ist, wenn das Gutachten die Ursache im Verantwortungsbereich des Vermieters feststellt.AG Gelsenkirchen04.08.1989
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233 C 4110888 - Mietvertrag, unbefristeter; Eigenbedarf, absehbarer; absehbarer - bei MietvertragsabschlußLeitsatz: Der bei Vereinbarung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit absehbare Eigenbedarf ist innerhalb von fünf Jahren vom Vermieter offenzulegen, bevor der Vertrag vom Mieter unterzeichnet wird.AG München27.07.1989
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212 C 301/88 - Architekt; Kosten; Modernisierungkosten; Renovierungskosten; Instandsetzungskosten; BeweislastLeitsatz: 1. Ein Architektenhonorar ist als Teil der Modernisierungskosten anzusetzen, wenn die Einschaltung des Architekten objektiv notwendig und wirtschaftlich vernünftig war. 2. Ersparte Instandsetzungskosten sind wohnungsbezogen zu ermitteln. Für den Umfang der abzusetzenden Renovierungskosten ist der Mieter beweispflichtig.AG Köln07.03.1989
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7 C 526/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an KabelfernsehenLeitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.AG Wedding28.12.1988
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6 C 370/88 - Postgebühren; Erhöhung; GebührenvorauszahlungLeitsatz: Keine Berechtigung der Post zur Erhöhung der Gebühren, wenn der Grundstückseigentümer eine Gebührenvorauszahlung für zehn Jahre geleistet hat.AG Charlottenburg14.10.1988