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Urteil Änderung der vertraglich vereinbarten beheizten Fläche bei wesentlicher Abweichung
Schlagworte
Änderung der vertraglich vereinbarten beheizten Fläche bei wesentlicher Abweichung
Leitsatz
Ist im Mietvertrag eine beheizte Wohnfläche angegeben, die um mehr als 10 % kleiner ist als die tatsächliche beheizte Fläche, ist bei der Abrechnung nicht die vereinbarte, sondern die tatsächliche Fläche zugrunde zu legen.
(Leitsatz der Redaktion)
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