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Urteil Keine Minderung bei verwittertem Zustand des Anstrichs von Außenfenstern
Schlagworte
Keine Minderung bei verwittertem Zustand des Anstrichs von Außenfenstern; eingeschränkte Reinigungsmöglichkeit von Fenstern; optische Beeinträchtigung kein Mangel
Leitsätze
1. Der verwitterte Zustand des Anstrichs von Außenfenstern ändert nichts am vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch wenn er das Reinigen der Fenster erschwert.
2. Ein optischer Mangel löst weder einen Instandsetzungsanspruch noch eine Mietminderung oder ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters aus.
(Leitsätze der Redaktion)
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