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Suchergebnis Urteilssuche (2911 - 2920 von 7994)

  1. 65 S 124/04 - Datschenkündigung; Bauzustimmung; Schriftform; Beseitigung von Nutzerbaulichkeiten; Anpflanzungen; Entschädigungsanspruch; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: 1. Eigentümerseitiges Kündigungsrecht besteht ab 1. Januar 2003, wenn für die vom Nutzer errichteten Baulichkeiten (Datsche und Swimmingpool) keine Zustimmung des Verpächters erteilt worden ist (verfassungskonforme Auslegung des § 23 Abs. 6, BVerfG-Beschl. v. 14.7.1999, GE 1999, 1573). 2. Vertragliche Bauzustimmungen, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, können durch konkludente Abbedingung des Schriftformerfordernisses aufgehoben werden. 3. Die vertragliche Bauzustimmung muß vom Nutzer bewiesen und diese von einem befugten Mitarbeiter des Verpächters (hier VEB KM) erteilt worden sein. 4. Die bloße Besichtigung eines bebauten Grundstückes durch einen (VEB KWV-) Mitarbeiter stellt allein keine nachträgliche vertragliche Bauzustimmung dar. 5. Eine nachträgliche Bauzustimmung des Verpächters schließt das Kündigungsrecht des Eigentümers analog § 23 Abs. 6 SchuldRAnpG nicht aus. 6. Vertragswidrig vom Nutzer errichtete Baulichkeiten sind von diesem auf dessen Kosten zu beseitigen. 7. Dem Räumungsanspruch des Eigentümers kann ein Zug-um-Zug-Anspruch des Nutzers auf Entschädigung für Anpflanzungen auf der Grundlage eines noch anzufertigenden Sachverständigengutachtens nicht entgegengehalten werden.
    LG Berlin
    02.07.2004
  2. 62 S 170/96 - Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Soweit nicht infolge zwingender Gründe nach 9 a Abs. 1 HeizkostenV eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung unterbleibt, hat der Mieter das Recht, nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV den auf ihn entfallenden Betrag um 15 % zu kürzen. Zwingende Gründe im Sinne des § 9 a Abs. 1 HeizkostenV liegen nicht vor, wenn es das Wohnungsunternehmen unterläßt, zwischen Fertigstellung des Gebäudes und Bezug der einzelnen Wohnungen, diese mit Heizkostenerfassungsgeräten auszustatten. Denn wenn der Vermieter bereits bei Geräteausfall zur Reparatur bzw. bei Auszug zur Zwischenablesung nach § 9 b Abs. 1 HeizkostenV verpflichtet ist, trifft ihn erst recht die Verpflichtung, die Ablesegeräte vor Bezug der Wohnung anbringen zu lassen, auch wenn hierfür besondere Kosten entstehen. Ist die Betriebskostenabrechnung für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter mit durchschnittlichem Verständnisvermögen nicht nachvollziehbar, so kann auch eine nachträgliche Erläuterung eine formell unwirksame Abrechnung nicht heilen. Vielmehr bedarf es zur wirksamen Begründung eines Nachzahlungsanspruches einer neuen Abrechnung. Auch wenn der Vermieter die Betriebskosten für Tiefgaragenplätze bzw. Gewerbeflächen nicht auf die Wohnungsmieter umlegt, bedarf die Abrechnung dennoch gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 NMV eines für den Mieter erkennbaren Hinweises, daß diese Betriebskosten nicht in den Wohnungs-Betriebskosten enthalten sind, sondern daß ein Vorabzug erfolgt ist.
    LG Berlin
    07.11.1996
  3. 21 C 7/25 - Keine Räumungsverfügung nach Schusswaffengebrauch im Wohnraum
    Leitsatz: 1. Die abstrakte Gefährlichkeit des eingesetzten Mittels (Schusswaffengebrauch im Wohnraum) rechtfertigt für sich genommen noch keine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der Vermieterin bzw. von ihr zu schützenden Personen (andere Hausbewohner) i.S.d. § 940a ZPO.2. Verfolgt die Antragstellerin eine Regelungsverfügung in Form eines Betretungsverbots der Wohnung samt Schlüsselaustausch und Hinterlegung der Schlüssel bei einem zu bestimmenden Dritten (z. B. Sequester), steht dies in faktischer Wirkung einer Räumungsverfügung gleich, weshalb daran dieselben Maßstäbe wie an eine Räumungsverfügung (§ 940a ZPO) zu stellen sind.
