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Suchergebnis Urteilssuche (2641 - 2650 von 7926)
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9 S 20/08 - Änderung der MietstrukturLeitsatz: Die Umstellung der Bruttokalt- auf eine Nettokaltmiete kann auch durch konkludente Vereinbarung der Mietparteien erfolgen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Itzehoe30.10.2009
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62 S 313/07 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005; gemieteter Kaltwasserzähler; Wandfliesen im Arbeitsbereich; Sondermerkmal "Modernes Bad"; türhohe Verfliesung; wandhängendes WCUrteil: .... Ausführlich beschäftigte sich das Gericht mit...LG Berlin14.01.2008
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13.O.410/98 - Wirksame Mietübernahmeerklärung durch Sozialamt mit Telefax; Duldungsvollmacht für Sozialamtsmitarbeiter; ziviler RechtswegLeitsatz: 1. Hat das Sozialamt zur Abwendung einer Wohnungsräumung die Mietschulden übernommen, ist für eine Klage aus diesem Schuldbeitritt der Zivilrechtsweg gegeben. 2. Die Übernahmeerklärung bedarf keiner besonderen Form. 3. Die Behörde kann sich nicht auf angeblich fehlende Vollmacht des Beamten zur Mietübernahme berufen, wenn eine entsprechende Tätigkeit in der Vergangenheit ständig geduldet wurde.LG Berlin14.05.1999
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15. O. 499/95 - staatlicher Verwalter; BesitzaufgabeLeitsatz: 1. Der Eigentümer eines ehemals staatlich verwalteten Grundstücks ist verpflichtet, den Eigenbesitz zu übernehmen. 2. Zur Berechtigung des Verwalters ehemals staatlich verwalteter Grundstücke, den Besitz am Grundstück aufzugeben.LG Berlin19.12.1995
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12.O.471/90 - Optionsrecht; MietanpassungLeitsatz: Haben die Parteien vereinbart, daß dem Mieter ein Optionsrecht ein-geräumt wird, daß bei Wahrnehmung der Option eine Anpassung des Mietzinses erfolgt und daß, wenn eine Einigung über die Höhe des Mietzinses nicht erreicht wird, das Mietverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer endet, dann führt die Nichteinigung zur Be-endigung des Mietverhältnisses, wenn der Vermieter nicht treuwidrig überhöhte Mietzinsforderungen gestellt hat.LG Berlin18.03.1991
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15 C 59/20 - Dahinscheiden als vertragsgemäßer GebrauchLeitsatz: 1. Das Versterben in der Mietwohnung stellt keine Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs dar (AG Bad Schwartau, Beschluss vom 5. Januar 2001 - 3 C 1214/99). 2. Wenn im Abnahmeprotokoll die Überschrift „festgestellte Mängel“ gestrichen wurde, spricht dies gegen eine Übernahme der Malerkosten durch die Erben des verstorbenen Mieters.AG Tempelhof-Kreuzberg24.11.2020
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11 C 44/18 - Duldung von Erhaltungsmaßnahmen nur bei festgestelltem Mangel, keine Duldungspflicht aus vertragswidriger NutzungLeitsatz: 1. Auch wenn in einem Vorprozess mit einem anderen Mieter der Vermieter zur Durchführung von Arbeiten in einer Nachbarwohnung verurteilt worden ist, folgt daraus nicht ohne Weiteres eine Verpflichtung des Mieters dieser Nachbarwohnung zur Duldung. 2. Eine vertragswidrige Nutzung (ungenehmigte Umbauarbeiten) durch den Mieter begründet keinen Anspruch des Vermieters, Instandsetzungsmaßnahmen in der Wohnung durchführen zu dürfen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg27.08.2018
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425 C 4765/14 - Mieterhöhungsverlangen; Wirksamkeit; Überschreitung des oberen SpannenwertesLeitsatz: 1. Das Mieterhöhungsverlangen ist bei einer fehlerhaften Einordnung in den Mietspiegel zumindest dann formell ordnungsgemäß, wenn der Mieter den Fehler leicht erkennen kann. Das gilt auch, wenn dadurch der obere Spannenwert des zutreffenden Mietspiegelfeldes überschritten wird. 2. Für die materielle Begründetheit ist ohne weitere Angaben vom Mittelwert des Mietspiegelfeldes auszugehen. (zu 2. Leitsatz der Redaktion)AG Dortmund12.08.2014
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3 C 576/13 - Mietminderung; Mangel; vertragsgemäßer Gebrauch; Schallschutz; Geräusche durch WasserarmaturenLeitsatz: Geräusche von laufendem Wasser sowie von der Betätigung der Badezimmerarmaturen im angrenzenden Schlafzimmer der Wohnung stellen keinen Mangel der Mietsache dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Spandau04.04.2014
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72 C 62/08 - Änderung der Abrechnungsstufen für Heizkosten durch Öffnungsklausel; Änderung der Abrechnungsschlüssel der verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung im Wohnungseigentum; prozentualer Verteilungsmaßstab; Änderung der Kostenverteilerschlüssel im Wohnungseigentum; Kostenverteilungsschlüssel; Grundkosten; erfasster Verbrauch; Bestandsinteressen; Änderung früherer Beschlüsse; ungültiger Beschluss; Heizkostenverteilung durch MehrheitsbeschlussLeitsatz: Durch den Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer kann das Verhältnis der Abrechnung nach Verbrauch bzw. nach den verbrauchsunabhängigen Kosten auf bis zu 70 : 30 nach der Heizkostenverordnung verschoben werden. Die Verschiebung zum nächstmöglichen Zeitpunkt bedeutet die Geltung für die nächste Wirtschaftsperiode. (Leitsatz der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg22.08.2008