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Urteil Betretensrecht
Schlagworte
Betretensrecht; Augenscheinseinnahme; Sachverständiger; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Schallschutz; Messungen
Leitsatz
Ein Wohnungseigentümer ist aus dem Rechtsinstitut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nicht verpflichtet, einem gerichtlichen Sachverständigen zu schalltechnischen Messungen Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten, damit der unter ihm wohnende Mieter das Gutachten im Rechtsstreit gegen seinen Eigentümer/Vermieter verwenden kann.
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