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Urteil Erledigung
Schlagworte
Erledigung; Hauptsache; Beschlußanfechtung; Eigentümerbeschluß
Leitsatz
Im Beschlußanfechtungsverfahren erledigt sich die Hauptsache, wenn die Wohnungseigentümer einen neuen Beschluß fassen, der den angefochtenen Beschluß ersetzt. Die Erledigung tritt nicht bereits mit der ersetzenden Beschlußfassung ein, sondern erst in dem Zeitpunkt, in welchem der neue Beschluß unanfechtbar ist.
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