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Suchergebnis Urteilssuche (3701 - 3710 von 7994)
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VI ZB 54/01 - Keine Wiedereinsetzung bei UmzugLeitsatz: a) Eine Prozeßpartei hat bei Änderung ihres Aufenthaltsortes, insbesondere bei einem Umzug, dafür Sorge zu tragen, daß sie für ihre Prozeßbevollmächtigten erreichbar bleibt. b) Dies setzt nicht in jedem Fall eine ständige postalische Erreichbarkeit voraus; vielmehr kann auch die Mitteilung einer Mobilfunknummer ausreichen, über die eine fernmündliche Kontaktaufnahme möglich ist. c) Erkennt die Partei einen Defekt ihres Mobiltelefons, der sie am Abhören der auf ihrer "Mailbox" eingegangenen Nachrichten hindert, gereicht es ihr zum prozessualen Verschulden im Sinne des § 233 ZPO, wenn sie im Hinblick auf eine zu erwartende gerichtliche Entscheidung nicht von sich aus Kontakt mit ihren Prozeßbevollmächtigten aufnimmt.BGH05.11.2002
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1 W 430/10 - Nachweis der EintragungsunterlagenLeitsatz: Wird in einem Beschluss gemäß § 278 Abs. 6 ZPO als Inhalt des geschlossenen Vergleichs festgestellt, dass eine der Parteien die Löschung einer bestimmten Eigentumsverschaffungsvormerkung bewilligt, so kann diese Bewilligung dem Grundbuchamt durch Vorlage einer Ausfertigung des Feststellungsbeschlusses formgerecht im Sinne des § 29 GBO nachgewiesen werden.KG06.01.2011
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28 O 170/05 - Haftung der Hausverwaltung auf Schadensersatz bei Räumung eines Untermieters ohne Titel; Räumungstitel; Eigentum; Lampe; Klobürste; CDLeitsatz: 1. Die Hausverwaltung haftet auf Schadensersatz, wenn sie nach Kündigung eines Hauptmietverhältnisses ohne Räumungstitel gegen den Untermieter dessen Eigentum entrümpeln läßt. 2. Schadensersatz kann für eine alte Lampe in Höhe von 1.099 Euro und für eine hochwertige Klobürste im Werte von 101,75 Euro verlangt werden. Für Musik-CDs sind 15 Euro anzusetzen.LG Berlin22.02.2006
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1 U 14/88 - VersorgungseinstellungLeitsatz: Ein öffentliches Versorgungsunternehmen muß bei Anwendung des Druckmittels der Einstellung der Versorgung alle zahlungsunwilligen Verbraucher gleich behandeln. Anderenfalls verwirkt es dieses Recht gegenüber allen seinen Tarifkunden. (Hamburger Hafenstraße)HansOLG Hamburg12.04.1988
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1 D 146/92 - Teilungsunrecht; Rechtssicherheit; Nutzungsrechte; Machtmissbrauch; Unredlichkeit; Erwerber; Ausreiseverkauf; Zwangslage; Auswahlermessen; Kennenmüssen; Vergabepraxis; KaufpreisvorteilLeitsatz: 1. Die Anwendung von § 290 ZGB auf Nutzungsrechte, deren Inhaber republikflüchtig waren, ist Teilungsunrecht. 2. Das Vermögensgesetz will Rechtssicherheit zugunsten der Bürger herbeiführen, als diese "nicht aufgrund des Umstandes, daß sie auf den Bestand der DDR und der dort geltenden Gesetze vertrauend sich diesen Vorschriften unterworfen haben und entsprechend diesen Vorschriften Rechte erwarben, generell ihre Rechte verlieren können sollen". 3. Der Umstand, daß der Erwerber als Arzt gefördert worden ist, erfüllt nicht das Merkmal des Machtmißbrauchs. 4. Ein Irrtum des Alteigentümers, sein in der DDR verbliebener Sohn werde das Anwesen später erwerben können, löst nicht die Unredlichkeit des Erwerbers aus. 5. Der Wille zum Ausreisen allein erfüllt nicht das Merkmal einer Zwangslage. Zwangslage ist mehr als nur der allgemeine Zwang, im System der "Diktatur des Proletariats" leben zu müssen. 6. Für die Frage, ob den Erwerbern ein besonders günstiger Kaufpreis eingeräumt worden ist, kommt es nicht darauf an, ob illegal ein höherer Preis zu erzielen gewesen wäre. 7. Zur Beurteilung des Auswahlermessens. 8. Zur Frage des Kennens oder Kennenmüssens einer von Formvorschriften abweichenden Vergabepraxis.VG Greifswald03.12.1992
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1 BvL 7/92; 1 BvL 27/92; 1 BvL 49/92 - Verfassungsbeschwerde; Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Bestandschutz für ErbscheineLeitsatz: Die erbrechtlichen Übergangsvorschriften des Einigungsvertrages hatten den Zweck, aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes den bisherigen Rechtszustand aufrechtzuerhalten und eine rückwirkende Überprüfung abgeschlossener Vorgänge zu verhindern. Es entspricht allgemeinen Grundsätzen des Erbrechts und des Internationalen Privatrechts, abgeschlossene Vorgänge von Neuregelungen auszunehmen.BVerfG12.01.1993
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VerfGH 63/02, 63 A/02 - Zahlungseinstellung durch Sozialamt ohne Kenntnis des Mieters; rechtsmißbräuchliches Räumungsverlangen; ZahlungsverzugLeitsatz: Das Räumungsverlangen nach einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann treuwidrig sein, wenn das Sozialamt ohne Kenntnis des Mieters die Mietzahlungen eingestellt hatte. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin27.09.2002
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17 C 442/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung durch SachverständigengutachtenLeitsatz: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Sachverstän digengutachten dem Mietspiegel in der Regel vorzuziehen.AG Schöneberg30.10.1992
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BVerwG 3 PKH 11.09 - Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Nichtverlängerung des Theaterengagements wegen Ausreiseantrags; anerkennungsfähige Verfolgungszeit; sozial gleichwertiger BerufLeitsatz: 1. Die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit endet mit der Möglichkeit des Verfolgten, einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben. 2. In der Regel ist erst bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v. H. davon auszugehen, dass der nach Beendigung der früheren Tätigkeit ausgeübte Beruf nicht mehr gleichwertig mit dem früheren Beruf ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG29.03.2010
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5 C 1/92 - Nutzungverhältnis; Überlassungsvertrag; Schriftform; Bebauungsrecht; KündigungLeitsatz: Der nach § 312 Abs. 1 ZGB für eine Bebauung nach § 313 Abs. 2 ZGB geforderten Schriftform bedarf es dann nicht , wenn die jahrelange Hinnahme eines durch einen früheren Überlassungsvertrag geschaffenen Zustandes durch die Wohnungsverwaltung einen Vertrauenstatbestand zugunsten des Nutzers geschaffen hat, dass das dadurch eingeräumte Bebauungsrecht nicht (weiter)in Abrede gestellt wird - ohne dieses Recht durch einen später abgeschlossenen Überlassungsvertrag ausdrücklich aufzuheben.KreisG Zossen10.06.1993