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Suchergebnis Urteilssuche (2931 - 2940 von 7994)

  1. BVerwG 8 C 11.05 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Ausreise; Eigentumsverzicht; Miterbenanteil; Anscheinsbeweis
    Leitsatz: Verzichteten in der DDR verbleibende Miterben in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verzicht eines ausreisewilligen Miterben auf ihr durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenes Eigentum an einzelnen Vermögenswerten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für den Verzicht der verbleibenden Miterben war.
    BVerwG
    31.08.2005
  2. BVerwG 7 B 68.00 - Restitutionsanspruch; Abtretung; Parteiänderung; Parteiwechsel; Prozessübernahme; Prozesserklärung
    Leitsatz: Hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Restitutionsanspruch nach Rechtshängigkeit an einen Dritten abgetreten, kann der Zessionar den Prozeß anstelle der Zedentin nur mit Zustimmung des Beklagten übernehmen.
    BVerwG
    12.12.2000
  3. BVerwG 8 C 22.99 - Ausschlussfrist; Ersatzgrundstück
    Leitsatz: 1. Die Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG steht einem Anspruch auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks gemäß § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG nicht entgegen, wenn der Restitutionsanspruch rechtzeitig angemeldet worden war. 2. Lehnt eine Gemeinde generell und ohne nachvollziehbare Darlegung von Gründen und in Verkennung der rechtlichen Grenzen ihres kommunalpolitischen Spielraums die Bereitstellung von Ersatzgrundstücken ab, so hat das Verwaltungsgericht das beklagte Vermögensamt zur (Neu-) Bescheidung des Antrags auf Übereignung eines Ersatzgrundstücks zu verpflichten (im Anschluß an Urteil vom 17. September 1998 - BVerwG 7 C 6.98 - BVerwGE 107, 205 ff.). 3. Im Rahmen der zu respektierenden kommunalpolitischen Aufgabenerfüllung kann sich auch die Zielsetzung einer Gemeinde halten, im Interesse ihrer Bürger ein bestimmtes Kontingent von Mietwohngrundstücken in kommunalem Eigentum zu belassen oder ein bestimmtes Kontingent von kommunalen Grundstücken nur im Wege von Erbbaurechten zu vergeben. 4. Zu den in Betracht kommenden Ersatzgrundstücken zählen alle für die kommunalen Aufgaben nicht benötigten Grundstücke - einschließlich vermieteter Immobilien - im gesamten Gemeindegebiet, die im Eigentum der Gemeinde oder von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften stehen. 5. Das Vermögensamt hat die vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Verpflichtung zur Bescheidung des Antrags nach §§ 9, 21 Abs. 3 VermG zu erfüllen, sobald die Gemeinde in Vollziehung ihrer gesetzlichen Verpflichtung angegeben hat, welche in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke nicht für kommunale Zwecke benötigt werden und deshalb zur Verfügung stehen. Das Vermögensamt darf hierfür nicht den Abschluß aller die jeweilige Gemeinde betreffenden Restitutionsverfahren abwarten.
    BVerwG
    05.04.2000
  4. 14 A 2985/05 - Grundsteuererlaß aufgrund strukturell bedingtem Leerstand
    Leitsatz: Ein Grundsteuererlaß kommt nicht nur bei atypischen vorübergehenden, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen in Betracht. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Münster
    09.10.2007
  5. VG 4 K 105.10 - Grundlagenbescheid über NS-Verfolgtenentschädigung ohne Bestimmung des geschädigten Vermögenswertes
    Leitsatz: Gegenstand des Grundlagenbescheides über den Anspruch auf NS-Verfolgtenentschädigung muss sein, dass und zu welchem Zeitpunkt bestimmte Vermögenswerte von schädigenden Maßnahmen gemäß § 1 VermG betroffen waren, und dass ihre Rückgabe ausgeschlossen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    05.08.2011
  6. 7 K 2410/96 - Redlichkeit; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund, Ausschließungsgrund; Erwerbsvorgang; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung
    Leitsatz: Bei der Redlichkeitsprüfung kann auch auf Umstände abgestellt werden, die sich auf einen früheren Erwerbsvorgang beziehen.
    VG Dresden
    21.01.1999
  7. 2 K 1662/95 - Erbausschlagung aufgrund nicht kostendeckender Mieten; unmittelbar bevorstehende Überschuldung; Überschuldung; Wertberechnung; Zeitwert; Sachwert; Ertragswert; Instandsetzungsaufwand
    Leitsatz: Zur Wertberechnung für ein Grundstück.
    VG Leipzig
    14.01.1999
  8. 1 A 125/94 - Entziehungsvermutung; Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; Widerlegung der Entziehungsvermutung; Angemessenheit eines Kaufpreises; Kaufpreis
    Leitsatz: 1. Bei Veräußerung eines Vermögenswerts durch einen Juden gilt ohne zeitliche Einschränkung beginnend mit dem 30. Januar 1933 die Entziehungsvermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. b REAO. Deren Widerlegung ist nur unter den Voraussetzungen des - entsprechend anwendbaren - Artikels 3 Abs. 2 REAO möglich. 2. Zur (hier verneinten) Angemessenheit eines knapp über dem Einheitswert liegenden Kaufpreises.
    VG Dessau
    07.03.1996
  9. 2 E 232/95. Me - Berechtigung; Investitionsvorrang; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: 1. Die Berechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 VermG ist im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 4 InVorG glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines Restitutionsanspruches spricht. Hierzu bedarf es neben einem substantiierten und schlüssigen Vortrag der Vorlage aussagekräftiger Unterlagen. 2. Die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Berechtigung nach Aktenlage offenkundig ist. Ausschlaggebend ist die Aktenlage bei der Behörde, die zur Entscheidung über den Investitionsantrag berufen ist.
    VG Meiningen
    20.06.1995
  10. 2 VG A 288/92 - Bodenreformenteignung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage Ausschlussgrund; Enteignungsmaßnahme; Vergesellschaftung; Kreisbodenkommission
    Leitsatz: Eine "Bodenreformenteignung" auf besatzungsrechtlicher Grundlage liegt - unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit - vor, wenn sie durch Organe der Bodenreform vorgenommen worden ist, die enteignende Maßnahme ihrem äußeren Erscheinungsbild nach auf die Vorschriften der Bodenreform gestützt war und die mit der Bodenreform bezweckten Rechtsfolgen, die Vergesellschaftung des landwirtschaftlichen Vermögens, selbst dann, wenn sie auf exzessiver Auslegung beruhte, tatsächlich eingetreten ist.
    VG Halle
    10.03.1994