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  1. 23 O 118/05 - Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf Erstattung der Grunderwerbsteuer
    Leitsatz: Der Anspruch des Grundstücksverkäufers auf Erstattung der Grunderwerbsteuer verjährt in drei Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.10.2006
  2. 64 S 217/05 - Aufrechnung mit Betriebskostenguthaben vor der Insolvenzeröffnung gegen Mietforderungen nach Eröffnung
    Leitsatz: Der Mieter kann mit einem Betriebskostenguthaben aus Abrechnungszeiträumen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Vermieters nur gegen dessen Mietforderung für den zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Monat aufrechnen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11. November 2004 - IX ZR 237/03 -, GE 2005, 609) (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    20.09.2005
  3. 20 S 19147/00 - Schädlingsbekämpfung; Kosten; Schabenbefall; Ungeziefer
    Leitsatz: Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung in einem Mietobjekt hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen.
    LG München I
    05.12.2000
  4. 83 T 563/92 - Erbenermittlung, Anmeldeaufforderung des Nachlassgerichts
    Leitsatz: Liegen keine Erkenntnisse über das Vorhandensein anderer höher oder gleichrangig erbberechtigter Personen vor, ist die öffentliche Aufforderung zu erlassen.
    LG Berlin
    28.10.1993
  5. 61 S 452/90 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; ortsübliche Vergleichsmiete; Altbau
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 1990 ist zur Höhe der für ehemals preisgebundenen Altbauwohnraum in Berlin geltenden ortsüblichen Vergleichsmiete auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des Mark-tes der preisfreien Mietzinsen seit dem 1. Januar 1988 nur bedingt aussagekräftig. 2. Auch unter Berücksichtigung dieser Marktentwicklung genügt es zum Nachweis der Ortsüblichkeit des mit einer Zustimmungsklage gemäß § 2 GVW Bln/§ 2 MHG geltend gemachten Mietzinses aber grundsätzlich, wenn dieser Mietzins den Betrag nicht übersteigt, der sich aus dem Spannenmittelwert des einschlägigen Rasterfeldes zuzüglich eines Betrages von 75 % aus der Differenz zwischen diesem Mittelwert und dem Spannenoberwert errechnet. (Weiterentwicklung der Rechtsprechung der Kammer zum ersten Berliner Mietspiegel; Urteil vom 16. März 1989 - 61 S 317/88)
    LG Berlin
    01.08.1991
  6. 10 S 470/89 - fristlose Kündigung; Räumungsklage; Kosten; Verzug; Räumungsanspruch; Klagezustellung; Zahlungsklage; Klageänderung; Räumungsverzug
    Leitsatz: Der Vermieter kann die Kosten der unmittelbar nach seiner fristlosen Kündigung erhobenen Räumungsklage nicht vom Mieter ersetzt verlangen, wenn die Räumung vor Zustellung der Klage erfolgt ist.
    LG Köln
    02.05.1990
  7. 61 S 505/83 - Verjährung des Schadenersatzanspruchs wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; keine Unterbrechung durch unschlüssige Klage; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Verjährung; Verjährungsunterbrechung; Klageerhebung; Feststellungsklage
    Leitsatz: Wenn der eingeklagte Anspruch (hier: Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen) (noch) nicht vorliegt, kann seine Verjährung auch nicht unterbrochen werden.
    LG Berlin
    18.10.1984
  8. 16 C 301/21 - Eingeschränkter Trittschallschutz und Kinderlärm
    Leitsatz: 1. Erfüllt der Trittschallschutz die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Anforderungen, entfällt ein Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters.2. Auch wenn nach neueren Bauvorschriften eine bessere Trittschalldämmung vorgesehen ist, kommt eine Minderung für Lärmbeeinträchtigung durch Kinder nicht in Betracht, wenn die störenden Geräusche nur gelegentlich und nicht ständig oder langanhaltend oder immer in Ruhezeiten auftreten.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    03.03.2023
  9. 15 C 5144/19 - Rückforderung „überhöhter“ Miete nach dem MietenWoG Bln und Hauptsa-chenerledigung wegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
    Leitsatz: Keine Hauptsachenerledigung bei Nichtigkeitserklärung des zugrunde liegenden Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (MietenWoG Bln).(Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    11.08.2021
  10. 2 C 225/13 - Sperrfrist nach Umwandlung in Wohnungseigentum; Maßgeblichkeit der erstmaligen Eintragung; Unerheblichkeit späterer Änderung; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Die Sperrfrist des § 577 a BGB greift nicht ein, wenn die Vermietung nach erstmaliger Eintragung des Wohnungseigentums in das Grundbuch erfolgte; die nachfolgende Realteilung des Grundstücks mit erneuter Eintragung ist unerheblich. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    26.03.2014