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Urteil Anspruch auf Untervermietung nur bei konkretem Rückkehrwillen
Schlagworte
Anspruch auf Untervermietung nur bei konkretem Rückkehrwillen
Leitsatz
1. Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung, wenn er seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort begründet hat und ein konkreter Rückkehrwille nicht ersichtlich ist (Anschluss an LG Berlin GE 2017, 778).
2. Das ist dann anzunehmen, wenn er selbst erklärt, das bisherige Wohnumfeld sei sozial schwierig und er behalte sich die Wohnung für Notfälle „ggf.“ vor.
(Leitsätze der Redaktion)
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