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93 C 2338/20 - Auskunftspflicht des Vermieters zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters, Datenverarbeitung durch AblesedienstleisterLeitsatz: 1. Zu den personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO gehört insbesondere der Name des Mieters, u. a. aber auch seine Anschrift und seine Telefonnummer. 2. Eine Verarbeitung liegt bereits durch die Speicherung von Namen und Telefonnummer in einem Mobiltelefon vor, außerdem durch die Übermittlung an einen Dienstleister und die automatisierte Verwendung der Daten durch diese zum Zwecke der Erstellung der Betriebskostenabrechnung. 3. Ein Ausnahmetatbestand von den Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung besteht nicht. 4. Eine Sammlung von Mietverträgen ist ebenfalls ein Dateisystem i.S.v. Art. 2 Abs. 1 DS-GVO. Schon eine Sammlung von Handzetteln kann ein Dateisystem sein. (Leitsätze der Redaktion)AG Wiesbaden26.04.2021
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206 C 1018/09 - Kein Baustopp durch einstweilige Verfügung bei selbständigem BeweisverfahrenLeitsatz: Hat der Mieter nach einer Modernisierungsankündigung des Vermieters ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet zur Feststellung der abzuziehenden Instandsetzungskosten, ist eine einstweilige Verfügung zur Herbeiführung eines vorläufigen Baustopps bis zur Begutachtung unzulässig.AG Charlottenburg06.10.2009
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BVerwG 8 C 5.00 - Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen Teilbescheid über die Berechtigung des AnmeldersLeitsatz: Dem Verfügungsberechtigten steht die Klagebefugnis gegen einen Teilbescheid zu, in dem die Berechtigung des Anmelders festgestellt wird, da er dadurch in seinen Rechten nachteilig betroffen ist (wie Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 ff. = ZOV 2000, 344).BVerwG25.04.2001
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VG 29 K 326.14 - Belegenheit des Vermögenswertes bei Aktien, Unternehmensbeteiligung als Schädigungsgegenstand, Ausgleich der Schädigung im RückerstattungsverfahrenLeitsatz: 1. Ist Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen, so ist die Berechtigung anders als bei § 3 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 nicht davon abhängig, dass das Unternehmen oder die Beteiligung als solche zurückgegeben wurde.2. Die Feststellung einer Berechtigung ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Geschädigte bzw. seine Rechtsnachfolger im Rückerstattungsverfahren eine Entschädigung erhalten haben. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin14.01.2016
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2 C 565/15 WEG - Zulässige Überlassung von Wohnungseigentum an AsylbewerberLeitsatz: 1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar. 2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.AG Laufen04.02.2016
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AN 4 K 12.00653 - Opferrente; Ausschluss wegen Überschreitens der Einkommensgrenze; Verfassungsmäßigkeit der BedürftigkeitsgrenzeLeitsatz: Die Regelung in § 17 a Abs. 1 Satz 1 StrRehaG, dass die Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer davon abhängig ist, dass der Berechtigte in seiner wirtschaftlichen Lage i.S.d. Absatzes 2 besonders beeinträchtigt ist, ist mit den Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar. (Leitsatz der Redaktion)VG Ansbach19.09.2012
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14 O 281/03 - Vorkaufsrecht; vermögensrechtliche Vorkaufsrecht; Zurückbehaltungsrecht der Nutzer; Entschädigung für BauwerkLeitsatz: Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses i. S. d. SchuldRAnpG ist das vermögensrechtliche Vorkaufsrecht gesetzlich erloschen, und gegen den Löschungsbewilligungsanspruch des Eigentümers besteht kein Zurückbehaltungsrecht der Nutzer wegen behaupteter Ansprüche auf Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG.LG Frankfurt (O.)25.07.2003
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64 S 197/18 - Anbietpflicht des Vermieters bei einer EigenbedarfskündigungUrteil: ...das Gericht nicht für überzeugend...LG Berlin11.03.2020
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63 S 293/17 - Umfassende Modernisierung und MietpreisbremseUrteil: ...Amtsgericht keinen Zweifeln. Das Gericht habe...LG Berlin23.10.2018
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VIII ZR 108/20 - Mieterhöhung für (Teil-) Inklusivmiete mit NettomietspiegelLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen für eine (Teil-) Inklusivmiete ist auch dann ordnungsgemäß begründet, wenn unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel mit Nettomieten zwar die Betriebskosten nicht vorher herausgerechnet wurden, die begehrte erhöhte Inklusivmiete die Werte des Mietspiegels jedoch nicht übersteigt (Bestätigung von BGH GE 2008, 45). (Leitsatz der Redaktion)BGH17.12.2020