Urteil Winterdienstvertrag als Werkvertrag
Schlagworte
Winterdienstvertrag als Werkvertrag; Verwarngeld als aufrechenbarer Schadensersatzanspruch; Bußgeld; Beseitigung von Schnee- und Eisglätte; Dienstvertrag; Inhalt des Schneebeseitigungsvertrages; Minderung; Schlechterfüllung
Leitsätze
1. Ein „Winterdienstvertrag" ist ein Werkvertrag, so dass bei mangelhafter Leistung die Vergütung zu mindern ist.
2. Wird gegen den Eigentümer (hier: Mitglied der WEG) wegen unterlassener Reinigung ein behördliches Verwarngeld festgesetzt, begründet das einen Schadensersatzanspruch gegen die Schneeräumfirma, der gegen den verbleibenden Werklohnanspruch aufgerechnet werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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