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Urteil Haustürwiderruf


Schlagworte

Haustürwiderruf; - unabhängig vom Zweck des Besuchs; Widerruf, - ener Willenserklärung bei Haustürgeschäaft

Leitsätze

a) § 1 Abs. 1 Nr. 1 HaustürWG ist anwendbar, wenn der Kunde durch mündliche Verhandlungen im Be reich einer Privatwohnung zum Abschluß eines Vertrages be stimmt worden ist; auf den Anlaß des Besuches des Gewerbetrei benden kommt es grundsätzlich nicht an, sofern er nicht zu Ver tragsverhandlungen bestellt wor den ist.

b) Der Kunde kann auch dann zu einer auf den Abschluß eines Ver trages gerichteten Erklärung be stimmt worden sein, wenn er den Besuch eines Gewerbetreibenden zum Anlaß genommen hat, Ände rungswünsche zu einem beste henden Vertrag zu äußern und an schließend ein neuer Vertrag ge schlossen wurde.

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