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3 C 256/85 - Finanzierungsbeitrag des Mieters; Finanzierungsbeitrag - des Mieters (Altbau); Instandsetzungskosten - des Mieters (Altbau); Modernisierungskosten - des Mieters (Altbau)Leitsatz: 1. Ein Finanzierungsbeitrag nach § 29 I. BMG setzt eine Baumaßnahme voraus, an der sich Mieter und Vermieter beteiligen. Vollständig vom Mieter getragene Instandsetzungs- oder Modernisierungskosten kann er vom Vermieter zurückfordern.AG Schöneberg30.05.1985
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3 C 574/82 - Studentenwohnheim; Studentenwohnheimplatz/Kündigung; Berechtigtes Interesse/in S. d. § 564 b Abs. 1 BGB (Studentenwohnheim); Kündigung/Zeitmietverhältnis; Mietzeit "Dauer des Studiums"; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB (Studentenwohnheim); Kündigung/eines Zimmers in einem Studentenwohnheim; Rotationssystem/als Kündigungsgrund; Studenten/Kündigung von Zimmern; Wegfall/der Geschäftsgrundlage bei Zeitmietverhältnis; Zeitmietverhältnis/Vermietung eines StudentenwohnheimplatzesLeitsatz: 1. Ein Mietverhältnis über ein Studentenwohnzimmer, das "für die Dauer des Studiums" vermietet ist, stellt ein nicht kündbares Zeitmietverhältnis dar. 2. Selbst wenn man es als ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis ansähe, würde das sog. Rotationssystem als berechtigtes Interesse eine Kündigung nicht rechtfertigen, da die Parteien mietvertraglich etwas anderes vereinbart haben.AG Schöneberg08.02.1983
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BVerwG 3 B 94.07 - Berufliche Rehabilitierung eines verfolgten SchülersLeitsatz: Die §§ 1 und 3 BerRehaG beziehen sich auf je unterschiedliche Lebensabschnitte bzw. Tätigkeitsbereiche. Ein und dieselbe Maßnahme kann hiernach nur entweder in die schulische, also vorberufliche, oder in die berufliche Phase bzw. Sphäre des Verfolgten fallen. Verfolgte Schüler können später durch andere Verfolgungsmaßnahmen zusätzlich Opfer einer beruflichen Verfolgung im Sinne von § 1 BerRehaG geworden sein. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG18.06.2008
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2 BvL 3/95 - Mietpreisüberhöhung; Entgeltüberhöhung; Bestimmtheitsgebot; VerfassungswidrigkeitLeitsatz: 1. Unzulässige Richtervorlage. 2. Zur Frage, ob § 5 WiStG verfassungswidrig ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG19.07.1995
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4 SA 38/99 - Keine Gerichtsstandvereinbarung bei GewerbemietverhältnisLeitsatz: Auch für Gewerbemietverhältnisse ist nach § 29 a ZPO eine Gerichtsstandsvereinbarung unzulässig, so daß ein darauf beruhender gerichtlicher Verweisungsbeschluß offensichtlich unrichtig und nicht bindend ist. (Leitsatz der Redaktion)OLG Jena04.11.1999
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73 II 78/06 WEG - Aufhebung der Wasserversorgungssperre wg. Wohngeldrückständen bei WohnungseigentumswechselLeitsatz: Der neue Wohnungseigentümer haftet nicht für Wohngeldrückstände seines Rechtsvorgängers. Eine gegen den Rechtsvorgänger durchgeführte Wassersperre darf dem Erwerber gegenüber nur dann aufrechterhalten werden, wenn er im Zeitpunkt der Beschlußfassung der Eigentümerversammlung Wohngeldrückstände in erheblichem Umfang hatte.AG Charlottenburg08.11.2006
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20 C 372/97 - Mietminderung; Minderung; Mangel; Altbau; gesprungene Toilettenschüssel; ToiletteLeitsatz: Wird der Mindeststandard eines einfachen Wohnanwesens bei günstiger Miethöhe gewahrt, ist eine Mietminderung nur hinsichtlich solcher Mängel berechtigt, die eine Instandsetzung erfordern.AG Büdingen01.08.1997
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3 C 696/96 - Wohnzweck; Benutzung; preisfreier Wohnraum; Wohnung; unbenutzbarLeitsatz: Ob eine Wohnung vor Sanierung auf Dauer zu Wohnzwecken nicht mehr benutzbar war, richtet sich nach objektiven Kriterien und nicht danach, ob jemand diese Wohnung vor Sanierung noch bewohnte.AG Naumburg04.07.1997
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26 C 545/93 - Kündigung wegen Lärmbelästigung; Auszug des StörersLeitsatz: Es kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Vermieter sich auf eine fristlose Kündigung wegen Lärmbelästigung auch nach dem Auszug des Störers beruft.AG Potsdam25.01.1996
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BVerwG 3 B 3.14 - Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche Ermittlungspflicht; Aufklärung; Beweisantrag; BeweisanregungLeitsatz: Stützt sich der Adressat eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes zur Begründung eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens auf das Vorliegen neuer Beweismittel i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, kann er als Verfahrensfehler i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht geltend machen, dass das Verwaltungsgericht Ermittlungen unterlassen hat, die dem Auffinden weiterer Beweismittel dienen sollen.BVerwG26.01.2015