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Suchergebnis Urteilssuche (3651 - 3660 von 8047)
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2 C 878/86 - Wohnungsvermittlung; Wohnungsmaklervertrag; FormfreiheitLeitsatz: Wohnungsmaklerverträge können formfrei geschlossen werden. Die Berliner VO zur Regelung der Entgelte für die Wohnungs- und Zimmervermietung ist durch das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung derogiert worden.AG Charlottenburg13.05.1987
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16 C 15/87 - Beginn verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnungszeitraum; HeizperiodeLeitsatz: Die Begriffe "Heizkostenabrechnungszeitraum" und "Heizperiode" bezeichnen keine identischen Zeiträume (gegen AG Schöneberg GE 1987, 45).AG Schöneberg28.04.1987
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2 C 563/86 - Feststellungsklage/Unwirksamkeit der Mieterhöhungserklärung; Feststellungsklage/Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung/negative Feststellungsklage; Feststellungsklage/Preisstellenverfahren; Preisstellenverfahren/Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis/FeststellungsklageLeitsatz: 1. Der Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage, Gewißheit über die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung zu erhalten, steht nicht entgegen, daß ein Preisstellenverfahren noch nicht eingeleitet oder noch nicht zu Ende geführt worden ist. 2. Das Preisstellenverfahren ist einer Entscheidung des Zivilgerichts nicht vorgreiflich.AG Neukölln01.12.1986
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12 C 31/86 - Schätzung des Wärmeverbrauchs; Mietnebenkosten; Heizungskosten; Nebenkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung; Verbrauch, tatsächlich; Verbrauch, geschätzter; Schätzung; Verbrauchserfassung; MeßgeräteLeitsatz: Im Rahmen einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ist die Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs unzulässig.AG Neukölln15.07.1986
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12 C 224/86 - Verwirkung des Aufwendungsersatzanspruchs; Mängelbeseitigung, Kosten; Aufwendungsersatz; Verwendungen, notwendige; Verwirkung des ErsatzanspruchsLeitsatz: Zur Verwirkung von Forderungen aus § 547 Abs. 1 BGB.AG Schöneberg11.07.1986
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15 C 474/85 - Heizkostenabrechnung; Wärmemeßdienst - Anfahrtkosten; Anfahrtkosten - Wärmemeßdienst; Ablesung der Heizkostenverteiler; Heizkostenverteiler - AblesekostenLeitsatz: Der Mieter hat nur dann die Kosten der nochmaligen Anfahrt des Wärmemeßdienstes zu tragen, wenn die Mitarbeiter der Ablesefirma nach dem Ende der mitgeteilten Ablesezeit erneut einen Versuch machen, den nicht angetroffenen Mieter zu erreichen.AG Schöneberg29.11.1985
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10 C 814/84 - Wohnwertzuschlag; Baualter; WohnungsgrößeLeitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 ff.).AG Wedding05.02.1985
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12 C 409/84 - Vollständiger Heizungsausfall; Mangel der Mietsache; Heizungsausfall; MietzinsminderungLeitsatz: Zur Mietminderung bei vollständigem Heizungsausfall (50 % der Grundmiete).AG Tempelhof-Kreuzberg05.10.1984
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9 C 738/83 - Allgemein üblicher Zustand; schriftliche Mitteilung im Prozeß; Wohnwertverbesserung; Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht d. Mieters; Zustand, allgemein üblich; Mitteilung, schriftliche; Gas- Etagenheizung; Mietsache, Verbesserung derLeitsatz: 1. Beim Einbau einer Etagenheizung oder Zentralheizung handelt es sich um eine wohnwertverbessernde Maßnahme, die dem allgemein üblichen Zustand i. S. des § 541 Abs. 1 letzter Halbsatz BGB entspricht. 2. Der Vermieter kann die durch § 541 b Abs. 2 BGB gestellten Anforderungen auch noch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens nachholen.AG Tempelhof-Kreuzberg11.04.1984
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2 C 249/83 - Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung, WartungspauschaleLeitsatz: 1. Der auf Heizkostennachzahlung in Anspruch genommene Mieter bestreitet die Richtigkeit einer Heizkostenabrechnung jedenfalls dann hinreichend substantiiert, wenn er auf die annäherende Verdoppelung der Heizkosten gegenüber der Vorperiode hinweist, ein kostengünstiges Betreiben der Anlage in Zweifel zieht und eine solche Verdoppelung weder in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung von Löhnen und Preisen noch in der Abrechnung des Vermieters irgendeine erkennbare Rechtfertigung findet. 2. Zur Vereinbarung eines pauschalen Wartungsvertrages. 3. Eine Erhöhung des Heizkostenvorschusses setzt eine wirksame ordnungsgemäße Abrechnung der vergangenen Heizperiode voraus.AG Tiergarten10.06.1983
