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Suchergebnis Urteilssuche (2091 - 2100 von 8144)
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V ZR 65/21 - Verwalterabberufung nach der WEG-ReformDer Fall: ...Gerichts zu stellende Entscheidung dahin zu...BGH25.02.2022
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VIII ZR 107/13 - Fristlose Kündigung bei erfundener Mietzahlungsbescheinigung; Vorvermieterbescheinigung; Wirkung der Enthaftungserklärung (Freigabeerklärung) des Treuhänders; InsolvenzverwalterDer Fall: ...Gericht eingesetzte Treuhänder erklärte mit...BGH09.04.2014
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VII ZR 8/10 - Werkerfolg bei Erstellung einer Genehmigungsplanung; dauerhafte Genehmigungsfähigkeit; Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung; Baudurchführung bei sich aufdrängender Fehlerhaftigkeit der GenehmigungsplanungDer Fall: .... Das erstinstanzliche Gericht...BGH10.02.2011
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VIII ZR 83/08 - Zwangsversteigerung, Sonderkündigungsrecht des Erstehers; Zuschlagsbeschluss; Mietvorauszahlung; Baukostenzuschuss; KündigungsrechtDer Fall: .... Das Gericht wies im Termin am 31...BGH11.03.2009
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VII ZR 48/96 - Architektenhonorar; ProjektsteuerungsleistungenDer Fall: ...Gericht lehnte gleichwohl einen Verstoß...BGH09.01.1997
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21 U 79/17 - Effektiver Rechtsschutz im Bauträgerrecht, Übergabe einer Wohnung per einstweiliger Verfügung, geringfügig überhöhte Einbehalte an der Rate hindern die Übergabeverpflichtung nicht, Weigerung zur Übergabe von Haus-, Wohnungs- und KellerschlüsselDer Fall: ...Entscheidung nehme das Gericht die Hauptsache...KG04.10.2017
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VG 16 A 24.07 - Zur Auslegung einer im Fördervertrag geregelten Art und Weise der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der "Grundlage II. BV"; Tilgungsstundung; Tilgungsaussetzung; Fördervertrag; vertragliche Förderung; Wohnungsbauförderungsrecht; Ertragslage; Wirtschaftlichkeit; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Verwaltungsrechtsweg; Ermessen; allgemeine Leistungsklage; Zweite Berechnungsverordnung; Erträge; laufende Aufwendungen; Förderungsrichtlinien; Städtebaulicher DenkmalschutzDer Fall: ...Rechtsauffassung des Gerichts....VG Berlin29.01.2009
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V ZR 50/25 - Ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechende Änderung des KostenverteilungsschlüsselsLeitsatz: a) Die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss widerspricht im Allgemeinen dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die neue Kostenverteilung den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer nicht angemessen ist und insbesondere zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt; die richterliche Kontrolle ist nicht auf eine bloße Willkürprüfung beschränkt.b) Ist in einer Wohnungseigentumsanlage mit unterschiedlich großen Einheiten vereinbart, die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen nach Wohnfläche oder Miteigentumsanteilen zu verteilen, widerspricht es regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, die Kosten für eine Erhaltungsmaßnahme (hier: Heizungserneuerung) durch Mehrheitsbeschluss nach Einheiten zu verteilen.BGH24.04.2026
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V ZB 26/14 - Zentrales Berufungsgericht in Wohnungseigentumssachen; Zuständigkeit bei mehreren BeklagtenUrteil: ...dem WEG-Gericht verklagt worden sind...BGH03.07.2014
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VIII ZR 269/12 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand von Vergleichswohnungen; Wohnungseinordnung in Baualtersklasse; ZechensiedlungLeitsatz: Ordnet der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen die streitgegenständliche Wohnung in eine nicht ihrem Baujahr entsprechende jüngere Baualtersklasse ein, ist der Streit zur Berechtigung dieser Maßnahme nicht eine Frage der formellen Wirksamkeit, sondern der materiellen Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens. Der Tatrichter ist bei der Beurteilung der Begründetheit eines Mieterhöhungsverlangens im Rahmen seiner freien Überzeugungsbildung nicht auf das im Erhöhungsverlangen des Vermieters genannte Begründungsmittel im Sinne des § 558 a Abs. 2 BGB beschränkt. Liegt ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen vor, ist vom Tatrichter materiell-rechtlich zu überprüfen, ob die konkret vom Vermieter verlangte Mieterhöhung tatsächlich berechtigt ist, insbesondere ob die neue Miete innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Hierzu darf das Berufungsgericht den vom Vermieter im Rechtsstreit zusätzlich zum in Bezug genommenen Mietspiegel angebotenen Sachverständigenbeweis erheben. Der Sachverständige muss dann bei der Ermittlung der Einzelvergleichsmiete ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der gesamten Gemeinde berücksichtigen und darf nicht nur Vergleichswohnungen aus einer einzigen Siedlung, die im Eigentum ein und desselben Vermieters steht, heranziehen. (Leitsätze der Redaktion)BGH03.07.2013