    AG Hamburg
    21.01.2025
  4. 22 C 41/17 - WEG-Betriebskosten, Heranziehung noch nicht ausgebauter Dachgeschosseinheiten
    Leitsatz: Wirksam ist eine Kostenregelung in der Teilungserklärung, wonach bis zum Ausbau von Dachgeschosseinheiten (sog. Rohlingen) deren Wohnungseigentümer von der Beteiligung an den allgemeinen Bewirtschaftungskosten ausgenommen sind. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    06.02.2018
  5. 771 C 82/16 - Eingeschränkte Videoüberwachung in der Tiefgarage
    Leitsatz: Die eingegrenzte Videoüberwachung von im Sondereigentum befindlichen Pkw-Stellplätzen in einer Tiefgarage durch die betroffenen Sondereigentümer darf durch Mehrheitsbeschluss zugelassen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    02.06.2017
  6. 231 C 155/16 - Unverschuldete Leistungseinstellung durch JobCenter
    Leitsatz: 1. Ein Mieter hat einen Zahlungsrückstand nicht zu vertreten, wenn das JobCenter die Zahlungen an den Vermieter wegen mangelnder Kooperation des Leistungsempfängers eingestellt hatte, was auf eine chronische psychische Erkrankung des Mieters zurückzuführen war.2. Eine fristlose und eine fristgerechte Kündigung wegen Zahlungsverzugs scheiden dann aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    21.09.2016
  7. 9 C 79/15 - Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
    Leitsatz: Trotz längerfristiger Hinnahme nicht fristgerechter Mietzahlung kann der Vermieter diesen Zustand durch Abmahnung beenden, es sei denn, die Umstände haben zu einer Veränderung der Fälligkeitsvereinbarung für die Mietzahlung geführt. Kann eine solche Abänderungsvereinbarung nicht festgestellt werden, ist der Mieter gehalten, der mietvertraglichen Regelung entsprechend die Miete jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Tut er das trotz mehrmaliger Abmahnung nicht, kann schon bereits eine einmalige weitere Zahlungsunpünktlichkeit nach Abmahnung als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen (Anschluss an BGH, GE 2006, 588). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.09.2015
  8. 20 C 56/14 - Baualtersklasse bei Modernisierung eines Plattenbaus
    Leitsatz: Ein im Jahr 1985 errichteter Plattenbau wird nicht dadurch zu einem Neubau i. S. d. Berliner Mietspiegels, dass er teilweise zurückgebaut und umfassend saniert und modernisiert wird. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    23.05.2014
  9. 3 C 486/11 - Kaution in der Zwangsverwaltung; Mietpool; Prozessführungsbefugnis; Rechtsnachfolge; Umfang der Beschlagnahme; Schadensersatz
    Leitsatz: 1. Der Zwangsverwalter hat nach Beschlagnahme der Wohnung auch dann ein Zugriffsrecht auf die Kaution, wenn das Mietverhältnis nicht vom Vollstreckungsschuldner selbst, sondern von dessen Rechtsnachfolger (hier: Erbin) abgeschlossen wurde. 2. Der Zwangsverwalter ist berechtigt, die vom Mieter vor der Beschlagnahme an den Geschäftsführer eines Mietpools gezahlte Kaution, die dieser unberechtigt an den Mietpool weitergeleitet hat, klageweise im Wege des Schadensersatzes von dem Geschäftsführer herauszufordern. (entgegen AG Krefeld, Urt. v. 10. März 2011 - 3 C 534/10 -) (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Krefeld
    04.04.2013
  10. 214 C 234/12 - Feststellungsinteresse für Mietminderung; Mieteranspruch auf Entfernung eines nachträglich angebauten Balkons der darüberliegenden Wohnung
    Leitsatz: 1. Hat der Vermieter nicht nur vor der Wohnung des Mieters, sondern auch vor der darüberliegenden Wohnung einen Balkon anbauen lassen, kann der Mieter wegen einer nicht unerheblichen Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit (Verdunkelung) die Miete mindern (hier: 10 %). 2. Unzulässige Feststellungsklage bei möglicher Umstellung auf eine Leistungsklage. 3. Wegen Veränderung (Verschlechterung) der Mietsache im Gebrauchsbereich des Mieters kann Entfernung des Balkons der darüberliegenden Wohnung verlangt werden, nicht jedoch des Balkons vor der Wohnung des Mieters. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    13.02.2013