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2 O 351/10 - Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen BauleiterLeitsatz: Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.08.2010
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111 C 319/09 - Kein Anspruch auf Kürzung von Türblättern; MietmangelLeitsatz: Der Mieter einer mit Linoleum ausgelegten Wohnung hat keinen Anspruch auf Kürzung der Türblätter, um eine Auslegung mit Teppichboden zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg09.06.2011
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3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; KröllLeitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.AG Görlitz29.08.2000
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6 C 16/13 - Kostenentscheidung bei Klagerücknahme wegen Zahlung kurz nach Einreichung der KlageLeitsatz: Die Kosten des Rechtsstreits sind dem Beklagten auch dann aufzuerlegen, wenn die Mietzahlungsklage zurückgenommen wird, weil die Forderung kurz vor Einreichung der Klage getilgt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg28.02.2013
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210 C 77/09 - Mieterhöhung; Orientierungsmerkmale; Berliner Mietspiegel; unzutreffendes Mietspiegelfeld; falsches Mietspiegelfeld; Stichtag; Veröffentlichung; Nachtstromspeicherheizung als Sammelheizung; Nachtstromspeicheröfen; Heizung vom Vormieter; Negativmerkmal; fehlender Platz für Waschmaschine in Bad oder Küche; bevorzugte City-LageLeitsatz: 1. Die Einordnung der Wohnung in ein unzutreffendes Mietspiegelfeld steht der formellen Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens nicht entgegen. 2. Für die Anwendbarkeit des Mietspiegels kommt es auf dessen Stichtag an, nicht auf die Veröffentlichung. 3. Nachtspeicheröfen sind Sammelheizungen i. S. d. Mietspiegels. 4. Für die Zuordnung einer vom Vormieter eingebauten Heizungsanlage, für die der Mieter an den Vormieter keine Zahlung geleistet hat, kommt es darauf an, wer bei Mietbeginn den wirtschaftlichen Nutzen an der Heizung für sich beansprucht hat. Auf die Eigentumslage kommt es nicht an. 5. Stellt der Mieter eine Spülmaschine in die Küche, kann er nicht geltend machen, eine Waschmaschine lasse sich nicht in der Küche oder im Bad aufstellen. 6. Bei der Niebuhrstraße handelt es sich wegen der Nähe zum attraktiven Teil des Kurfürstendamms und wegen der zahlreichen kleineren Läden und Cafés um eine bevorzugte Citylage. (Nichtamtliche Leitsätze)AG Charlottenburg22.02.2010
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110 C 171/09 - Nicht zu vertretende Überschreitung der Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung bei unzureichendem Nachsendeantrag für neue WohnungLeitsatz: Der Vermieter hat den Zugang der Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Ausschlussfrist nicht zu vertreten, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht auch einen Nachsendeantrag bei der vom Vermieter beauftragten PIN AG gestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg28.09.2009
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15 C 676/89 - Eigenbedarfskündigung; Ersatzwohnraum; Härteklausel; RäumungsbegehrenLeitsatz: Eigenbedarfskündigung in Berlin derzeit nicht durchsetzbar, weil an-gemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.AG Schöneberg09.02.1990
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17 C 555/88 - Anspruch auf Unterbinden von Kinderspiel im Hof; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Erhaltungspflicht des Vermieters; Spielen im Hof; Kinderlärm; Lärm durch spielende Kinder; Hausordnung; Lärmschutz; GebrauchsgewährungspflichtLeitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter Anspruch darauf, daß dieser die Benutzung des Hofes einer Wohnanlage zum Spielen verhindert.AG Schöneberg09.11.1988
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15 C 378/88 - Mieterhöhungsverlangen; Überschreitung der KappungsgrenzeLeitsatz: Unbegründetes Mieterhöhungsverlangen wegen Überschreitung der Kappungsgrenze.AG Schöneberg23.08.1988
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2 C 526/84 - Bezeichnung einer Mieterin als "der Beklagte"; Klageschrift; Parteistellung, Angabe der; Gleichberechtigung; Menschenwürde; Bezeichnung, weibliche; Vordrucke, AbfassungLeitsatz: Eine Zustellung der Klageschrift sowie eine Terminsbestimmung kann wegen äußerer formeller Mängel abgelehnt werden, wenn in der Klageschrift eine Person von zweifellos weiblichem Geschlecht als "der Beklagte" bezeichnet wird.AG Spandau14.09.1984