« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (291 - 300 von 7921)
Sortierung:
-
63 S 199/13 - Unzulässiges Teilurteil auf Räumung bei noch anhängiger ZahlungsklageTeaser: ...entscheidungsreif, hat das Gericht nach § 301 ZPO...LG Berlin15.10.2013
-
67 S 363/12 - Gartennutzung für Mietergemeinschaft nicht wohnwerterhöhendTeaser: .... Gelangt das Verfahren vor Gericht, wenden...LG Berlin19.12.2012
-
85 S 17/08 - Entnahme von Prozesskosten aus der GemeinschaftskasseLeitsatz: ...Rechtsanwälte, das Gericht oder Sachverständige...LG Berlin10.10.2008
-
62 T 59/03 - Streitwert einer Klage auf Duldung von ModernisierungsmaßnahmenTeaser: ...Modernisierungsmaßnahmen entnehmen die Gerichte zum Teil aus...LG Berlin16.06.2003
-
BVerwG 8 B 8.06 - Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument; qualifizierte SignaturTeaser: ...unterzeichneten Original bei Gericht eingehen, um...BVerwG30.03.2006
-
1 AR 9/22 - Voraussetzungen für Verweisung an ZuständigkeitsgerichtLeitsatz: ...Gerichts liegen nicht vor, wenn das in einem...KG15.03.2022
-
V ZB 223/12 - Zurückbehaltungsrecht des Notars wegen nicht erfüllter Gebührenansprüche; verzögerte EigentumsumschreibungLeitsatz: Der mit dem Vollzug eines Kaufvertrags betraute Notar kann ein Tätigwerden hinsichtlich der Eigentumsumschreibung nicht nach § 141 i. V. m. § 10 Abs. 1 KostO mit der Begründung verweigern, der Käufer habe Gebührenansprüche noch nicht erfüllt.BGH16.10.2014
-
67 S 345/08 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne AnkündigungLeitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin14.09.2009
-
64 S 207/94 - Beschwerdewert; Zustimmungsklage; Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Mietumrechnung; Brutto/Nettomiete; Hausverwaltung; VertretungLeitsatz: 1. Der Wert der Beschwer des mit einer Zustimmungsklage abgewiesenen Vermieters bemißt sich nach dem dreijährigen Betrag des begehrten Erhöhungsbetrages. 2. Will der Vermieter eine vereinbarte Nettokaltmiete unter Bezug auf den Berliner Mietspiegel erhöhen, muß er in dem Mieterhöhungsverlangen die aus dem Mietspiegel ersichtliche Bruttokaltmiete in eine Nettokaltmiete umrechnen. 3. Ist dem Mieter bereits aus früheren Mieterhöhungserklärungen bekannt, daß der Vermieter durch eine bestimmte Hausverwaltung vertreten wird, dann ist es unschädlich, wenn in einem späteren Mieterhöhungsverlangen die Hausverwaltung nicht ausdrücklich erklärt, diese im Namen des Vermieters abzugeben (§ 164 Abs. 2 BGB). 4. Die Verwendung veralteter Mietspiegel führt nicht zur Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens gem. § 2 MHG. 5. Grundsätzlich reicht es aus, wenn der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen auf ein bestimmtes Mietspiegelfeld Bezug nimmt. Eine Beschreibung der Wohnung im einzelnen ist daneben nicht erforderlich.LG Berlin11.10.1994
-
2 C 130/07 - Rückbaupflicht für Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen ohne AnkündigungLeitsatz: 1. Der Einbau einer modernen Ölzentralheizung mit höherer Energieeffizienz statt einer funktionsfähigen Öletagenheizung ist eine Modernisierung und keine Instandsetzung. 2. Erfolgt der Einbau ohne förmliche Ankündigung und ohne Zustimmung des Mieters, kann der Mieter Wiedereinbau einer Etagenheizung verlangen. 3. Eine förmliche Ankündigung wäre nur dann entbehrlich, wenn ein Weiterbetrieb der Anlage aus Gesichtspunkten des Umweltschutzes verboten worden wäre (vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme). Auch dann wäre allerdings eine (formlose) Ankündigung erforderlich (BGH GE 2009, 646). (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg09.07.2008