Urteil Makler muss Einhaltung des Halbteilungsgrundsatzes nicht beweisen
Schlagworte
Makler muss Einhaltung des Halbteilungsgrundsatzes nicht beweisen
Leitsatz
Makler, die eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus vermitteln, sind nicht verpflichtet, Käufern Nachweise vorzulegen, dass der Verkäufer seinen Anteil an der Provision gezahlt hat. Der Makler braucht im Rahmen seiner sekundärem Beweislast dem Käufer lediglich auf Nachfrage zu bestätigen, dass mit dem Verkäufer eine Provisionsvereinbarung in gleicher Höhe wie der des Käufers getroffen wurde. Weder ist eine Offenlegung des Maklervertrags mit dem Verkäufer noch eine Vorlage des Zahlungsnachweises erforderlich.
(Leitsatz der Redaktion)
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